Weiterhin bedeutet die Textform, dass der Vertrag auf einem Datenträger dauerhaft gespeichert ist. Als Medium für die Erfassung eines Vertrages in Textform gelten Papier E-Mail Fax Messengerdienste wie Whatsapp Eingescannt und als PDF versendet Ein Vertrag in Textform bedarf weder einer "echten" Unterschrift noch einer elektronischen Signatur. Die Rechtsgrundlage für einen Vertrag in Textform findet sich in Paragraf 126b BGB 1. Der Paragraf 126 BGB regelt die Schriftform für einen Vertrag. Diese ist dann einzuhalten, wenn es das Gesetz vorsieht 2. Die Schriftform sieht entweder die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag oder eine notarielle Beglaubigung eines Handzeichens auf dem Vertrag vor. Handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien, so haben beide Parteien auf dem selben Dokument zu unterschreiben. Sowohl die Unterschrift als auch die notarielle Beglaubigung müssen im Original vorliegen. Weder ein Fax noch ein als PDF versendeter Scan des Vertrages sind ausreichend. Grundsätzlich haben die Vertragspartner die Wahlfreiheit, wie ein Vertrag geschlossen wird.
Die Bedeutung und die Funktion von Verträgen im Rechtsverkehr Verträge werden freiwillig zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen. Sie sind eine gegenseitige Selbstverpflichtung mit dem Ziel, dem Inhalt eines Vertrages entsprechend etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Verträge und ihre Inhalte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Ebenso finden sich hier Bestimmungen darüber, was geschieht, wenn Verträge nicht eingehalten, widerrufen oder rückabgewickelt werden. Die verschiedenen Vertragsarten – ein Überblick Häufig vorkommende Vertragstypen sind im BGB geregelt. Die jeden Vertragstyp umgebenden Einzelvorschriften müssen nicht zwingend berücksichtigt werden. Manche greifen nur dann, wenn die Parteien von der gesetzlich garantierten Vertragsfreiheit keinen Gebrauch machen. Von Bedeutung sind allerdings die für einzelne Verträge geltenden Formvorschriften, die eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, ist ein Vertrag nach § 125 BGB nichtig. Einer der wichtigsten Verträge ist der in § 433ff.
Welchen Inhalt kann ein Vertrag nach § 311 b Abs. 5 BGB haben? Nach § 311 b Abs. 5 BGB können Erben einen Vertrag "über den (künftigen) gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil " schließen. Erben können also untereinander ihre (zukünftigen) Erb- oder Pflichtteile, regelmäßig gegen eine entsprechende Abfindung, veräußern. Ebenso kann Gegenstand eines Vertrages nach § 311 b Abs. 5 BGB die Verpflichtung eines Erben sein, eine Erbschaft anzunehmen oder aber auch auszuschlagen. Weiter können sich die Erben in einem solchen Vertrag beispielsweise über Ausgleichungspflichten nach Eintritt des Erbfalls einigen. Soweit ein solcher Vertrag zugunsten eines Erben eine Abfindung enthält, sollten alle vertragsschließenden Parteien bedenken, dass der Vertrag nach § 311 b Abs. 5 BGB dem Erblasser nicht die Freiheit nimmt, über die Verteilung seines Erbes im Rahmen der ihm zustehenden Testierfreiheit frei zu entscheiden. Rechte, die der Erblasser nicht gewährt, können also durch einen Vertrag nach § 311 b Abs. 5 BGB nicht zwischen den Erben begründet werden.
B. Aktien, Anleihen) Rohstoffe (z. Gold, Öl) Devisen (z. Euro, Dollar) Handelswaren oder Produkte jeglicher Art. Kennziffern (z. Indizes, Bonitätsratings) Zinsen bzw. Zinssätze oder Dividenden. Derivate zweiten Grades. Wann macht ein Zinsswap Sinn? Wenn zwei Parteien für eine festgelegte Laufzeit den Austausch von Zinszahlungsverpflichtungen in einer Währung vereinbaren, spricht man von einem Zinsswap. Dabei beziehen sich die Zinszahlungsverpflichtungen auf einen gleich hohen Kapitalbetrag, unterliegen aber verschiedenen Zinsberechnungen. Was kostet ein Zinsswap? Da die Zinsen nun einmal getauscht wurden, zahlt derjenige, der mehr Zinsen zahlen muss, an denjenigen, der weniger zahlen muss. Die Zinsswap -Berechnung sieht demzufolge so aus: In unserem Fall ist das die Differenz von 1, 5% – 0, 35% = 1, 15%. Auf den Nominalbetrag von 100 Millionen € sind das 1, 5 Mio. €. Was ist ein Swap einfach erklärt? Ein Swap ist ein Tauschgeschäft, bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins- oder Renditevorteil zu erzielen.
Diese sind zum Teil im BGB geregelt. Grenzen der Vertragsfreiheit Die Grenzen der Vertragsfreiheit befinden sich im geltenden Recht sowie den guten Sitten. Wird durch den Vertrag eine Person diskriminiert bzw. weigert sich eine der Parteien, aufgrund bestimmter Merkmale einen Vertrag mit jemandem zu schließen, kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Tragen kommen. Wenn also eine Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Herkunft, Rasse, Religion usw. stattfindet und ein Vertragsschluss aus einem dieser Gründe abgelehnt wird, wird gegen geltendes Recht verstoßen. Ist einer der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des BGB, müssen ebenfalls bestimmte Grundsätze zugunsten des Verbrauchers berücksichtigt werden. Hinsichtlich wichtiger, essenzieller Güter besteht ein Zwang, einen Vertrag abzuschließen, sodass die Vertragsfreiheit hier ebenfalls eingeschränkt wird. So müssen Versicherungen teilweise Verträge abschließen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt, etwa eine Krankenversicherung.
Damit aus einer Vereinbarung ein Vertrag werden kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Angebot und Annahme, Absicht, ein Rechtsverhältnis herzustellen und Gegenleistung zu erbringen. Angebot und Annahme ist grundsätzlich, dass der Vertrag eine Partei haben muss, die ein Angebot abgibt, während eine andere Partei das Angebot annehmen muss oder, falls dies nicht der Fall ist, der ersten Partei ein Gegenangebot machen muss. Der Vertrag muss auch in Übereinstimmung mit dem Versuch abgeschlossen werden, ein Rechtsverhältnis herzustellen. Rücksichtnahme bedeutet, dass eine Partei der gegnerischen Partei etwas Wertvolles anbieten oder versprechen muss, um der aussichtsreichen Partei etwas Wertvolles zukommen zu lassen. Beide Parteien müssen etwas austauschen, was für die gegnerische Partei von Wert ist. Dies kann Waren gegen Bezahlung oder Waren gegen Waren oder auch ein Versprechen für Waren einschließen. Wenn eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt ist, ist der Vertrag nicht rechtsverbindlich und kann von der Gegenpartei nicht durchgesetzt werden.
BGB normierte Kaufvertrag, dessen Gegenstand der Kauf einzelner Sachen oder Rechte ist. Der Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen, wenn ein Vertragspartner dem anderen das Eigentum an der Sache oder dem Recht verschafft, wobei die Gegenleistung die Zahlung des Kaufpreises ist. Dem Kaufvertrag ähnlich und nach den gleichen Vorschriften behandelt wird der in § 480 BGB normierte Tausch, wobei der Kauf- und der Tauschvertrag formfrei sind. Inhalt des in § 488 BGB geregelten Darlehensvertrages und hier insbesondere des Verbraucherdarlehens nach § 491 BGB sind ein von einem Darlehensgeber zur Verfügung gestellter Geldbetrag, der bei Fälligkeit und gegen Zinszahlungen zurückgezahlt wird. Nach § 492 BGB ist für Verbraucherdarlehensverträge die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Der in § 516 BGB normierte Schenkungsvertrag regelt die entgeltfreie Zuwendung des Schenkenden aus seinem Vermögen, durch die ein anderer bereichert wird. Das Schenkungsversprechen bedarf nach § 518 BGB der notariellen Beurkundung, wobei ein Formmangel durch die Bewirkung der Leistung geheilt werden kann.