Wegen der Schulungskosten für die Weiterbildung des Betriebsrats gerieten ein Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertreter aneinander. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Betriebsrats. Allgemein bleibt bei Schulungs- oder Anwaltsausgaben die Frage, welche Betriebsratskosten zu zahlen sind. Die Stadtwerke müssen vollumfänglich die Kosten eines Weiterbildungsseminars des Zoom-Betriebsrats in Travemünde übernehmen, berichtet die "Westfälische Rundschau" über den Ausgang eines Arbeitsrechtstreits vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und deren Kostenübernahme ist wie die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte und Sachverständigen ein häufiger Streitpunkt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. So auch im vorliegenden Fall. Streit um Weiterbildungskosten für Betriebsratsschulung | Personal | Haufe. Der Fall: Muss sich der Betriebsrat vor Ort weiterbilden? Um die "Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle, -konten oder Werkverträge" ging es unter anderem in der Weiterbildungsveranstaltung, die der Betriebsrat in Travemünde besuchte.
Das sagt das Gericht Das BAG gab der Beschäftigten Recht. Die E-Mail ist als Antrag auf Teilzeitarbeit zu bewerten. Darin hatte sich die Arbeitnehmerin festgelegt, in welchem Umfang sie ihre Arbeitszeit zu verringern gedenkt und zu welchen Zeiten sie künftig arbeiten will. Da es der Arbeitgeber versäumt hat, das Teilzeitverlangen innerhalb eines Monats schriftlich abzulehnen, gilt seine Zustimmung als erteilt. Das Gesetz fingiert die Vertragsänderung (siehe "Das sagt das TzBfG"). Der Arbeitgeber muss sich danach so behandeln lassen, als hätte er dem Teilzeitwunsch zugestimmt. Somit durfte die Beschäftigte ihren Arbeitsplatz um 14:00 Uhr verlassen. Damit ist die Abmahnung hinfällig und muss vom Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt werden. BAG, Urteil vom 20. 01. 2015, Az. Arbeitgeber lehnt br seminar ab 50. : 9 AZR 860/13 Betriebliche Gründe können Teilzeitwunsch platzen lassen Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Sofern dem Teilzeitverlangen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Reduzierung der Arbeitszeit zuzustimmen.
Ein Vorgesetzter kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht ablehnen oder verbieten. Wenn der Dienstplaner Ihnen sagt, dass Sie wegen betrieblicher Notwendigkeiten nicht zur Betriebsratssitzung gehen sollen, können und müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie die Betriebsratssitzung deshaslb ausfallen lassen wollen oder nicht. Die Personalplanung ist Sache des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss bei seiner Personalplanung berücksichtigen, dass Arbeitskräfte aus verschiedenen Gründen ausfallen können und dass dieser Ausfall ggf. überbrückt werden muss. Der Arbeitgeber müsste ja beispielsweise auch dann klar kommen, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Zuletzt bearbeitet: 10. Arbeitgeber lehnt br seminar ab sommer herbst 2022. 2018