Das war nicht geschehen. Immerhin haben ja ganz offensichtlich die Geschäftsführungen der kündigenden Firmen eine verbindliche Auswahl der Beschäftigten getroffen, die später vom "Tech-Center" ein Arbeitsvertragsangebot erhalten haben. Wirkt sich diese unterlassene Unterrichtung auf die Wirksamkeit der Kündigungen aus? Die ersten - leider klageabweisenden- Urteile hat das Arbeitsgericht Iserlohn zwischenzeitlich verkündet. Aber die Klagewelle ist längst noch nicht beendet. Hier finden Sie das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 17. 01. 2019 Über die Massenentlassungen aus dem Jahr 2017 haben wir berichtet: Steht den Dura-Beschäftigten nicht wenigstens eine Abfindung zu? Lesen Sie: Steht mir nach einer Kündigung eine Abfindung zu? MJ-Gerüst GMBH | Gerüstsysteme | Plettenberg | Deutschland. Arbeitsgericht Iserlohn, Urteile vom 17. 2019, 4 Ca 1577/18 u. a
Einige wenige Beschäftigte hatten zwar aus persönlichen Gründen ein doch noch unterbreitetes Abfindungsangebot angenommen. Aber in den bisher entschiedenen 40 Klagen hieß es jeweils: "Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Der Gekündigte muss weiterbeschäftigt werden". Rolle rückwärts Das führte dann endlich Anfang Februar zu einem Umdenken bei der amerikanischen Konzernspitze. Wie aus heiterem Himmel erhielt das Hagener Rechtsschutzbüro für die gekündigten Dura-Arbeiter ein Vergleichsangebot: Der Arbeitgeber bot jedem gekündigten eine Abfindung berechnet nach dem angefochtenen und von Dura nicht akzeptierten Sozialplan an. Bei allen, die nicht akzeptieren, werde die Kündigung zurück genommen. Streit zwischen IG Metall und Dura spitzt sich zu - TACH! - Lokalnachrichten. Deutlicher kann ein Offenbarungseid für verfehlte Geschäftspolitik nicht ausfallen! Das Drama geht weiter Das letzte Kapitel dieser traurigen Geschichte ist sicherlich noch nicht geschrieben. Schon vor Wochen hatte die Geschäftsführung angekündigt, über die 243 Beschäftigten der ersten Kündigungswelle hinaus weitere 200 Arbeitnehmer entlassen zu wollen.
Dies nutzt die IG Metall jetzt als angeblichen Verhandlungsverstärker und übersieht dabei die wirtschaftliche Notwendigkeit der Mehrarbeit für Dura, mit dem großen, sich bereits materialisierenden Risiko des Wegfalls von Kundenaufträgen und damit verbundenen Strafzahlungen. " Das Plettenberger Dura-Werk. Foto: Komplett-Magazin/Heiko Höfner Die IG Metall und der Betriebsrat haben überdies aus Sicht von Dura einen rechtlichen Schritt eingeleitet, der nicht im Sinne der Mitarbeiter sein kann. Vielmehr gefährdet er ernsthaft deren Zukunft: Die Arbeitnehmervertreter haben sich ohne jede Not an das Insolvenzgericht in Hagen gewandt, dort einen möglichen Insolvenzverwalter ins Spiel gebracht und den Eindruck erweckt, ein Insolvenzverfahren stehe unmittelbar bevor. Verantwortungsloses Verhalten" Das Unternehmen sieht in dieser Art von Vorgehen das Zunichtemachen der eigenen Verhandlungsmöglichkeiten auf Arbeitnehmervertreterseite. Es wird dazu führen, dass die Kunden unmittelbar ihre Aufträge anderswo vergeben.
Zum Glück für die betroffenen Beschäftigten. Nach dem Gießkannenprinzip waren die Kündigungen scheinbar wahllos über die Beschäftigten ausgegossen worden. Ein nachvollziehbares betriebliches Konzept war nicht erkennbar, der Wegfall der Arbeitsplätze der Gekündigten nicht plausibel dargelegt. Die vorgenommene Sozialauswahl war erbärmlich und auch die Betriebsratsanhörung war - sagen wir mal - dürftig. "Löchrige Eimer ohne Boden" "Die Kündigungen, die die Dura-Anwälte dem Gericht hier vorlegen, sind keine löchrigen Eimer, sondern löchrige Eimer ohne Boden", fasste Martin Kühtz, einer der mit den Klagen betraute Rechtsschutzsekretär des Hagener DGB-Rechtsschutzes die Kündigungsbegründungen zusammen. Es war zwar enorm viel Arbeit für die DGB-Juristen, innerhalb kürzester Zeit in umfangreichen Schriftsätzen die Kündigungen zu "zerpflücken". Letztlich aber mit Erfolg. Arbeitsgericht Iserlohn gibt einer Klage nach der anderen statt Die Quittung für diese schlecht vorbereitete Kündigungswelle gab es ab Januar vom Arbeitsgericht Iserlohn: Nach und nach entschieden die Arbeitsrichter über die Rechtmäßigkeit der Dura-Kündigungen, und zwar ausnahmslos zugunsten der klagenden Beschäftigten!