Weitere Voraussetzung für das begrenzte Realsplitting ist, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben oder geschieden sind. Zudem gilt das Verfahren ausschließlich für die Zahlung von Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt an den Ex-Partner. Die Zahlung von Kindesunterhalt spielt beim Realsplitting keine Rolle und kann daher nicht steuerlich abgesetzt werden. Schließlich muss der Unterhaltsempfänger dem Realsplitting zustimmen. Die Steuerfolgen werden nur im Jahr der Zahlung ausgelöst und es kommt nicht darauf an, für welches Jahr gezahlt wird (Zu- und Abflussprinzip). Ebenso ist es unerheblich, ob die Unterhaltszahlung als laufende Zahlung oder als Einmalzahlung gewährt wird. Zu berücksichtigen ist nicht nur der Barunterhalt, sondern auch Naturalunterhaltleistungen wie beispielsweise die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum durch den Unterhaltspflichtigen an den Ehegatten. Steuerrecht | Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting - OLG Hamm - 09.09.2018. 3. Anspruch auf Zustimmung und Nachteilsausgleich Der Unterhaltsschuldner kann von seinem Ehegatten verlangen, dass er dem Realsplitting zustimmt.
Zudem gilt dies nur, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keine Einkünfte und nur ein geringes Vermögen hat. Anderenfalls werden Einkünfte und Vermögen mit Ausnahme eines Freibetrags von 624 € in Abzug gebracht. Der Abzug als außergewöhnliche Belastung ist gegenüber dem Realsplitting vorteilhaft, wenn der Unterhaltsberechtigte keine eigenen Einkünfte hat und die Unterhaltsleistungen nicht höher als 8. 820 € liegen. Denn für diese Abzugsmöglichkeit besteht keine Zustimmungspflicht. Zustimmung realsplitting master in management. Außerdem kann über den Abzug als außergewöhnliche Belastung vermieden werden, dass der Unterhaltsberechtigte steuerpflichtige Unterhaltszahlungen erhält. 6. Fazit Das begrenzte Realsplitting lohnt sich in den meisten Fällen für beide Ehegatten: der Unterhaltspflichtige kann seine Zahlungen bis zu einem Betrag von 13. 805 € pro Jahr steuermindernd absetzen und der Unterhaltsberechtigte erhält einen Nachteilsausgleich und gegebenenfalls sogar einen höheren Unterhaltsanspruch. Bei Unterhaltsleistungen von bis zu 8.
allerdings zusätzlich zu der Abgabe der Zustimmungserklärung verurteilt, die jeweilige Anlage U zu den Einkommensteuererklärungen des Kl. für die Jahre 1991 und 1992 zu unterzeichnen. Das begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Die Zustimmung zu dem begrenzten Realsplitting stellt eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, die mit der rechtskräftigen Verurteilung hierzu gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BFH, Urteil v. 25. 1988 - IX R 53/84 -, FamRZ 1989, 738). Einen weitergehenden Anspruch auf Erteilung der Zustimmung in Form der > Unterzeichnung des Vordrucks "Anlage U" hat der Kl. nicht. Die Zustimmung bedarf keiner besonderen Form, sondern es genügt, daß sie nachweisbar - etwa schriftlich oder zur Niederschrift des Finanzamts - erklärt wird (Schmidt/Heinicke, EStG, 16. Aufl., § 10 Rz. 54; Hanke, in: EStG 1988/1992, § 10 Rz. 36; Göppinger/Märkle, Unterhaltsrecht, 6. Zustimmung realsplitting master 2. 4056 Fn. 2). Deshalb kann der Kl. die Unterzeichnung des Vordrucks "Anlage U" nicht verlangen. Hinzu kommt, daß die Bekl.
Vorsicht: Neben den steuerlichen Nachteilen können auch weitere finanzielle Nachteile durch das Realsplitting entstehen, dies gilt insbesondere für öffentliche Leistungen, wenn durch das Realsplitting das "zu versteuernde Einkommen" überschritten wird, welches im sozialgesetzlichen Bereich als Obergrenze für sozialstaatliche Leistungen festgelegt ist. Das gilt nicht nur für die sozialrechtliche Grenze der Familienkrankenversicherung, sondern es kann ebenso gelten für das Erziehungsgeld, Elterngeld, Renten, Stipendien etc.. Wenn dann der Steuervorteil wider Erwarten geringer ist, als der gesamte finanzielle Nachteil, besteht trotzdem Erstattungspflicht des Unterhaltsverpflichteten, da die Zustimmung zum Realsplitting nach Beginn des Veranlagungszeitraumes unwiderruflich ist (OLG Hamm, FamRZ 1988, Seite 1069). Bis zu einem Jahresbetrag von 13. 805 € kann Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt nur für den Ehegattenunterhalt, nicht für den Kindesunterhalt. Zustimmung realsplitting muster. Unterhaltszahlungen sind einmalige (z. Abfindungszahlung) oder laufende, monatliche Zahlungen.
Die obergerichtliche Rechtsprechung ist insoweit nicht einheitlich. Das OLG Bamberg (BeckRS 2009, 25091), das OLG Köln (BeckRS 2010, 5866) und das OLG Oldenburg (BeckRS 2010, 13597) vertreten die Auffassung, dass die Vorauszahlungspflicht ein zu ersetzender steuerlicher Nachteil ist. Etwas differenzierter, aber doch ebenso bejahend OLG Frankfurt (FuR 2007, Seite 430). Verneinend OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, Seite 67. Eine BGH-Rechtsprechung hierzu gibt es nicht. Auch das OLG Hamm bejaht die Frage, dass ein finanzieller Nachteil bereits dadurch entsteht, dass Vorauszahlungen von der Finanzverwaltung festgelegt werden, und daher der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Vorauszahlungen diese zu übernehmen hat. Antrag auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung - Rechtsportal. Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsauffassung als "herrschende Meinung" zu werten ist. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass natürlich bei der Höhe der Übernahme der Vorauszahlungsverpflichtung darauf zu achten ist, ob der Vorauszahlungsbescheid tatsächlich die Belastung wiedergibt, die aus den Unterhaltszahlungen resultiert.
Als Realsplitting bezeichnen Steuerexperten die in begrenztem Umfang bestehende Möglichkeit, Unterhaltsleistungen für Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt über einen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die Rechtsgrundlage für das Realsplitting findet sich in § 10 Einkommenssteuergesetz (EStG). + 6. 144, 00 € jährlich kassieren? Staatliche Zulagen mitnehmen! Realsplitting mit der Anlage U - Recht-Finanzen. Ihr Bruttogehalt (Monat)* Begrenztes Realsplitting Wird an einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt gezahlt, besteht die Möglichkeit, diese Zahlungen bis zum vorgesehenen Höchstbetrag von 13. 805 Euro pro Kalenderjahr in Form von Sonderausgaben geltend zu machen. Dies wird als begrenztes Realsplitting bezeichnet. Auch vom Unterhaltszahler für den Ehepartner geleistete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (in unmittelbarer oder unmittelbarer Weise gezahlt) werden als zusätzliche Unterhaltsleistungen im Rahmen des Realsplittings gewertet. Diese Unterscheidung zwischen unmittelbar oder mittelbar ergibt sich dadurch, dass: der Unterhaltszahlende Versicherungsnehmer ist (dann zahlt dieser die Beiträge direkt an den Unterhaltsempfänger) der Unterhaltsempfänger Versicherungsnehmer ist (dann zahlt der Unterhaltszahlende die Beitrage an die Versicherung) Um begrenztes Realsplitting nutzen zu können, ist die Zustimmung des Unterhaltsempfängers notwendig, da sich durch begrenztes Realsplitting verschiedene Folgen ergeben.
Hierzu ist der Unterhaltsempfänger aber nicht verpflichtet, da die Zustimmung keiner Form unterliegt. Sie kann also auch ohne das Formular erklärt werden. Es ist zulässig und sinnvoll, eine solche schriftlich erklärte Zustimmung immer nur auf ein Jahr begrenzt zu erteilen. Verweigert der Ehegatte die Zustimmung, kann diese vom Unterhaltspflichtigen gerichtlich durchgesetzt werden. Alternativ kann Ersatz des wegen der Nichterteilung entstehenden Schadens verlangt werden. Der Unterhaltsempfänger kann auf Ersatz der aus der Zustimmung resultierenden Nachteile klagen. Für all diese Streitigkeiten zum begrenzten Realsplitting sind die Familiengerichte zuständig. 5. Außergewöhnliche Belastung als Alternative In Abgrenzung zum begrenzten Realsplitting gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG in Abzug zu bringen. Der nach dieser Vorschrift geltende Unterhaltshöchstbetrag, der abgesetzt werden kann, liegt aber mit derzeit 8. 820 € im Kalenderjahr erheblich unter dem Höchstbetrag beim Realsplitting.