Hallo aaaa, der sog. "Versicherungsfall" tritt in juristischer Hinsicht, d. h. nach gängiger Rechtsprechung mit der ersten einer Heilbehandlung unmittelbar vorausgehenden Feststellung eines Befundes ein, und zwar unabhängig davon, ob sofort eine Behandlung begonnen wird oder erst später. Praxistauglicher ist sicherlich folgende Erläuterung: "Angeraten" ist eine Behandlung dann, wenn eine Versicherung in der Lage ist durch Rückfragen und die Anforderung von Behandlungsunterlagen beim Zahnarzt in der Lage ist, den bereits erkannten Schaden nachzuweisen. Zahnzusatzversicherung wenn behandlung angeraten in youtube. Sprich: sobald der Zahnarzt irgendwo schriftlich vermerkt, dass er einen behandlungsbedürftigen Befund erkannt hat (z. B. Karies, erneuerungsbedürftiger Zahnersatz o. Ä. ) oder eine Beratung über Zahnersatz o. dokumentiert, wäre eine Versicherung durch Einsichtnahme in die Patientenunterlagen über die "angeratenen" Behandlungen informiert und würde ihrerseits dann die Zahlung verweigern, wenn die Feststellung bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung getroffen wurde.
Es werden nur zukünftige Diagnosen abgesichert. Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren. Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sind die Optionen sehr eingeschränkt. Eigentlich will keine Versicherungsgesellschaft einen Patienten, bei dem bereits feststeht, dass direkt nach Versicherungsbeginn ein Leistungsfall ansteht. Verständlich. Das Kostenrisiko ist nur schwer kalkulierbar. Dennoch gibt es die Möglichkeit der Zahnzusatzversicherung von laufenden oder angeratenen Behandlungen. Die ERGO Direkt hat eigens hierfür den Tarif Zahn-Ersatz-Sofort entwickelt. Zahnzusatzversicherung wenn behandlung angeraten heute. Wie bei allen Zahntarifen, verzichtet die ERGO Direkt auch hier auf eine Gesundheitsprüfung. Das besondere ist jedoch, dass eine Kostenerstattung auch für zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns laufende Zahnersatzmaßnahmen erfolgt. Einzige Bedingung: der Heil- und Kostenplan darf nicht länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegen.