Natürlich sind diese Arbeitnehmer bei der in dieser Zeit stattfindenden Betriebsratswahl stimmberechtigt. In der Wählerliste stehen also 57 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Aber heißt das auch: 5-köpfiger Betriebsrat? Es bleibt beim 3-köpfigen Betriebsrat. Betriebsratsgröße. Denn entscheidend ist nicht die aktuelle Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, sondern die Zahl der Arbeitnehmer, die "in der Regel" im Betrieb beschäftigt sind. Und das sind und bleiben 37. Die 6 bis 8 Wochen im Jahr, in denen über 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind, genügen nicht, um sagen zu können, dass das der Regelfall sei! Beispiel 5: Ein großes Konstruktionsbüro beschäftigt 97 Leute; außerdem arbeiten (abgestellt von der Zentrale des Konzerns, zu dem das "outgesourcte" Konstruktionsbüro gehört) und auch nicht zum ersten Mal, seit Kurzem 5 Software-Entwickler im Betrieb, die eine neue CAD-Software entwickeln und mit den bisherigen IT-Lösungen verbinden sollen. Bis zum Produktivstart der Software werden noch etwa 5 Monate vergehen.
Es gibt keinerlei Hinweise, dass sich so etwas in der Zukunft so bald wiederholen wird. Auch in der Vergangenheit hat es eine vergleichbare Situation das letzte Mal vor eineinhalb Jahren gegeben. Beispiel 3: Ein Hotel irgendwo in einem Winterurlaubsgebiet hat zur Zeit der Betriebsratswahl ( Anfang Mai) nur Sommerbelegschaft. Das sind 92 wahlberechtigte Arbeitnehmer. In diesem Jahr soll das erste Mal ein Betriebsrat gewählt werden. Ein 5-köpfiger? Es ist ein 7-köpfiger Betriebsrat zu wählen. Denn in der eigentlichen Saison, im Winter, sind in den letzten Jahren immer etwa 170 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen. Und da die Saison vom 15. Oktober bis zum 31. April geht, ist das der größere Teil des Jahres. "In der Regel" sind also mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt! Beispiel 4: Ein kleinerer Betrieb hat eine Stammbelegschaft von 37 Arbeitnehmern; er hat einen 3-köpfigen Betriebsrat. 1 köpfiger betriebsrat live. Jedes Jahr müssen in den Wochen vor Ostern etwa 20 zusätzliche Arbeitnehmer eingestellt werden, als Aushilfen, befristet für 6 bis 8 Wochen.
In kleinen Betrieben kann es dem Betriebsrat auch zuzumuten sein, einmal diesen und ein anderes Mal jenen Raum für die laufenden Betriebsratsarbeit, für Sitzungen und für Sprechstunden zu nutzen. So hat das LAG Schleswig-Holstein im Jahre 2007 entschieden, dass der Betriebsrat in Betrieben ohne freigestellte Betriebsratsmitglieder nicht unbedingt einen eigenen Raum zur alleinigen Nutzung verlangen kann. Vielmehr komme in einem solchen Fall auch die stundenweise Zuweisung eines Raumes in Betracht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. 09. 2007, 6 Ta BV 14/07). Und da erst ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern ein ein Betriebsratsmitglied freizustellen ist ( § 38 Abs. 1 köpfiger betriebsrat for sale. 1 BetrVG), versteht es sich nicht von selbst, dass ein siebenköpfiger Betriebsrat eines Betriebs mit 155 Arbeitnehmern einen eigenen Raum verlangen kann. Der Arbeitgeber erbringt Dienstleistungen im Hausmeisterbreich und beschäftigt 155 Arbeitnehmer, davon 42 in Vollzeit und den Rest in Teilzeit, darunter viele Minijobber.
Daher stellte das LAG Köln auch entgegen der vom Arbeitgeber im Prozess vertretenen Ansicht klar, dass ihm die Anmietung eines Raumes zuzumuten sei. Nähere Informationen finden Sie hier: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23. Anzahl Betriebsratsmitglieder - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. 2013, 5 TaBV 7/12 Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht aktuell: 17/022 Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Arbeitsrecht aktuell: 12/280 Betriebsrat hat Anspruch auf einen Laptop Arbeitsrecht aktuell: 12/028 Betriebsrat mit 33 Mitgliedern obsiegt im Streit um 16 Diensthandys Arbeitsrecht aktuell: 10/050 Telefon für den Betriebsrat Letzte Überarbeitung: 19. Januar 2017
Das wurde schon festgestellt: Bei kleineren Betrieben werden nur die wahlberechtigten Arbeitnehmer bei der Festlegung der Betriebsratsgröße herangezogen, bei größeren dann alle Arbeitnehmer – so steht es im § 9 BetrVG! Und auch das steht schon fest: Arbeitsplätze, die bei der Festlegung der Betriebsratsgröße mitzählen, im Augenblick aber nicht besetzt sind, werden immer als Arbeitsplätze wahlberechtigter Arbeitnehmer gezählt! Zahl der Betriebsratsmitglieder - §9 - Kommentarseiten - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare. Klar ist ebenfalls: Die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ergibt sich immer aus der Wählerliste (siehe hier)! Für kleine Betriebe gilt demnach: Sind in einem Betrieb in der Regel zwischen 5 und 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, gibt's einen 1-köpfigen Betriebsrat und bei 21 bis 50 Wahlberechtigten einen 3-köpfigen Betriebsrat! Die komplizierte Betriebsgröße 51 bis 100 Arbeitnehmer wird jetzt erst einmal übersprungen, denn: Bei Betrieben mit 101 oder mehr Arbeitnehmern spielt die Frage der Wahlberechtigung keine Rolle mehr! Trotzdem ist die Sache auch in diesen Fällen nicht ganz einfach.
Erstellt am 12. 2010 um 10:38 Uhr von hundkatzemaus Wenn einer der Kandidaten 0 Stimmen hat, habt ihr einen 1er BR mit Ersatzmitglied... Wenn einer keine Stimme bekommt, was sehr unwahrscheinlich sein dürfte. ist er nicht mal Ersatzmitglied.