Hier finden Sie Grundvergütungen nach ausgewählten Tarifbereichen aufgelistet. So können Grundvergütungen in denselben Tarifbereichen für verschiedene Berufe einfach verglichen werden. Um ihren Tarifbereich zu finden verwenden Sie einfach die Suchmaske oder klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Tarifbereichs. Die hier zusammengestellten Regelungen wurden zuletzt aktualisiert im April 2022. Rahmentarifvertrag naturstein und naturwerksteinindustrie in de. Tarifbereich nach Anfangsbuchstabe: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Naturstein- u. Naturwerksteinindustrie Beruf Qualifikation / Tätigkeit Arbeitszeit Grundvergütung Gültig ab Helfer/-in Tätigkeiten einfacher Art, die nach kurzer Einweisung ausgeführt werden. 39h / Woche 2. 193, 28€ / Monat Apr 22 Ingenieur/-in Tätigkeiten hochwertiger Art mit Entscheidungsbefugnis, die grundsätzlich eine abgeschlossene Hochsculausbildung erfordern 39h / Woche 5. 013, 20€ / Monat Apr 22 Buchhalter/-in Tätigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder durch einschlägige Weiterbildung sowie Betriebs- und Berufserfahrung erworben werden.
Die feinkeramische Industrie Rheinland-Rheinhessen sowie die Glasveredelung Westerwald wird von uns über den Tarifvertrag der feinkeramischen Industrie (BVKI) vertreten. Daneben werden firmenbezogene Verbandstarifverträge verhandelt. Der arbeits- und sozialrechtliche Bereich umfasst die Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie die arbeitsrechtliche Beratung, insbesondere auch im Rahmen von Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den zuständigen Gewerkschaften. Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK informieren ihre Mitglieder regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen der Tarif- und Sozialpolitik, des Arbeitsrechts sowie des Personalwesens. Naturstein- und Naturwerksteinindustrie Rheinland-Pfalz-Saar: Tarifverhandlungen aufgenommen. Darüber hinaus bieten wir Seminare mit externen Referenten zu ausgewählten, interessanten Themen an. Daneben unterstützen die Verbände ihre Mitgliedsfirmen im Falle eines Arbeitskampfes in organisatorischer und finanzieller Hinsicht. Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK sind sowohl in überregionalen Arbeitgebervereinigungen als auch in Organen der Selbstverwaltung vertreten.
g) Muschelkalk- und Sandsteinindustrie h) Ziegelindustrie Für alle Ziegelwerke, d. h. Betriebe und Betriebsabteilungen, in denen aus Lehm oder Ton Ziegel- und artverwandte Erzeugnisse hergestellt werden; dazu zählen Hohl- und Lochziegel, Leichtziegel, Klinker, Dachziegel, Drainrohre, Poroton, Blähton, vorgefertigte Bauteile u. a. i) Recycling Alle Betriebe, die mittels Recycling Produkte herstellen bzw. Rahmentarifvertrag naturstein und naturwerksteinindustrie in online. gewinnen und die den unter 3 a) bis h) genannten Fachbereichen zuzuordnen sind; dazu gehören auch Betriebe, die mittels Recycling Sand und Kies herstellen bzw. gewinnen. Beihilfeberechtigte, denen von der Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG, München, (im Folgenden ZVK genannt), Leistungen aus dem Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe in der Steine- und Erden-Industrie sowie im Betonsteinhandwerk in Bayern vom 29. 4. 1970, in der Fassung vom 5. Juni 2001 (im Folgenden TVA genannt), gewährt werden, haben gegen die ZVK zusätzlich Anspruch auf eine ergänzende Beihilfe nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen: Alle Beihilfeberechtigten mit einem Anspruch auf die volle Leistungshöhe gemäß § 5, III.
Erneut hat sich gezeigt: Starke IG BAU = Starke Tarifverträge! Die Tarifinfo als Flugblatt.