Vermeiden Sie deshalb diese Art von Zugängen, wenn immer möglich. Eine Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der ergonomischen Aspekte hilft bei der Auswahl der richtigen Treppenform. Beispiele für die Wahl einer Treppenleiter oder Steigleiter: Zugänge werden sehr selten benutzt. Benutzer des Zuganges müssen keine grossen Werkzeuge oder andere Ausrüstungsgegenstände transportieren. Es ist absehbar, dass der Zugang jeweils nur von einer Person zur gleichen Zeit benutzt wird. Der Zugang wird nicht für den Abtransport von verletzten Personen benötigt. Sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen- und Steigleitern (Auszug aus SN EN ISO 14122-3): Stufentiefe: t ≥ 80 mm Stufenhöhe abhängig vom Neigungswinkel: - Bis 60° Leiterneigung: Stufenhöhe h zwischen 150 und 200 mm - Ab 60° Leiterneigung: Stufenhöhe h zwischen 230 und 300 mm Unterschneidung der Stufe oder des Podests: r ≥ 0 mm. Die nutzbare Laufbreite soll vorzugsweise bei 600 mm liegen. Treppensicherheit – Optimale Lösungen. Freiraum: c ≥ 850 mm. Treppenhöhe eines einzelnen Treppenleiterlaufs: H ≤ 3000 mm.
» nicht abschliessend beantworten? Dann kommen die Empfehlungen und Richtlinien von Fachorganisationen wie der BFU zum Tragen – wie in der oben verlinkten Fachdokumentation. Selbstverständlich sind die Empfehlungen der BFU auch dann relevant, wenn mit den Normen bereits vieles abgedeckt ist. So werden Treppen noch sicherer. BFU Newsletter abonnieren Mit dem Newsletter der BFU bleibt Ihr Präventionswissen aktuell. In der Schule Gerade in Schulhäusern ist es wichtig, dass die Treppenhäuser sicher sind. Beinahe täglich finden die Schülerinnen und Schüler so ihren Weg ins Klassenzimmer. Damit es zu keinen Stürzen aufgrund von rutschigen Stufen, fehlenden Handläufen oder schlechter Beleuchtung kommt, sind bei Schulhaustreppen einige Punkte zu beachten. Achtung: Runterrutschen auf Treppengeländern ist beliebt. Bfu geländer treppenwitz. Aber auch dagegen gibt es Massnahmen.
Informationen zu dieser Veranstaltung Dauer 1 Tag Daten 13. Mai 2020, 8. 30–16. 30 Anmeldeschluss 29. April 2020 Veranstaltungsort Sorell Hotel Sonnental, Zürichstrasse 94/96, 8600 Dübendorf Anfahrt Zielpublikum Planer, Baufachleute, Verwalter von Immobilien und weitere Fachleute aus dem Hochbau, Hauswarte, BFU-Sicherheitsdelegierte Sprachen Deutsch Teilnahmevoraussetzungen Mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung in der Planung oder Ausführung von Treppen und Geländern Ziel Sie können Treppen und Geländer basierend auf den aktuell gültigen Normen und den BFU-Empfehlungen planen und ausführen. Treppen und Geländer sicher planen und umsetzen (5) | BFU. Inhalte Anforderungen an Schutzelemente Planung und Ausführung von Absturzsicherungen bei Hochbauten und deren Zugängen Kontakt Christina Schärer Liechti Organisatorische Fragen
Es empfiehlt sich ein Nachfragen bei den zuständigen kantonalen und kommunalen Baubehörden, wie die Regelung am konkreten Ort aussieht. Falls im konkreten Fall die SIA-Norm 358 rechtlich relevant ist, muss Folgendes beachtet werden. Diese Norm schreibt bezüglich Handläufe Folgendes vor: Treppen mit mehr als fünf Tritten sind in der Regel mit Handläufen zu versehen. Bei Treppen mit mehr als zwei Tritten, die Behinderte oder Gebrechliche normalerweise benutzen sowie bei Fluchttreppen sind im Allgemeinen beidseitig Handläufe anzubringen. Ein Anbringen von Handläufen dient der Unfallprävention, da dadurch schwere Sturzunfälle verhindert werden können. Bfu treppen und geländer. Weitere Informationen Mehr zum Thema Treppen finden Sie im Ratgeber «Treppen». Ingenieur- und Architektenverein SIA
Sie können den Originaltext der Urteile auch auf der Website des Bundesgerichts () oder des entsprechenden kantonalen Gerichts nachlesen: Unfall auf der Treppe eines Einfamilienhauses, deren Handlauf durch einen Mauerpfeiler auf einer Strecke von über einem Meter unterbrochen war. Im Fehlen des Handlaufs im Treppenhaus sah das Bundesgericht keinen Werkmangel (Urteil Bundesgericht vom 7. 6. 1946 / BGE 72 II 176). Lesen Sie die Analyse dieses Urteils hier. Aussentreppe eines Reiheneinfamilienhauses teilweise ohne Geländer und Handlauf – das Bernische Verwaltungsgericht bewilligte die Aussentreppe aus Sicherheitsgründen nicht (Urteil Bernisches Verwaltungsgericht vom 23. 4. 2015 /Prozess-Nr. 100. 2014. 129U, bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 14. 3. Handläufe bei Treppen in Einfamilienhäusern | BFU. 2016 / 1C_300/2015). Lesen Sie die Analyse dieses Urteils hier. Fazit Für Treppen in Einfamilienhäusern sind auf der Ebene Gesetzgebung Handläufe nicht generell vorgeschrieben. Entscheidend ist, wie diese Frage im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt ist.
Informationen zu dieser Veranstaltung Dauer 1 Tag Daten 10. November 2022, 8. 30–16. 30 Anmeldeschluss 23. Oktober 2022 Veranstaltungsort Hotel Coronado, Via Francesco Borromini 10, 6850 Mendrisio Anfahrt Zielpublikum Planer, Baufachleute, Verwalter von Immobilien und weitere Fachleute aus dem Hochbau, Hauswarte, BFU-Sicherheitsdelegierte Sprachen Italienisch Teilnahmevoraussetzungen Mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung in der Planung oder Ausführung von Treppen und Geländern Ziel Sie können Treppen und Geländer basierend auf den aktuell gültigen Normen und den BFU-Empfehlungen planen und ausführen. Inhalte Anforderungen an Schutzelemente Planung und Ausführung von Absturzsicherungen bei Hochbauten und deren Zugängen
Diese technische Norm sieht vor, dass Treppen mit mehr als fünf Tritten in der Regel mit Handläufen zu versehen sind. Bei Treppen mit mehr als zwei Tritten, die Behinderte oder Gebrechliche normalerweise benutzen sowie bei Fluchttreppen sind nach dieser Norm im Allgemeinen beidseitig Handläufe anzubringen. Es kann sein, dass das kantonale / kommunale Baurecht sich zwar generell äussert, Bauten müssten sicher sein, jedoch nicht direkt Bezug nimmt auf technische Normen. In diesem Fall schreibt das Gesetz der Behörde den Beizug technischer Normen – insbesondere der SIA-Norm 358 – nicht zwingend vor. Der Ermessensspielraum der Behörde ist hier also grösser als in den zwei erstgenannten Fällen. Schliesslich kann es auch sein, dass das kantonale Recht ganz auf die Formulierung von Sicherheitsanforderungen für die bauliche Gestaltung von Treppen verzichtet und die Regelung den Gemeinden überlässt. Beispiele aus der Rechtsprechung Im Folgenden finden Sie zwei Urteile zum Thema. Der BFU-Rechtsdienst hat diese Urteile zusammengefasst und aus Präventionssicht analysiert.