Könnte das Ärger mit dem FA geben? [posting] 20. 320. 675 von Staeffi am 22. 02. 06 10:23:35 [/posting] In den vorherigen Jahren hatte ich nie was angegeben Genauso würde ich das mal beim Finanzamt angeben. Sorry, diese Antwort ist nutzlos für mich... Was erwartet mich denn? PS. ausserdem hast du vergessen, den Rest des Satzes mit zu zitieren: *... (da war die Ausschüttung auch nicht so hoch)... * Sorry, aber dieser Thread ist schwer nachzuvollziehen. Templeton hat doch Ausschüttungsmitteilungen verschickt, in denen detailliert aufgeführt ist, wie hoch die Ausschüttungen je Anteil in der privaten Steuererklärung anzusetzen sind und welcher Quellensteuerbetrag anzurechnen ist (bzw. wo der in der Anlage KAP/AUS) eingetragen wird. Eine Unterscheidung zwischen langfristigen oder kurzfristigen Gewinnen ist für den deutschen Privatanleger uninteressant, da in der Mitteilung von Templeton ausdrücklich der in Deutschland zu versteuernde Betrag je Anteil genannt ist. Verkauf von Mitarbeiteraktien aus US Depot - Broker, Bank und Handelsmanagement - Wertpapier Forum. Nimm also die Ausschüttungsmitteilung von Templeton und siehe auf Seite 1: Ausschüttung Oktober 2005: Multipliziere Deine Anteile mit dem ausgewiesenen Ertrag je Anteil und trage dies in die angegebene Zeile in der Anlage AUS/KAP ein.
Gleiches gilt für die anzurechnende Quellensteuer. Mit der Ausschüttung Dezember verfährst Du genauso - nur mit dem Unterschied, daß Anzahl der Anteil im Dezember höher war, als im Oktober. Beide Summen dann addieren und eintragen - fertig. Na, das war doch mal eine Aussage! Danke, das hat mir sehr geholfen.. (Asche auf mein Haupt, so genau habe ich mir diese Mitteilung nicht durchgelesen... ) Schaue ich gleich mal nach, was da zusammen kommt... auf diesen errechneten Ertrag zahle ich dann Steuern in Höhe meines persönl. Steuersatzes? Was mache ich mit den früheren Jahren? Grantor letter steuererklärung für. Das FA wird bestimmt danach fragen? Ohne die Angaben in den Steuerbescheinigungen, die du entweder bereits bekommen hast oder demnächst noch bekommst, kann ich zu deinen Fragen nichts sagen. Möglicherweise wurde bei der Ausschüttung bereits Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen. Poste doch mal die Bescheinigung von Templeton. Wenn Du Dein Templeton-Konto in den USA führst (also direkt bei der Gesellschaft) bekommst Du keine Steuerbescheinigung, wie man sie von anderen Gesellschaften kennt, sondern nur die Ausschüttungsmitteilung inkl. Hinweis, wo in den Anlagen KAP/AUS die Einnahmen einzutragen sind.
gebe ich Jahr für Jahr die Erträge bei der Einkommensteuererklärung/ KAP an, damit diese bei einem Verkauf von der Depotbank nicht nachträglich mit ZAST belastet werden. Meine Frage: Wie kann ich das detailliert für jeden Fonds nachweisen, wenn bei meinem Einkommensteuerbescheid/Einkünfte aus Kapitalvermögen nur lapidar " Einkünfte" steht? Ich wäre auch ganz dankbar für Erfahrungen, die ihr ggf. beim Verkauf solcher Aktienfonds gemacht habt (auch Fidelity Europ. Growth, Franklin Templeton Emerg. Markets)... Ich finde die Materie ganz schön verzwickt, herzliche Grüße und vorab vielen Dank! Grantor letter steuererklärung pdf. Hilde " @ Hildgund: Das verstehe ich nicht so ganz, da die Angabe in der Steuererklärung die Einbehaltung der ZAST nicht ausschließt. Die ZAST ist lediglich eine Art Steuervorauszahlung; die tatsächliche individuelle Steuerzahlung hängt vom persönlichen Steuersatz ab und wird durch die Angabe in der Steuererklärung ermittelt. Es ist also von Deinem Kreditinstitut absolut korrekt, für Erträge, die oberhalb des Freibetrages liegen, die ZAST an das Finanzamt abzuführen.
Bezieht man Einnahmen aus den USA - z. B. von Fotolia, iStockphoto, 500px oder anderen US-amerikanischen Dienstleistern - behält sich die Steuerbehörde IRS in der Regel 30% ein. Füllt man das Formular aus, kann man diesen Betrag auf 0% reduzieren. Das hat auch einen guten Grund. Denn in den meisten Industrieländern - wie eben Österreich und Deutschland - wird das gesamte Welteinkommen zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. Das heißt, auch wenn ihr als Europäer Einkünfte aus den USA habt, sind diese grundsätzlich in eurem Heimatland steuerpflichtig. Auch wenn die USA sich bereits 30% einbehalten haben. Grantor letter steuererklärung 2019. Da man dies aber auch in den Finanzämtern weltweit eher als eine unfaire Doppelbesteuerung sieht, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die dafür sorgen, dass die Steuer großteils nur im Heimatland fällig wird. Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Dies ist lediglich ein Erfahrungsbericht, bestenfalls eine Ausfüllhilfe und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.