Allerdings dürfen sie ihre Weiterfahrt nicht erzwingen oder sich blindlings darauf verlassen, dass der Querverkehr sie auch vorbeilässt. Vielmehr sind sowohl der Quer- als auch der Gegenverkehr besonders vorsichtig zu beobachten. Dies gilt umso mehr, je länger sie im Kreuzungsbereich stehen und warten, denn dann müssen sie stärker mit einer erneuten Ampelschaltung sowie sich näherndem Quer- oder Gegenverkehr rechnen. Alle fahrzeuge stehen schon einige sekunden an der kreuzung zwei frauen verletzt. Der wiederum darf davon ausgehen, dass der Nachzügler, der bereits eine Weile im Kreuzungsbereich wartet, dort stehen bleibt, bis die Ampel in seiner Fahrtrichtung wieder grün anzeigt. Freie Einfahrt in den Kreuzungsbereich? Vorliegend hatte die Autofahrerin bereits eine Weile im Kreuzungsbereich gestanden. Sie hätte also nicht einfach blindlings und zügig mitten auf die Kreuzung fahren dürfen. Stattdessen hätte sie sich vergewissern müssen, dass die Kreuzung frei ist und sie bei ihrer Weiterfahrt keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Demgegenüber hatte der von links herannahende Fahrer die Nachzüglerin zwar entdeckt – weil sie dort aber schon eine Zeitlang stand und einige Fahrzeuge hatte passieren lassen, durfte er auch davon ausgehen, dass sie nicht plötzlich Gas gibt, um vor ihm über die Kreuzung zu kommen.
Hierbei hatte sie allerdings einen Autofahrer übersehen, der sich von links näherte. Dieser hatte das Auto im Kreuzungsbereich zwar wahrgenommen, war aber davon ausgegangen, dass dessen Fahrer stehen bleibt. Prompt kam es zur Kollision. Als der Autofahre r Schadenersatz ve rlangte, erstattete die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich 2/3 des Schadens. Schließlich habe der Autofahrer den Unfall mitverursacht, als er einfach bei Grün – also mit "fliegendem Start" – losgefahren sei, ohne der Autofahrerin die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung zu räumen. Der Streit der beiden endete vor Gericht. Alleinige Haftung der Kreuzungsräumerin Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kreuzungsräumerin den Unfall allein verursacht hat und daher auch für den entstandenen Schaden geradestehen muss. Vorfahrt für Kreuzungsräumer? So hatte sie gegen § 1 II StVO verstoßen. Danach muss man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder geschädigt wird. Alle Fahrzeuge stehen schon einige Sekunden an der Kreuzung. Wie sollten Sie sich in dieser Situation verhalten? (1.2.20-106) Kostenlos Führerschein Theorie lernen!. Kreuzungsräumer müssen dabei Folgendes beachten: Wenn sie bei Grün auf eine Kreuzung fahren und dort – z. wegen Rückstaus – stecken bleiben, sind sie gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt und dürfen die Kreuzung zügig räumen, selbst wenn die Ampel für sie mittlerweile rot anzeigt.
Anrechnung der Betriebsgefahr? Das Gericht erkannte dagegen kein Fehlverhalten beim Autofahrer. Weil jedoch auch er bei Betrieb seines Fahrzeugs in den Unfall verwickelt worden war, müsste eigentlich die Betriebsgefahr des Kfz angerechnet werden. Vorliegend war jedoch das verkehrswidrige Verhalten der Kreuzungsräumerin so schwer, dass die Betriebsgefahr ihres Unfallgegners dahinter zurücktrat. Die Frau war daher zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig. Fazit: Gerade an Kreuzungen kommt es immer wieder zu Unfällen – mehrspurige Fahrbahnen, viele Ampeln und Abzweigungen können so manchen Autofahrer leicht überfordern. Auch hektische Spurwechsler, die zu spät merken, dass sie eigentlich abbiegen müssen, gefährden die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Ist die Verkehrslage unübersichtlich, sollte man daher besonders vorsichtig fahren und nicht immer auf sein Recht bestehen. Alle Fahrzeuge stehen schon einige Sekunden an der Kreuzung. Wie sollten Sie sich in dieser Situation verhalten? (1.2.20-106). Dann lassen sich viele Unfälle vermeiden. (OLG Hamm, Urteil v. 26. 08. 2016, Az. : 7 U 22/16) (VOI)