Antrag auf freiwilliges Zurücktreten oder freiwillige Wiederholung Auszug: Versetzungsverordnung vom 17. Dezember 2009 § 16 Freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung (1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Aushändigung des Halbjahreszeugnisses freiwillig in den nächsttieferen Schuljahrgang der besuchten Schulform zurücktreten. Der Antrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Halbjahreszeugnisses zu stellen. Die Noten des ersten Schulhalbjahres bleiben bei der Bildung der Jahresnote unberücksichtigt. Die Jahresnote wird aus den Noten des zweiten Schulhalbjahres des Schuljahrganges, in den die Schülerin oder der Schüler zurücktritt, gebildet. (2) Beim freiwilligen Zurücktreten erhält die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schuljahrganges, in den zurückgetreten wurde, ein Zeugnis. Eine erneute Versetzungsentscheidung entfällt. (3) Ein freiwilliges Zurücktreten: einem Schuljahrgang, der wiederholt wird, oder die Schuleingangsphase ist nicht zulässig.
"Homeschooling" ist für viele Familien zum Reizwort geworden und fordert sowohl Schüler als auch Eltern zunehmend. "Welche Art von Abschlussprüfung die Schüler am Ende des Jahres absolvieren müssen, um zu zeigen, dass sie den Schulstoff beherrschen, obliegt den Direktoren und Direktorinnen der Schulen", erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der D. Rechtsschutz AG: "Einige Eltern denken aber sogar darüber nach, ihre Kinder eine Schulstufe wiederholen zu lassen, damit der verpasste Lehrstoff nachgelernt werden kann. " Freiwillige Wiederholung nur einmal möglich Die freiwillige Wiederholung einer Schulstufe ist laut Schulunterrichtsgesetz (SchUG) nur einmal während des gesamten Bildungsganges möglich. Bis zur neunten Schulstufe muss für diesen Antrag einer der im SchUG angeführten Gründe angeführt werden, der für den Leistungsrückstand ursächlich ist. Die Gründe können unter anderem die Entwicklung oder die Gesundheit des Kindes betreffen. Ein Ansuchen auf freiwillige Wiederholung einer Klasse muss gestellt werden, bevor die nächsthöhere Schulstufe besucht wird, erklärt Loinger.
Johannes Loinger ©D. A. S. / Ausbildung. Die Corona-Lockdowns haben bei vielen Schulkindern Lerndefizite erzeugt: Die Wiederholung einer Schulstufe kann auf Wunsch beantragt werden, so D. S. Viele Bildungsexperten und Eltern befürchten, dass die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler aufgrund der langen Homeschooling-Dauer stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Falls deshalb der Wunsch zur freiwilligen Wiederholung der Klasse besteht, kann das beantragt werden, so die D. Rechtsschutzversicherung. Ihre Schulrechts-Spezialisten raten in diesem Fall, möglichst bald Kontakt mit der Schule aufzunehmen. Ab der neunten Schulstufe können Schüler selbst einen Antrag stellen. Eine Wiederholung der Klasse ist nur einmal im Schulleben möglich, und nur solange die nächste Schulstufe noch nicht angetreten wurde. Für die Bewilligung des Antrags ist die Schul- oder Klassenkonferenz zuständig. Eine Verlängerung der Lehrzeit bei Lehrlingen in Kurzarbeit ist bis jetzt nicht angedacht. Das Problem des Lernens aus der Distanz Seit mehr als einem Jahr werden viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Pandemie von zu Hause aus unterrichtet.