Frage: Für die Zwangsräumung eines Einfamilienhauses hat der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss in Höhe von 6. 000 Euro verlangt. Vor sechs Wochen hat die Zwangsräumung stattgefunden. Jetzt habe ich einen Teil des Vorschusses zurückbekommen, bis heute aber noch keine Abrechnung erhalten. Kann ich vom Gerichtsvollzieher eine Abrechnung verlangen? Demnächst steht in einem anderen Ort wieder eine Zwangsräumung an. Muss ich derart hohe Vorschüsse tatsächlich zahlen? Zwangsräumung: Kosten mit denen Sie rechnen müssen Die Gerichtsvollziehergebühren für die Zwangsräumung liegen in der Regel bei etwa 100 Euro und sind damit verhältnismäßig gering. Auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Schlüsseldienst halten sich mit rund 75 Euro noch im Rahmen. Die Abrechnung des Gerichtsvollziehers dürfte Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Um die recht hohen Vorschüsse kommen Sie nicht herum. Zwangsräumung in Zwangsversteigerung - AWL Zentrum || Stadt & Land®. Richtig stark in die Kosten geht die Zwangsräumung aber dann, wenn der Gerichtsvollzieher zusätzlich ein Transport- und Umzugsunternehmen beauftragen muss.
Hallo, Wir vertreten den Kläger/Vermieter. Es besteht gegen fünf Personen, die in einer zu räumenden Wohnung wohnen, ein Urteil. Zwei dieser fünf Personen sind die Mieter der Wohnung, die drei anderen wohnen ohne Mietvertrag drin. Das Hauptsache verfahren ist abgerechnet. Es geht jetzt nur noch um die Gebühren für die Zwangsräumung und einen Räumungsschutzantrag der Gegenseite, auf den wir erwidert haben und der abgelehnt wurde. Ich würde nun so abrechnen: Gegenstandswert: 20. 505, 23 € 0, 3 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG (Schuldner Ziff.. 1) 193, 80 € 0, 3 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG (Schuldner Ziff. 2) 193, 80 € Gegenstandswert: 9. Kosten zwangsräumung nach versteigerung te. 300, 00 € 0, 9 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG 437, 40 € - Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0, 6 wegen 3 Auftraggebern - (Schuldner Ziff. 3-5) 1, 0 Verfahrensgebühr für Verfahren vor Prozessgericht oder Amtsgericht auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO) § 13 RVG, Nr. 3334 VV RVG 646, 00 € Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 80, 00 € + MWSt Was haltet ihr davon????