Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratung in Münster Was ist das? Ein modernes Recht auf Teilhabe – und wichtiger Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Die Grundlagen: Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) schafft mehr Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. DVfR Reha-Recht: Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Die Individualisierung von Leistungen erhöht den Bedarf an Beratung. Um diesen Bedarf sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist.
Viele Themen würden momentan telefonisch besprochen, oder per Video über das Internet. Corona hätte die Beratungen natürlich erschwert - so wie in vielen anderen Bereichen auch, erklärten die Gastgeber dem Abgeordneten Johann Saathoff. Unabhängige teilhabeberatung förderrichtlinie klimafreundliches bauen mit. Man sei aber sehr froh, weiterhin die Förderung des Bundes zu erhalten um den Menschen in der Fläche unabhängige Beratung zu ermöglichen, so Trägervereinsvorsitzender Christian Züchner. Der Verein Im Juni 2017 wurde der Verein gegründet, um sich für den Raum Ostfriesland um die "Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung" zu bewerben. Anschrift Unabhängige Teilhabeberatung för elk un een e. V. Vorsitzender Christian Züchner Osterbutvenne 4 26721 Emden Tel: 04921 9067300 Förderung
In einem solchen Fall muss das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung organisatorisch, finanziell und wirtschaftlich unabhängig von den Bereichen der Leistungserbringung des Anbieters sein. Darüber hinaus sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme der öffentlichen Leistungs- bzw. Rehabilitationsträger) mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt.
Anträge für die erste Förderperiode konnten vom 15. Juni bis zum 31. August 2017 an die vom BMAS beauftragte "Fachstelle Teilhabeberatung (FTB)" gerichtet werden (siehe unten). Anfang Januar 2018 hat die Fachstelle EUTB ihre Arbeit aufgenommen. Die Förderung der EUTB erfolgt aus Bundesmitteln und war zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft ab 1. 1. 2020) sollen die EUTB über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft finanziert werden, die bislang geltende Befristung wurde aufgehoben. Mit der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV), die zum 1. Modellprojekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ | Hofgut Himmelreich. Januar 2022 in Kraft treten wird, setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der EUTB ab dem Jahr 2023 um. Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung (§ 32 SGB IX).
Mit der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der EUTB ® ab dem Jahr 2023 um. Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Mio. Unabhängige teilhabeberatung förderrichtlinie elektromobilität. € zur Verfügung (§32 SGB IX). Die Änderungen tragen insbesondere den Belangen kleinerer Träger der Beratungsangebote Rechnung. Die Aufstockung des Finanzrahmens ermöglicht u. a. Verbesserungen im Bereich der Erstausstattung von Beratungsangeboten sowie der Finanzierung von Sprachdolmetschern und der Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) werden Menschen mit Behinderungen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt. Die EUTB® leistet einen unverzichtbaren Anteil für das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen.