Zahlt der Steuerpflichtige an mehrere unterhaltsberechtigte Personen Unterhalt, ist ihm für jede unterhaltene Person der Unterhaltshöchstbetrag zu gewähren. Erhält der Unterhaltene von mehreren Personen Unterhalt, ist der Unterhaltshöchstbetrag auf die einzelnen Personen entsprechend ihres prozentualen Anteils an dem insgesamt gezahlten Unterhalt aufzuteilen. Ähnliche Themen Kinder, Familie & Ehe
Ländergruppeneinteilung ab 2021 - Unterhaltsleistungen für Angehörige im Ausland Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder auf Zusammenveranlagung besteht, können im Rahmen der Regelungen des § 33a EStG steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig, und der Unterhalt Leistende nach Grund und Höhe zur Leistung verpflichtet ist; insoweit trifft den Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweispflicht. Für Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gelten besondere Grundsätze. Die unterstützten Personen müssen nach inländischem/bundesdeutschem Recht unterhaltsberechtigt sein. Ländergruppeneinteilung ab 2021 - Unterhaltsleistungen für Angehörige im Ausland. Werden mit den Unterhaltszahlungen mehrere Personen unterstützt - der Zahlungsempfänger lebt mit anderen Personen in dem gemeinsamen Haushalt -, dann werden die Zahlungen nach der Anzahl der Personen, und zwar unabhängig davon, ob für die einzelne Person der steuerliche Abzug von Unterhaltsleistungen möglich ist oder nicht, aufgeteilt.
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsleistenden begrenzt die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung: Dem Unterhaltsleistenden müssen noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen um den Lebensbedarf seines inländischen Haushalts abzudecken. Die Unterhaltsleistungen müssen angemessen sein. Die Finanzverwaltung ermittelt den maximalen Betrag im Rahmen der sogenannten Opfergrenzenregelung, die jedoch bei Zahlungen an Ehegatten oder geschiedene Ehegatten nicht anzuwenden ist. Unterhaltsleistungen sind regelmäßige Leistungen, die zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs der unterstützten Person geeignet sind, im Normalfall monatliche Geldzahlungen in Form von Banküberweisungen an die unterstützte Person; entsprechend sind die Nachweise in Form von Zahlbelegen/Kontoauszügen vorzulegen. Unterhaltszahlungen ins Ausland und die Ländergruppeneinteilung | Rechtslupe. Geldzahlungen decken den zukünftigen Bedarf des Unterhaltsempfängers; hierzu können auch jährliche Einmalzahlungen gehören. Bei Barzahlungen ist der Zahlbetrag ist durch die Bankabhebung im Inland und die zeitnahe Übergabe im Ausland per Quittung durch den Zahlungsempfänger zu belegen.