Um diese Gefahr zu umgehen, vereinbaren Händler regelmäßig einen einfachen Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Käufer erst dann das Eigentum an der gekauften Sache wie dem Auto oder den Maschinen erwirbt, wenn er die letzte Rate gezahlt hat. Geht der Schuldner (Käufer) nun in die Insolvenz, bleibt der Verkäufer als Gläubiger Eigentümer und kann die Herausgabe seines Eigentums verlangen. Mit anderen Worten: Er hat ein Aussonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Was bedeutet das jetzt genau? Normalerweise muss doch der Gläubiger eines insolventen Schuldners seine Geldforderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Wird seine Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt, erhält er seinen Anteil aus dem Schuldnervermögen bzw. der Insolvenzmasse als Ausgleich seiner offenen Forderung. Das kann mitunter nur ein Bruchteil dessen sein, was er ursprünglich vom Schuldner bekommen würde. Urheberrechtsschutz von anwaltlichen Schriftsätzen. Denn die anderen Gläubiger sollen auch so gut wie möglich befriedigt werden. Für aussonderungsberechtigte Gläubiger gilt dies nicht – aus zwei Gründen: Sie machen keine Geldforderung geltend, sondern ihr Eigentumsrecht.
Vielmehr ist er der Auffassung, dass auch der Urheberrechtsschutz eines anwaltlichen Schriftsatzes nicht (mehr) voraussetze, dass er das Alltägliche, Handwerksmäßige, bloße mechanisch-technische Aneinanderreihen von Material deutlich überrage. So hatte auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil v. 26. 2019, Az. 7 C 1/18) die Hürde des BGH als zu hoch angesehen. So müsse es sich zum einen bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handeln, dass er eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstelle. Vermieterpfandrecht.... Zum anderen sei die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche Schöpfung in einem mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbaren Gegenstand zum Ausdruck bringen. Es komme also auf die Originalität an, welche fehlt, wenn technische Erwägungen, Regeln oder andere Zwänge bei der Schaffung des Werkes bestimmend waren. Genau diese Voraussetzungen erfülle eben der anwaltliche Schriftsatz, so das Gericht. In diesem Fall umfasse der Anwaltsschriftsatz neun Seiten und erreiche damit eine ausreichende Schöpfungshöhe.
Das Eigentum Dritter wird im Insolvenzverfahren durch deren Aussonderungsrecht geschützt. Jeder Gläubiger möchte, dass seine Forderung vollumfänglich beglichen wird. Befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz, muss er höchstwahrscheinlich Abstriche machen und damit rechnen, dass er nicht alles bezahlt bekommt. Denn im Falle eines Insolvenzverfahrens wird das Schuldnervermögen – die sogenannte Insolvenzmasse – vom Insolvenzverwalter verwertet. Den Erlös verteilt er quotenmäßig – also gleichmäßig – an alle Insolvenzgläubiger. Dabei kann es vorkommen, dass sich unter dem Schuldnervermögen Dinge befinden, die dem Schuldner gar nicht gehören, sondern die im Eigentum eines Dritten stehen. Auch die Rechte dieser Dritten müssen im Insolvenzverfahren ausreichend berücksichtigt werden. Das geschieht über das Aussonderungsrecht. Einstweilige anordnung herausgabe persoenlicher gegenstand . Was es damit auf sich hat, erklären wir hier. Aussonderungsrecht kurz zusammengefasst Was ist ein Aussonderungsrecht? Das Aussonderungsrecht ist z. B. das Recht des Eigentümers auf Herausgabe (Aussonderung) seines Eigentums aus der Insolvenzmasse.
Allerdings widersprachen die Kläger dieser Herausgabe, weil hierin eine Verletzung ihres Urheberrechts liege. Das aus dem Grund, weil es sich um ein geschütztes Werk handele, das noch nicht veröffentlicht worden sei. Trotzdem teilte die Beklagte dem Beigeladenen mit, dass sie seinem Antrag nach Bestandskraft des Bescheides entsprechen werde. Geschwärzt würden die Angaben zur Produktionsumstellung sowie Namen und Unterschrift des handelnden Rechtsanwalts. Hierüber wurden die Kläger in Kenntnis gesetzt. Gegen diesen Bescheid legten die Kläger Widerspruch ein. Urheberrechtsschutz oder nicht? Einstweilige anordnung herausgabe persönlicher gegenstände – ministerium gab. In der Regel wird Anwaltlichen Schriftsätzen der Urheberrechtsschutz abgesprochen. So können sie beliebig von Dritten zitiert und vervielfältigt werden. Bei solchen Schriftsätzen soll es sich um Produkte alltäglicher Routine handeln, welche sich typischerweise auf die nach herkömmlichen und methodischen Regeln erfolgende subsumtionsfähige Strukturierung von Tatsachenstoff und die methodisch-dogmatisch geordnete Subsumtion dieses Materials unter einschlägige Rechtsnormen beschränkt.