Dieser Bereich ist für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von ausländischen Personen zuständig, die zu Schul-, Studien-, Erwerbstätigkeitszwecken o. ä. eingereist sind. Weiterhin für Familienzusammenführung, EU-Staatsangehörige und Verpflichtungserklärungen (Einladungen). Die Zuständigkeit innerhalb dieses Teams richtet sich nach der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Kontaktdaten der/des jeweiligen Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin. Alfeld, Elze, Sarstedt: Algermissen, Bad Salzdetfurth, Bockenem, Giesen, Leinebergland, Nordstemmen, Schellerten: Diekholzen, Freden, Harsum, Holle, Lamspringe, Sibbesse, Söhlde: nur Dienstag, Mittwoch und Freitag Grundsatzangelegenheiten: Für ausländische Personen, die ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Hildesheim haben, ist die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Hildesheim zuständig. Stadt hildesheim ausländerbehörde der. Die allgemeine Ausländerbehörde (Aufenthalterlaubnisse für Studenten, Erwerbstätige, Familiennachzug, EU-Staatsangehörige, Verpflichtungserklärungen usw. ) stellt zum 02.
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Stellen Sie eine Anfrage an diese Behörde Zuständigkeitsbereich: Bund Klassifikation: Ausländerbehörde Kategorien: Inneres, E-Mail: Fax: +495121301697 Kontakt: Phone: 05121301459, Fax: 05121301697 Postadresse: Markt 2, 31134 Hildesheim Besonderer Hinweis Diese Seite ist nicht für Anfragen zu Ihrem persönlichen Fall, sondern nur für Informationsfreiheitsanfragen von öffentlichem Interesse. This page is not for questions to your personal case, but only for freedom of information requests of public interest. Zusammenfassung der Ergebnisse Eine Anfrage an diese Behörde RSS-Feed Atom-Feed