Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen. Ausnahme 1: Das Wohnobjekt wurde ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt Für Hauseigentümer, die ein Haus verkaufen, in dem sie allein oder mit ihrer Familie gelebt haben, gilt eine Sonderregelung. Der Verkauf der Immobilie ist komplett steuerfrei. Ausnahme 2: Die Spekulationsfrist ist abgelaufen Der Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung muss den Veräußerungserlös nicht versteuern, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre. Mieteinnahmen versteuern: Mit diesem Trick zahlen Vermieter weniger Steuern auf Mieteinkünfte | impulse. Entscheidend sind die Daten der Anschaffung und des Verkaufs. Liegt die Anschaffung eines vermieteten Wohnobjekts um mehr als zehn Jahre zurück, unterliegt der Veräußerungserlös nicht der Besteuerung. Liegt zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von unter zehn Jahren, muss der Veräußerungserlös versteuert werden. Der Veräußerungserlös ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der fortgeführten Anschaffungskosten und anderen Aufwendungen, die mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen.
Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern. Allerdings können sie viele Kosten von diesen Einnahmen abziehen, etwa Schuldzinsen oder solche für Instandhaltungen. Auch Selbstnutzer müssen den Eigenmietwert ihrer Immobilie versteuern. Wer Wohnungen vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern. Viele Kosten, etwa für die Verwaltung und Renovierungsarbeiten können aber steuerlich geltend gemacht werden. Foto: / mediaphotos Wer eine Immobilie zur Kapitalanlage erwirbt, muss die Mieteinnahmen versteuern. Doch die Einnahmen werden nicht eins zu eins angerechnet, vielmehr kann der Vermieter eine Reihe von laufenden Kosten abziehen. Was Vermieter versteuern müssen Laut Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; Art. 32) kann der Vermieter Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung von den zu versteuernden Mieteinnahmen abziehen. Von den Mieteinnahmen kann der Eigentümer im jeweiligen Steuerjahr die Kosten für den Makler und für die Inserate abziehen, selbiges gilt auch für die laufenden Verwaltungskosten.
Ein eigenes Haus zu besitzen, ist der Traum, vieler Menschen: man ist Herr in den eigenen vier Wänden, muss sich nicht mit Mietererhöhungen, Vermietern oder Mitmietern herumärgern, niemanden um Erlaubnis bezüglich Renovierungen zu fragen und seinen Garten mit keinem zu teilen. Besonders pfiffige Eigenheimbesitzer vermieten darüber hinaus Wohneinheiten innerhalb ihres Hauses, um so ein zusätzliches Einkommen zu erhalten. Die Euphorie darüber nimmt allerdings in dem Moment schnell ab, indem der Hausbesitzer seine Steuererklärung macht, denn unweigerlich wird er mit der Frage konfrontiert: Muss man Mieteinnahmen versteuern? Mieteinnahmen müssen versteuert werden Gemäß dem Steuerrecht ist es grundsätzlich so, dass Mieteinnahmen steuerpflichtig sind; dasselbe gilt für Nebenkosten. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 21 EStG. Dort werden sie als " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" bezeichnet. Bei der Steuererklärung werden sie auf der Anlage V eingetragen (Vermietung und Verpachtung).