Falls der KEW die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des betreffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch Schätzung ermittelt und abgerechnet werden, wie es abschließend heißt.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kartenzahlung anbieten oder 500 €-Scheine annehmen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Ihrem Wasserverbrauch, einer Tagesmiete und einer Abrechnungspauschale. Für den Verbrauch gilt jeweils der aktuelle Wasserpreis im Versorgungsgebiet (Arbeitspreis pro m 3) zzgl. Grundwasserentnahmeentgelt. Für die Ausleihe wird ein Mietpreis von 1, 05 € brutto pro Tag zzgl. einer Abrechnungspauschale von 37, 80 € je Abrechnung fällig. Details entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag Standrohr. Der Zählerstand des Standrohrs wird vor der Ausgabe und bei Rückgabe genau dokumentiert. Über den Verbrauch und die Mietkosten wird eine Abrechnung erstellt und postalisch zugestellt. Kew neunkirchen zählerstände drive. Die Festlegung der Abwassergebührensatzung obliegt den jeweiligen Gemeinden. Dadurch unterscheiden sich die Abwassergebühren je nach Gemeinde und Verwendungszweck des Standrohrs für Trinkwasser oder Bauwasser. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für die Standrohr-Ausleihe Frau Melanie Mees (+49 6821 200-262) und Frau Aline Schmitt (+49 6821 200-122) gerne zur Verfügung.
Es genügt die Karte ausgefüllt an uns zurückzusenden oder den Zählerstand auf unserer Homepage im Online-Portal (Kundenlogin) oder Telefon +49 6821 200-153 mitzuteilen. Die Rechnungen für Energie und Wasser werden einmal im Jahr zum Jahresende bzw. Jahresanfang an die Kunden versandt. Hierzu werden die Zähler abgelesen um den Verbrauch des letzten Jahres festzustellen. Wie wird aber der Zählerstand ermittelt, wenn eine Preisänderung z. zum 01. erfolgt? Liest die KEW dann den Zählerstand ab? Kann ich den Zählerstand angeben, oder wie wird dieser ermittelt? FAQs - KEW AG Neunkirchen. Es besteht für jeden Kunden die Möglichkeit bei jeder Preisänderung die Zähler zu den einzelnen Terminen selbst abzulesen, sodass keine Systemwichtung erfolgt. Gerne nehmen wir die Zählerstände schriftlich an. Dies können Sie ganz bequem Online in unserem Servicebereich oder per Brief oder per E-Mail vornehmen. Bitte geben Sie als Ablesedatum den jeweils Monatsletzten vor der Preisänderung an. Also bei Preisänderung zum 01. lesen Sie die Zählerstände zum 31.