I. Abschluss der Kassenbücher 1. Die Kassenbücher des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 2021 sind von den staatlichen Kassen am letzten Arbeitstag des Jahres 2021 abzuschließen. 2. Das Staatsministerium der Finanzen kann bei bestimmten Haushaltsstellen, soweit es wegen eines Abgleichs mit dem Bund erforderlich ist, auf Antrag der Ressorts einen früheren Abschlusstag festlegen. 3. Hauptkasse des freistaates sachsen chemnitz. Die Hauptkasse erhält wegen des Abschlusses ihrer Bücher vom Staatsministerium der Finanzen eine gesonderte schriftliche Mitteilung. II. Vorlage der Abschlussnachweisungen Die Abschlussnachweisungen für den Monat Dezember 2021 sind von den Kassen spätestens bis 5. Januar 2022 der Hauptkasse vorzulegen. Um sicherzustellen, dass alle Rechnungsunterlagen übereinstimmen, ist folgende Bescheinigung auf der Abschlussnachweisung gemäß Nummer 26 der Verwaltungsvorschrift zu § 71 der Sächsischen Haushaltordnung – durch die Kassenleiter und Leiter der Sach- (Aufgaben-)gebiete Buchführung sowie die Sachgebietsleiter Kassenaufsicht unterzeichnet – beizufügen: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgerechneten Titelbücher wird bescheinigt.
Umbuchungen nur zwischen Einnahmetiteln oder nur zwischen Ausgabetiteln (Titelberichtigungen) können bis zum 29. Dezember 2021 den Kassen direkt zugeleitet werden. Für ausnahmsweise nach dem 13. Dezember 2021 angeordnete haushaltswirksame Auszahlungen/haushaltswirksame Umbuchungen gilt folgende Verfahrensweise: Anordnungen mit einem Betrag ab 200 000 Euro sind mit einem gesonderten Antrag durch die zuständige oberste Staatsbehörde einzureichen. Der Antrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (Anlage) und notwendigen weiteren Anlagen (zum Beispiel Scan der Original-Kassenanordnung) dem Staatsministerium der Finanzen/Referat 21 (ausschließlich per E-Mail an) zu übersenden. Die Original-Kassenanordnungen sind den Kassen mit einem Hinweis auf den Antrag an das SMF direkt zuzuleiten. Zahlungsverkehr - E-Government - sachsen.de. Anordnungen mit einem Betrag unter 200 000 Euro sind den Kassen direkt zuzuleiten. c) Unabhängig von der Betragshöhe können nach dem 21. Dezember 2021 eingehende Anordnungen und Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Hauptinhalt Finanzielle Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG erreichen in Sachsen ihre Empfänger dank der IT-Lösungen des SID. Für die komplexe Antragstellung und -bearbeitung stellen wir passgenaue Dialogverfahren und Schnittstellen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bereit. Bei der Weiterentwicklung der BAföG- und weiterer Verfahren der Förderungsverwaltung nimmt der SID bundesweit eine führende Rolle ein. Ziel ist es, die Durchführung des BAföG zu beschleunigen und zu vereinfachen, damit Fehler zeitnah erkannt werden und die Antragsteller zuverlässiger und schneller Ihre Zahlungen und Bescheide erhalten. Hauptkasse des freistaates sachsen 6. Der Dateneinzug und Ergebnisversand erfolgt von und zu: Studentenwerken, Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung, der Sächsische Hauptkasse und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ergebnisdaten ergehen jährlich an das Statistische Bundesamt (StBA) und das Bundesverwaltungsamt (BVA). Start des bundesweiten elektronischen Antrags Der bundesweite elektronische Antrag ist am 26. Oktober 2020 in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Berlin mit einer offiziellen Pressekonferenz gestartet.
Hauptinhalt Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten, den Besuch des Landesamtes für Steuern und Finanzen vorübergehend auf das Notwendige zu beschränken. Besucher, die Unterlagen persönlich abgeben wollen, werden gebeten, diese per Post zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Nach dem Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung (Drs. 7/8828) soll Beamten, Richtern, Anwärtern und Referendaren eine einmalige Sonderzahlung gewährt werden. Hauptkasse des freistaates sachsen et. zur Information Nach der Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 sowie den hierzu vereinbarten Änderungstarifverträgen werden ab 1. Januar 2021 die Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile erhöht. Zum 1. August 2020 wird die Zuständigkeit für die Festsetzung und Abrechnung der Umzugskostenvergütung sowie die Bewilligung und Abrechnung des Trennungsgeldes innerhalb des Landesamtes für Steuern und Finanzen einer anderen Organisationseinheit übertragen.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus weist die Beihilfestelle auf Folgendes hin: Ab dem 1. Startseite - sachsen.de. August 2020 wechselt die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Im Februar 2020 wurde ein erstes Informationsschreiben an die Kindergeldberechtigten versandt. Hier finden Sie weitere Antworten auf Fragen zum Zuständigkeitswechsel: zur Information
Für Auszahlungen von Abschlägen aus dem Bezügeabrechnungsverfahren sowie für haushaltswirksame Umbuchungen bei Personalausgaben im Bezügebereich (zum Beispiel 13. Lauf Besoldung, Bereinigung von Differenzbuchungen aus dem Zahltag 12/2021) gilt für das Landesamt für Steuern und Finanzen eine Ausnahmegenehmigung zu den vorgenannten Vorschriften als erteilt. IV. Verwahrungen und Vorschüsse Verwahrungen und Vorschüsse sind möglichst vor Schluss des Haushaltsjahres abzuwickeln (§ 60 der Sächsischen Haushaltsordnung in Verbindung mit Nummer 4. 5 der Verwaltungsvorschrift zu § 70 der Sächsischen Haushaltsordnung). Job als Sachbearbeiter (m/w/d) in der Hauptkasse des Freistaates Sachsen im Sachgebiet Buchführung bei Freistaat Sachsen in Chemnitz | Glassdoor. Besoldungs-, Versorgungs- und ähnliche Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022, die wegen ihrer Fälligkeit vor dem 1. Januar 2022 geleistet werden müssen, sind zunächst im Dezember 2021 als Vorschuss zu buchen. Im Januar 2022 sind sie in das Titelbuch des neuen Haushaltsjahres zu übernehmen (umzubuchen). Dies gilt auch für sonstige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022, die in den ersten Januartagen 2022 fällig werden, jedoch wegen der rechtzeitigen Leistung noch im Dezember 2021 gezahlt werden müssen.