was den fall angeht: kannst du nicht mal bei ner gewerkschaft nachfragen (lehrer haben die GEW, die beihilferechtssicher ist) ansonsten: wenn er die kinder eben nicht hat (beihilfeberechtigung ist ja an die haushaltsangehrigkeit gekoppelt), hat er meiner meinung nach pechgehabt, wenn er dann runtergestuft wird. dass er die PKV bezahlt (bezahlen muss) tut dann nichts zur sache. denn die wird ja wahrscheinlich mit dem unterhalt verrechnet. das er beihilfe-nachteile hat, werden ja nicht die einzigen sein, es kommen noch steurliche und sonstige auf ihn zu:-) auerdem hast DU den "nachteil" eines hheren betreuungsaufwands, den verwaltungskram zum einreichen etc... also lass dich icht unter druck setzen sondern vernnftig beraten Antwort von Vonny+5Kids am 23. Die StarMoney Community - Anmelden. 2011, 10:44 Uhr Also Ahnung habe ich keine, aber ich finde es dreist von ihm zu verlangen, da DU die Differnez zahlen sollst, um die er nun schlechter gestellt wurde. Man bedenke mal, da er nun in die Steuerklasse 1 rutscht, was netto ebenfalls weniger Geld bedeutet.
In der nächsten Woche sollen am Montag und Dienstag die Nebenkläger das Wort haben. Das Plädoyer der Verteidigung ist nach bisherigen Plänen für den 1. Juni vorgesehen, das Urteil könnte dann am 2. Juni gesprochen werden. Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther nannte den Antrag der Staatsanwaltschaft «durchaus angemessen». Mutmaßlicher SS-Wachmann: Staatsanwalt für fünf Jahre Haft - Startseite - Pforzheimer-Zeitung. «Diese fünf Jahre passen in den Rahmen der Verurteilungen in den vergangenen Jahren. » Das Münchner Landgericht hatte 2011 den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28 060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er bestritt, KZ-Aufseher gewesen zu sein. Das Urteil wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk starb, bevor über eine Revision entschieden war. Der Fall brachte aber eine Wende: Seitdem besteht die Justiz bei ähnlichen Verfahren nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. © dpa-infocom, dpa:220517-99-321438/5
Nimmt Ihr Versicherer an der Öffnungsaktion teil, haben sie aber keine freie Wahl, sondern nur Ihr Versicherer ist zuständig. Eine weitere Voraussetzung neben der Frist - innerhalb von 6 Monaten nach ende der Pflichtversicherung - ist, dass Ihre Ehefrau nicht schon einmal PKV versichert war - außer ggf. als Kind oder Jugendliche - und diese Versicherung hätte mit einer Anwartschaft aufrecht erhalten können. Das ist ALLES. Meine beihilfe forum forum. Falls Sie die freie Wahl hätten, wäre eine wirklich unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsberater sicherlich sinnvoll. Um das zu sagen, wäre es sinnvoll, wenn sie Ihren Versicherer nennen könnten. #5 Oha, da wurde ich wohl fehlgedeutet. Für eine (vernünftige) Antwort bräuchte es Angaben, z. B. über die Einkommensverhältnisse, so wollte ich die Aussage verstanden wissen, sonst käme man unter anderem bei unrealistischen Erwartungen hinsichtlich des künftigen Beitrages heraus. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen wäre ein Weg, um diese vernünftigen Antworten zu bekommen.