Im Verhinderungsfall müssen Sie für eine Vertretung sorgen. Ohne grundlegende Kenntnisse geht es nicht Das Gesetz fordert keinen Nachweis besonderer Kenntnisse zur Führung von Betreuungen. Angesichts der Komplexität der in Betracht kommenden Aufgaben sollten Sie jedoch unbedingt über eine Mindestkompetenz verfügen. Als Berufsbetreuer werden Sie regelmäßig nur bestellt, wenn Sie über ein einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität verfügen. Zumindest sollten Sie nutzbare Fachkenntnisse nachweisen können. Weiterbildung für Berufsbetreuer*innen im ipb: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.. Als Berufsbetreuer kommen vorwiegend Sozialarbeiter, Volljuristen, Sozialpädagogen und Betriebswirte in Betracht. Um im Alltag eines Berufsbetreuers nicht überfordert zu werden, sollten Sie Kenntnisse im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB) besitzen. Ferner müssen Sie den Aufbau- und die Ablauforganisation der zuständigen Behörden kennen. Sie sollten die Grundzüge des Sozialrechts (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Rehabilitationsrecht) kennen. Sind Sie für die Gesundheitssorge verantwortlich, sollten Sie mit psychischen Erkrankungen, Demenzerkrankungen und im Umgang mit Ärzten und Kliniken erfahren sein.
Möchten Sie Berufsbetreuer werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die Betreuungsbehörden geben im Hinblick auf die Eignung und Auswahl von beruflich tätigen Betreuern fachliche Standards vor. Berufsbetreuer benötigen persönliche und fachliche Kompetenzen. Im Gesetz finden Sie keine klar definierten Kriterien für die Eignung zum Berufsbetreuer. Dies ist sinnvoll, da der Kreis der geeigneten Personen nicht allzu sehr eingeschränkt werden soll. Als Berufsbetreuer werden Sie vom Betreuungsgericht bestellt Als Berufsbetreuer sind Sie ein "rechtlicher" Betreuer. Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt. Sofern Sie von einer zu betreuenden Person in einer Vorsorgevollmacht zum Betreuer bestellt wurden, sind Sie ein "rechtsgeschäftlich" bestellter Betreuer. Status Quo: Betreuerregistrierungsverordnung und Reparaturgesetz: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.. Als solcher brauchen Sie lediglich das Vertrauen der zu betreuenden Person. Die per Vorsorgevollmacht bestellten Betreuer sind regelmäßig ehrenamtlich tätig. Weitere Anforderungen werden nicht gestellt. Das Gesetz betont allerdings den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor einer berufsmäßig geführten Betreuung.
Das Bundesjustizministerium hat dazu im März 2022 einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht den Sachkundenachweis als modularisierten Sachkundekurs vor. Damit müssen Betreuer*innen nur diejenigen Module absolvieren, die sie nicht bereits anderweitig nachweisen können, etwa durch Studium oder Berufsausbildung. Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Die Verordnung soll am 01. Januar 2023 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMJ, Benjamin Strasser (FDP), hat auf unserer Jahrestagung geäußert, dass die Betreuerregistrierungsverordnung anhand der vorliegenden Stellungnahmen überarbeitet und dann dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet werden soll. Die Behandlung im Bundesrat soll nach derzeitigem Stand am 8. Juli 2022 erfolgen. Danach wären dann rechtssichere Aussagen zum Sachkundenachweis möglich und damit seriöse Angebote zu Sachkundekursen. Berufsbetreuer werden brandenburg mit. Mit ersten Kurse könnte dann möglicherweise im Herbst gerechnet werden. Unser Tochterunternehmen, das ipb, bereitet diese bereits vor.
Ab dem zweiten Kalenderjahr gelten die regulären Beiträge. Auf Antrag (bis zum 31. 12. des Vorjahres) haben Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit den Mitgliedsbeitrag um 50 Prozent zu reduzieren. Zusätzlich zum entsprechenden Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 60 Euro erhoben. Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs und Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Wie werde ich Betreuer? - So wird man gesetzlicher Vertreter. Mitglied werden Das BdB-Qualitätsregister ist eine unabhängige Registrierungsstelle für beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen. Nutzen Sie die Registrierung als Qualitätssiegel für ein aktives Berufsverständnis und stärken Sie damit gleichzeitig die Position Ihres Berufsstandes. Der Eintrag steht allen offen. Eine Mitgliedschaft im BdB ist nicht erforderlich. Alle Betreuer*innen, die ins Qualitätsregister eingetragen werden wollen, werden vorab geprüft.
Zudem haben wir uns im Rahmen der Verbändekonsultation weiter für unsere Positionen stark gemacht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Sachkundenachweis als modularisierter Sachkundekurs vorgesehen ist. Außerdem begrüßt der Verband, dass auf Antrag die Stammbehörde bereits vor Einleitung des Registrierungsverfahrens durch gesonderten Bescheid entscheidet, ob ein anderweitiger Nachweis durch die vorgelegten Unterlagen erbracht werden kann. Die fachlichen Anforderungen an die Sachkunde fallen nach unserer Ansicht jedoch zu gering aus. Verbesserungen halten wir auch beim Ablauf des Registrierungsverfahrens für nötig. Hier wäre eine Zweiteilung sinnvoll: Zunächst sollten persönliche Eignung und Zuverlässigkeit beurteilt werden und ein verbindlicher Zwischenbescheid erstellt werden. Am Anschluss können dann Erwerb und Nachweis der Sachkunde erfolgen. Wir fordern zudem, dass das geplante Register bundeseinheitlich und zumindest teilweise öffentlich ist, damit z. Berufsbetreuer werden brandenburg 6. B. Klient*innen darüber auch Betreuer*innen suchen können.