2014 - Widerruf einer Einwilligung des Arbeitnehmers für Unternehmensvideo) kann ein Arbeitnehmer eine schriftlich erteilte Einwilligung nur ausnahmsweise widerrufen. Das Argument, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden zu wollen, reicht nicht aus. Es müssen weitere Gründe hinzukommen. In Betracht kommen z. Fälle eines (ernsthaften) Gesinnungswandels. BayLfD: Aktuelle Kurz-Information 8: Aufbewahren von Einwilligungen. So könnte z. ein ehemaliger Soldat, der nun Pazifist ist und nicht mehr in Werbefilmen der Bundeswehr erscheinen will, seine Einwilligung widerrufen. Nach dem BAG ist ein Widerruf jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Aufnahmen des Arbeitnehmers lediglich einer allgemeinen Unternehmensdarstellung verwendet wird (Imagevideo) und der Arbeitnehmer darin weder namentlich genannt noch hervorgehoben wird. In diesem Fall geht das Veröffentlichungsinteresse des Arbeitgebers dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers vor. Anders liegen die Fälle, in denen mit der Persönlichkeit des Mitarbeiters geworben wird.
6 Abs. 1 DSGVO überwiegt. Wenn Personen auf einem Foto nur als Beiwerk zu sehen sind, wird laut § 23 Absatz 1 Punkt 2 KUG keine Einwilligung benötigt. Fotos von ehemaligen Mitarbeitern Sobald der Arbeitnehmer eine Einwilligung des Mitarbeiters hat, kann er die Fotos auf den angegebenen Orten veröffentlichen. Was geschieht aber, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen tritt? Einwilligungspflicht Mitarbeiterfotos | IMMERCE Consulting. Tritt ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen aus, und verlangt, dass seine Bilder und persönlichen Daten von der Webeseite gelöscht werden, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch unverzüglich nachgehen. Wichtig ist, dass dabei nicht nur die Bilder gelöscht werden, welche zur Vorstellung des Mitarbeiters dienten, sondern auch solche, die unentgeltlich zu dekorativen Zwecken auf der Internetseite genutzt wurden. Rechte des Fotografen Neben dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten auf Fotos sind auch die Fotografen und deren Urheberrecht zu beachten. Hat ein Arbeitnehmer ausdrücklich Bewerbungsfotos anfertigen lassen, dürfen diese nur zu diesem Zweck verwendet werden.
Einverständniserklärung zu Fotoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Online-Veranstaltung "Speeddating: Start-up meets Baumittelstand" am 20. 07. 2021 Standbildaufnahmen (Screenshot) über die Softwarelösung "ClickMeeting" von den Teilnehmenden gemacht werden und zur Veröffentlichung i. S. d. § 22 KunstUrhG auf den Internetseiten, im RKW-YouTube-Kanal, RKW-Twitterkanal, RKW-LinkedIn-Seite und RKW-Xing-Seite als auch in Print- und Online-Publikationen des RKW Kompetenzzentrums verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos dienen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des RKW Kompetenzzentrums. Das Einverständnis erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Veröffentlichungsarten. Es gilt auch fort im Falle der Übertragung der Nutzungsrechte an solchen Werken zur nicht-kommerziellen Nutzung an Dritte. Mein Einverständnis umfasst auch den in "ClickMeeting" von mir selbstgewählten Namen, welcher auf dem Standbild (Screenshot) ebenfalls zu sehen sein wird (Hier kann beispielsweise der Name des Unternehmens zu sehen sein).