Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular. Anwälte für Arbeitsrecht in Lübeck Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandstraße 6 23552 Lübeck Fachanwalt für Arbeitsrecht Adolfstraße 15 23568 Lübeck Ratzeburger Allee 14a 23564 Lübeck Ratzeburger Allee 14a 23564 Lübeck Hilfe bei Ihrer Anwaltsuche? Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Anwalt? Rufen Sie uns an unter 0221 - 9373803 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular! Wir rufen Sie zu den büroüblichen Zeiten zurück. Top 10 Anwälte für Arbeitsrecht in Lübeck. Erste Hilfe-Infos bei der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Lübeck Im Streit mit dem Chef brauchen Sie fachkundige Unterstützung. Haben Sie ein Problem mit dem Arbeitgeber, sollten Sie daher so bald wie möglich anwaltliche Hilfe suchen. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für arbeitsrechtliche Fragen zu kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei Lübeck: Finke Kaiser Fuchs Moewe 2021-03-09T15:35:26+01:00 Sie benötigen Unterstützung oder eine juristische Beratung? Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt in Lübeck? Schön, dass Sie da sind. Die Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs in Lübeck ist Teil der überörtlichen Anwaltssozietät Finke Kaiser Fuchs. Wir sind derzeit mit sieben Kolleginnen und Kollegen von vier Standorten aus für unsere Mandanten tätig. Getreu unserem Kanzleimotto Ein Expertennetzwerk in Ihrer Hand steht Ihnen auch unser Lübecker Anwaltsteam zur Verfügung. Bei uns beauftragen Sie nicht nur einen Anwalt, sondern stets das ganze Team. Wir arbeiten zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unser Anwältinnen und Anwälte sind auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Anwalt für arbeitsrecht lübeck. Bei Bedarf arbeiten wir zusammen und führen so unsere Expertise zu Ihrem Vorteil zusammen. Nehmen Sie Kontakt auf Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Nutzen Sie dazu auch gerne das Kontaktformular, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Sofern daher zu erwarten ist, dass die Impfung nicht nachgeholt wird, stellt sich die Frage, ob für den Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung möglich ist. Vorausgesetzt, die dafür gültigen weiteren Voraussetzungen sind gegeben, erscheint dies jedoch als denkbar. Der Arbeitgeber müsste dann allerdings die ordentliche Kündigungsfrist einhalten. Anwalt Sozialrecht Lübeck - Anwaltssuche. Wenn man unterstellt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aber nicht ordnungsgemäß anbieten kann, dürfte er allerdings für die Dauer der Kündigungsfrist keinen Lohnanspruch haben, es sei denn, er könnte zulässig an anderer Stelle eingesetzt werden. Dies könnte ggf. aber auch schon die ordentliche Kündigung unwirksam machen. Zum Autor: RA Effelsberg ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Effelsberg mit Büros in Düsseldorf und Essen. Er berät und vertritt regelmäßig Mandanten an der Schnittstelle von Arbeits- und Medizinrecht.
Allerdings sah das Gericht die Kündigung als ordentliche Kündigung als sozial gerechtfertigt an. Sofern ein Arbeitsverhältnis in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt – wie das vorliegende – muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das liegt vor, wenn personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen, die die Kündigung ausnahmsweise rechtfertigen. Hier kamen mit der Vorlage eines falschen ärztlichen Zeugnisses verhaltensbedingte Gründe zum Tragen. Dies ist auch nicht zu beanstanden. Fraglich ist jedoch, welche Folgen eingreifen, wenn ein Arbeitnehmer kein ärztliches Attest vorlegt, weil er nicht geimpft ist. Hier ist zu differenzieren: Ist bei dem Arbeitnehmer eine Impfung kontraindiziert, und kann er das durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, so dürfte in der Regel eine Kündigung erst einmal ausscheiden. Anwalt arbeitsrecht lübbecke. Sie könnten allerdings dann als arbeitsunfähig erkrankt anzusehen sein. Arbeitnehmer, die sich bewusst nicht haben impfen lassen und auch nicht beabsichtigen, dies noch nachzuholen, können jedoch ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht anbieten, da diese gesetzlich eine Impfung voraussetzt.