Ist nach einem Wege-, Arbeits- oder Dienstunfall eine ärztliche Behandlung erforderlich, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Durchgangsärzte sind stets niedergelassene Chirurgen oder Orthopäden. Auch in den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser sind D-Arzt-Behandlungen möglich. Im Gegensatz zu den D-Arzt-Praxen, sind die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser rund um die Uhr geöffnet. Auch bei Durchgangsärzten sind Sie in der Wahl Ihres Arztes frei. In den größten Bereichen der Universität empfehlen wir die Notaufnahmen der unten genannten Krankenhäuser. Entscheiden Sie sich z. B. Durchgangsarzt in Hannover-Nordstadt (D-Arzt) » Arbeitsunfall. erst zu Hause für einen Arztbesuch, finden Sie unten einen Link zur Suche in der Online-Datenbank aller Durchgangsärzte. Sie werden nicht oft benötigt, da es an der Leibniz Universität Hannover glücklicherweise nur in geringem Umfang zu Arbeitsunfällen mit Personenschaden kommt. Im Allgemeinen ist daher nur wenig bekannt, das nur spezielle Ärztinnen und Ärzte aufgesucht werden dürfen, wenn ein Unfall (Arbeits-, wie auch Wegunfall) zu einem Gesundheitsschaden führte.
Diese Notwendigkeit fußt auch auf der Anforderung des "Arbeitsschutzgesetz" (ArbSchG), hier unter anderem § 4(1). Eine durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verletzte Person muss zur Sicherheit einem sog. Durchgangsarzt oder einer -ärztin (vulgo D-Arzt) vorgestellt werden. Vorallem wenn Gefahrstoffe ausgetreten sind, die auf Haut oder Schleimhäute gelangt sind oder wenn die Atemwege betroffen sind. Dies gilt bei CMR*-Stoffen zu Ihrer Sicherheit auch beim Verdacht auf einen Kontakt mit diesem Gefahrstoff. Durchgangsärzte – Leibniz Universität Hannover. Schäden an Augen werden stets durch Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde erstbehandelt und dann gegebenenfalls weiter überwiesen. Auch ist ein besonderes Augenmerk auf Stromunfälle zu richten, denn hier können Spätschäden auch mit einer bis zu vierundzwanzigstündiger Verspätung auftreten. Eine ärztliche Vorstellung sollte deshalb in jedem Fall erfolgen. D-Ärztinnen und D-Ärzte haben besondere Fachkenntnisse in der Unfallmedizin, dieses Fachgebiet erfüllen deshalb nur Fachärzte und Fachärztinnen für Chirugie (Schwerpunkt Unfallchirugie) oder Orthopädie und Unfallchirugie.
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