Die Apotheke hatte mit einem besonderen Angebot gelockt: "Neu: Ohrlochstechen inkl. Stecker – Hygienisch – sicher – schmerzfrei". Mit dem System Studex 75 werde ein "professionelles und absolut hygienisches Ohrlochstechsystem" geboten. Doch die Apothekerkammer Nordrhein und die Wettbewerbszentrale zweifelten, ob diese Leistung in die Apotheke gehört. Schließlich schränkt die Apothekenbetriebsordnung die Waren und Dienstleistungen, die Apotheken anbieten dürfen, ein. In der nun im Eilverfahren ergangenen Entscheidung stützte das Gericht diese Auffassung. Ohrlöcher stechen wuppertal 7 tage. "Das Stechen von Ohrlöchern und das Einsetzen eines in der Apotheke erworbenen Ohrsteckers sind nicht apothekenüblich im Sinne des § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO und dürfen deshalb von Apotheken nach § 2 Abs. 4 ApBetrO nicht angeboten werden", heißt es im Urteil. Gesundheitsbezug abwegig Apothekenübliche Waren sind danach solche, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern. Entsprechendes gilt für Dienstleistungen.
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Es hat trotzdem keine positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der (sehr schonend) "durchstochenen" und mit einem (besonders geeigneten) Ohrstecker (hygienisch einwandfrei) versehenen Kunden. Hierbei muss die beworbene Tätigkeit der Antragsgegnerinnen einheitlich beurteilt werden. Studex lockt Ohrloch-Apotheker | APOTHEKE ADHOC. Sie bieten das Ohrlochstechen und das Einsetzen des zu erwerbenden Ohrsteckers nur zusammen an, nur dies ist auch Verfahrensgegenstand. Es geht daher gerade nicht darum, dass sich jeder aufgrund eigenen Entschlusses ein Ohrloch stechen lassen kann, sondern darum, dass dies Teil des Angebots der Antragsgegnerinnen ist und hierdurch mit dem Einverständnis der Betroffenen in deren körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird, ohne dass sich dies auf ihre Gesundheit positiv auswirkt. Dass ein solches Angebot gerade nicht unter die apothekenüblichen Dienstleistungen im Sinne des § 1a Abs. 11 ApBetrO fällt, wird auch deutlich, wenn man es vergleicht mit den dort im Einzelnen aufgeführten Leistungen, die insbesondere hierunter zu verstehen sind.
Das Stechen von Ohrlöchern gehört nicht in Apotheken: Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Wuppertal hat einer Apothekerin aus Solingen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, für das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrstecker zu werben. Diese Leistung, so das Gericht, sei nicht apothekenüblich. Die Apotheke hatte mit einem besonderen Angebot gelockt: "Neu: Ohrlochstechen inkl. Stecker - Hygienisch - sicher – schmerzfrei". Mit dem System Studex 75 werde ein "professionelles und absolut hygienisches Ohrlochstechsystem" geboten. Die Apothekerkammer Nordrhein und die Wettbewerbszentrale zweifelten, ob diese Leistung in die Apotheke gehört. In der nun im Eilverfahren ergangenen Entscheidung stützte das Gericht diese Auffassung. LG Wuppertal: Apotheken dürfen nicht für das Stechen von Ohrlöchern werben › Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt. Es untersagte die beanstandete Werbung und legte der Apothekerin die Kosten des Verfahrens auf, weil das Ohrloch-Stechen nicht apothekenüblich sei. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Doch die Apothekenbetriebsordnung ist recht rigide, was zulässige apothekenübliche Dienstleistungen betrifft.
Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil entschieden. Urteil lesen Apothekenrecht - Der Betrieb eines Apothekenabgabeterminals, über den Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Apotheker an den Kunden ausgegeben werden können, steht im Widerspruch zu dem derzeit gesetzlich ausgeformten Arzneimittelschutz. Ohrlöcher stechen wuppertal elberfeld. Urteil lesen Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen verurteilte eine Apothekerin wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Arzneimittelpreisbindung. Die Apothekerin bot eine Rezept-Prämie bis 3, 00 EUR an. Urteil lesen
Reparaturservice & Bestellungen Ebenso stellen wir Ihnen unseren Reparaturen Service in den Filialen zur Verfügung. Kleinere Reparaturen können wir umgehend bearbeiten, sodass Sie dafür nicht ein zweites Mal vorbeikommen müssen. Bei größeren Reparaturen können Sie stets den aktuellen Stand Ihres Reparaturauftrags überprüfen. Außerdem können Sie den Status Ihrer Bestellung abrufen. Ohrlöcher stechen wuppertal am 13 november. Geben Sie dazu jeweils Ihre Auftragsnummer und Ihren Nachnamen ein und klicken Sie auf Auftrag suchen. Schmuckservice Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und beraten Sie zu Ihren individuellen Wünschen auch in einer unserer Filialen. Neben unserem großen Schmuck- und Uhrensortiment möchten wir mit Ihnen am Trauringkonfigurator Ihre persönlichen Trauringe zusammenstellen. Wir bieten Ihnen: Reinigung, Pflege, Überprüfung und Reparatur Ihrer Schmuckstücke Umarbeitungen und spezielle Anfertigungen nach Ihren Wünschen Fassen von Brillanten und Farbsteinen Knoten von Perlenkette Ringänderungen Batterie- und Bandwechsel Uhrenreparaturen (auch Großuhren) Gravuren, Ohrloch stechen und vieles mehr Tipps zur Pflege und Reinigung Schmuck und Uhren müssen von Zeit zu Zeit gereinigt werden, das ist normal.
Satz 1 ist auf die apothekenüblichen Dienstleistungen nach § 1a Absatz 11 entsprechend anzuwenden. " Dem hat im Herbst 2014 das OLG Düsseldorf (= etwaige Berufungsinstanz für das hier beim LG Wuppertal gelaufene Verfahren) die Qualität einer Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zugesprochen und sich hierfür auf das drei Monate zuvor ergangene BGH-Urteil "Original Bach-Blüten" bezogen. Dabei betraf das BGH-Urteil den Mitte 2012 weggefallenen § 25 ApBetrO a. F., der eine Liste von als apothekenüblich anzusehenden Waren enthielt, ohne dass ein ausdrückliches Verbot der Abgabe in der Apotheke für solche Waren bestimmt war, die nicht unter dieser Liste fielen. Apotheken-Ohrstecker machen nicht gesund | APOTHEKE ADHOC. Aus dem § 34 Nr. 2 Buchst. L ApBetrO a. F. folgte aus Sicht des BGH aber, dass der Verordnungsgeber den Verkauf solcher Waren in der Apotheke verbieten wollte. Nach dieser Bestimmung handelte der Apothekenleiter nämlich ordnungswidrig, wenn er in der Apotheke andere als die als apothekenüblich bezeichneten Waren in den Verkehr brachte oder bringen ließ.