Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Lübeck hat neue Empfehlungen für das Führen von Ausbildungsnachweisen beschlossen. Mit den erforderlichen Unterlagen sind die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße und problemlose Ausbildungsnachweisführung gegeben.
Neue Richtlinie Empfehlungen Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der beiliegenden Muster genutzt werden. Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen: Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden. Berichtsheft vorlage handwerkskammer pdf 1. Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Ausbildungsnachweise sind zur schriftlichen Prüfung vorzulegen. Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen.
Der Auszubildende erwirbt mit dem Führen des Ausbildungsnachweises Eigentum an diesem.