Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund liegen nicht vor. Der Tatverdächtige ist der Polizei wegen verschiedener Delikte, unter anderem wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Eigentumsdelikten bekannt. Er befindet sich seit ca. über einem Jahr in Deutschland. Er wurde bei dem Zusammenstoß mit dem BMW verletzt und muss stationär intensivmedizinisch betreut werden. Er ist derzeit nicht vernehmungsfähig und wird von der Polizei bewacht. Das Polizeipräsidium Reutlingen hat derzeit noch zahlreiche Einsatzkräfte, u. a. auch des Polizeipräsidiums Einsatz, vor Ort. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat aufgenommen. In der Stadthalle Reutlingen wurde eine Sammelstelle für die vor Ort festgestellten Zeugen eingerichtet. München: Hoher Geistlicher für Waffenlieferungen an Ukraine. Zeugen, die im Nachgang, sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Reutlingen unter Tel. 07121/942-3333 zu melden.
Übergeordnete Lebenslage: Geburt
✔ Vorsorge: Schwangere Frauen dürfen sich vom Arzt untersuchen lassen – auch in der Arbeitszeit und ohne Lohnabzug. ✔ Schutzfrist: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes unterliegen Mütter einem Beschäftigungsverbot. ✔ Elternzeit: Sowohl Mütter als auch Väter können eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Sie beträgt für jeden Elternteil maximal drei Jahre. Davon können zwei Jahre auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. ✔ Teilzeit: Während der Elternzeit dürfen Betroffene bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Im eigenen Betrieb besteht während der Elternzeit ein Recht auf Teilzeit, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte beschäftigt und der Elternteil dort länger als sechs Monate tätig ist. Sport für schwangere reutlingen institute of pathology. Nach der Elternzeit kehren Betroffene automatisch zu ihrem alten Arbeitspensum zurück. ✔ Kinderkrankentage: Ist das Kind krank, kann ein Elternteil sich für die Pflege von der Arbeit befreien lassen. Allerdings nur für zehn Tage pro Jahr und Kind, solange das Kind jünger als zwölf Jahre ist.