Was ändert sich? Im Jahr 2017 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) auf jährlich 76. 200 Euro (6. 350 Euro monatlich). Der Bundesrat hat am 25. November 2016 der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das kommende Jahr zugestimmt. Was bedeutet das für Sie? Durch die Anhebung der BBG können Sie höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) investieren: Ab 2017 sind Beiträge an die BVV Pensionskasse bis zu 3. 048 Euro jährlich oder 254 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Entsprechend erhöht sich auch der sozialversicherungsfreie Beitragsanteil für die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse). Zusätzlich können Sie weiterhin jährlich 1. 800 Euro oder monatlich 150 Euro steuerfrei im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine BVV-Versorgung einzahlen. Warum eine Entgeltumwandlung über den BVV? Profitieren Sie von der Sicherheit und Erfahrung Deutschlands größter Pensionskasse – gemessen am verwalteten Vermögen.
Auch im kommenden Jahr wird sich besonders im Bereich der Sozialversicherung wieder einiges ändern. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen in 2017. Beitragsbemessungsgrenzen und PKV-Versicherungspflichtgrenze werden erhöht Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2017 nach aktuellem Stand von 50. 850 Euro auf 52. 500 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 57. 600 Euro ab Anfang nächsten Jahres. Wenn der Versicherte die Grenze überschreitet, kann er sich freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von monatlich 6. 200 Euro auf 6. 350 Euro pro Monat im Westen und auf 5. 700 Euro im Osten. Pflegeversicherung: 3 Pflegestufen werden zu 5 Pflegegraden In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird sich nächstes Jahr wohl die größte Änderung ereignen. Das gesamte System wird komplett umgestellt. Aus den bekannten 3 Pflegestufen werden ab nächstem Jahr fünf Pflegegrade.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach den alten und neuen Bundesländern differenziert. In der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitliche Werte in den alten und neuen Bundesländern. 2017 Renten- und Arbeitslosenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Gültigkeit alte Länder und Berlin-West neue Länder und Berlin-Ost alte und neue Länder (einheitliche Grenze) Jahr 76. 200, 00 € 68. 400, 00 € 52. 200, 00 € Monat 6. 350, 00 € 5. 700, 00 € 4. 350, 00 € Woche 1. 481, 67 € 1. 330, 00 € 1. 015, 00 € Kalendertag 211, 67 € 190, 00 € 145, 00 € Beispiele für 2017 Der Arbeitnehmer ist pflichtversichert bzw. freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die folgenden 3 angenommenen Bruttomonatslöhne ergeben sich im Jahr 2017 folgende Berechnungsgrundlagen: Bruttomonatslohn: 3. 000, 00 € 4. 500, 00 € 7. 000, 00 € SV-Brutto in der Kranken- und Pflegeversicherung: 4.