Erbschaft Das Erbe verteilen – oder der Mutter überlassen? Lesezeit: 1 Minute Frage: Unser Vater ist kürzlich gestorben. Nun wollen wir unserer 80-jährigen Mutter die ganze Erbschaft überlassen. Kann sie uns später noch Geld schenken, zum Beispiel bevor sie ins Pflegeheim zieht? Oft ist es vorteilhafter, beim Tod des erstversterbenden Elternteils den gesetzlichen Erbteil zu fordern. Frage: Unser Vater ist kürzlich gestorben. Kann sie uns später noch Geld schenken, zum Beispiel bevor sie ins Pflegeheim zieht? Von Alexandra Gavriilidis durch Cornelia Döbeli Es wäre wohl grundsätzlich sinnvoller, das Erbe jetzt zu verteilen – nämlich unter der Mutter, den Geschwistern und Ihnen –, gemäss der gesetzlichen Erbfolge. Denn wenn Sie und die Geschwister heute auf den Erbteil verzichten, würde die Mutter zur Eigentümerin des gesamten Nachlassvermögens. Erbverzicht nach tod des erblassers master 2. Das dadurch vergrösserte Vermögen der Mutter wäre dann später massgeblich für die Berechnung von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV (und auch massgeblich für die Sozialhilfe).
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsverzicht – Die Gretchenfrage des modernen Erbrechts? Stirbt ein Ehepartner, stehen gemäß § 1931 BGB, § 2303 BGB und § 10 LPartG dem überlebenden Ehegatten, den Abkömmlingen und Eltern sowie einem eingetragenen Lebenspartner eine Mindestbeteiligung am Erbe zu – der Pflichtteil. Voraussetzung ist, dass diese nicht durch die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen werden. Unabhängig von der Verfügung von Todes wegen haben Personen dieses pflichtteilsberechtigten Personenkreises einen juristischen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Selbst eine testamentarische Enterbung ist in diesem Zusammenhang wirkungslos. Erbverzichtsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen. Ausnahme ist, wenn ein Grund zur Pflichtteilsentziehung nach § 2336 BGB oder ein Zuwendungsverzicht vorliegt. Pflichtteilsverzicht verhindert finanzielle Schwierigkeiten Diese gesetzlich festgelegten Pflichtteilsansprüche können den überlebenden Ehegatten, der eigentlich durch das Erbe abgesichert werden soll, unter bestimmten Bedingungen vor große Probleme stellen.