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Wird also z. ein drei Jahre alter Schrank in einer möblierten Wohnung mitvermietet, dann ist nicht der Kaufpreis des Schrankes von vor drei Jahren, sondern der aktuelle Nutzungs-Wert relevant. Das Landgericht Berlin stellt für die Berechnung dieses Nutzungs-Werts bzw. Zeitwerts auf die Regelungen zur linearen Abschreibung im Steuerrecht ab. So geht es bei Möbeln davon aus, dass diese ca. 10 Jahre genutzt werden (sog. durchschnittlichen Nutzungsdauer). Bei Möbeln die älter als 10 Jahre sind ist der Zeitwert deshalb "Null" und ein Ansatz innerhalb des Möblierungszuschlags ist nicht mehr möglich (mehr zu dieser Berechnung nach dem LG Berlin unter III. Möbel wertverlust rechner. ). Ist der Zeitwert der Möbel ermittelt, darf der Vermieter zwei Prozent davon als Möblierungszuschlag auf den ortsüblichen Mietpreis Möblierungszuschlag gilt demnach ein Betrag von zwei Prozent des aktuellen Zeitwerts der Möbel als angemessen und legal. III. Wie Vermieter den Möblierungszuschlag berechnen Um den Möblierungszuschlag richtig zu berechnen, haben Vermieter in erster Linie den aktuellen Zeitwert der mitvermieteten Möbel zu ermitteln.
Hi, ich wohne mit einem Freund zusammen in einer WG und es sieht momentan so aus als würden wir uns demnächst jeweils eine eigene Wohnung suchen (verstehen und aber immer noch gut). Da macht man sich natürlich so seine Gedanken wie das mit den ganzen Sachen in der Wohnung läuft, das meiste gehört sowieso entweder ihm oder mir und ist daher nicht der Rede wert. Wie sieht es aber z. B. mit einer 1, 5 Jahre alten 600€ Couch aus? Ich kann schlecht einschätzen was die z. noch wert ist. Gibt es da bei Möbeln/Geräten eine ungefähre Formel ala x% Wertverlust pro Jahr oder sowas? Topnutzer im Thema Möbel das kann man nicht so einfach in Geldwerten umrechnen, denn ein Teil ist auch nur dann etwas wert wenn es jemand haben solltet in dem Fall eine Liste fertigen, was gemeinsam angeschafft wurde - und dann klären wer was haben will und auf jeden Fall beide kompromissbereit sein. So kommt jeder zu seinem Anteil - ist besser als es bilig zu verscherbeln und dann die Erlöse zu teilen--wenn es denn welche gibt.
25% und ab dem ca. 10% jährlich, wobei es natürlich auch auf den optischen Zustand ankommt. ein schlechter vergleich >das meiste gehört sowieso entweder ihm oder mir< also die hälfte, willst du ohne möbel umziehen, eine wertberechnung auf diesem wege geht sowieso nicht, man kann/darf nie den neuwert im vordergrund stellen, es sind gebrauchsgegenstände, könntest froh sein das du es ohne kosten es los wirst Ebay zeigt den Wert sehr gut an. Die Couch dürfte also noch gute 12 Euro bringen. Also kriegt er die Couch und du knackige 6 Euro. Schau für was die oder eine ähnliche Couch bei ebay rausgeht und dann teile den Betrag durch 2. Wer die COuch haben will, der muss dem anderen den Anteil bezahlen.
Steht der Zeitwert der einzelnen Einrichtungsstücke fest, dann sind die Werte zusammenzuzählen. Von dem sich daraus ergebenden Gesamtbetrag dürfen Vermieter 2% als Möblierungszuschlag auf den monatlichen Mietpreis aufschlagen. Am Einfachsten ist es für Vermieter hier, der Berechnungsmethode des LG Berlin zu folgen, die bei der Zeitwertberechnung die lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren zu Grunde legt (vgl. Urteil vom 21. Dazu im Folgenden zwei Rechenbeispiele: Der Vermieter kauft eine komplett neue Einrichtung. Dabei haben die Möbel einen gesamten Anschaffungspreis in Höhe 6. 000, 00 Euro. Der Zeitwert ist hier mit dem Anschaffungspreis gleichzusetzen, da es noch keine Abnutzung gab. Bei der Erstvermietung der möblierten Wohnung kann er daher von den 6. 000, 00 Euro monatlich 2% Möblierungszuschlag in Höhe von 120, 00 Euro verlangen — Berechnung: 6. 000, 00 Euro: 100 = 60, 00 Euro (also 1%) x 2 = 120, 00 Euro (also 2%). Gibt es einen Mieterwechsel nach 3 Jahren Mietzeit ist der Möblierungszuschlag neu zu berechnen.