Frage: Hallo ich lebe in Scheidung von meinem Mann nun etwa schon zwei jahre. Nun bin ich schwanger muss ich ihm weiterhin unterhalt zahlen? von Maritzki848 am 02. 01. 2016, 18:47 Uhr Antwort auf: Muss ich meinem Mann unterhalt zahlen Hallo, Trennungsunterhalt? Warum haben Sie sich noch nicht scheiden lassen? Sie mssen Trennungsunterhalt trotz der Schwangerschaft weiter bezahlen. Liebe Gre NB von Nicola Bader, Rechtsanwltin am 04. 2016 Auf welcher Grundlage zahlst Du denn aktuell Unterhalt? Gruss Dsire von desireekk am 02. 2016 hnliche Fragen an Rechtsanwltin Nicola Bader, Recht, Familienrecht Unterhaltsberechtigt bei Elterngeldbezug? Hallo Frau Bader! Vielleicht knnen Sie mir helfen!? Mein mann ist alkoholiker muss ich bei scheidung unterhalt zahlen der. :) Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz. Wir haben gerade unser zweites gemeinsames Kind bekommen, mein Mann hat noch eine Tochter aus einer frheren Beziehung. Ich beziehe aktuell Elterngeld in Hhe von 660.... von LS205 29. 12. 2015 Frage und Antworten lesen Stichwort: Unterhalt Unterhalt im Ehevertrag regeln?
Zusammengefasst: Aus dem geschilderten Sachverhalt ergibt sich, dass ein Unterhaltsanspruch des Ex-Manns gegen die Ex-Frau schon dem Grunde nach nicht besteht, da die gesetzlichen Voraussetzungen weder nach westdeutschem BGB noch nach dem Zivilgesetzbuch der DDR vorliegen. Darauf, ob die Ex-Frau leistungsfähig wäre (also ob sie den Unterhalt zahlen könnte), kommt es daher nicht an. Es gibt daher keinen Unterhaltsanspruch, der gem. § 94 SGB XII auf das Sozialamt übergehen könnte. Mein mann ist alkoholiker muss ich bei scheidung unterhalt zahlen online. Bedenken Sie aber bitte, dass meine Auskunft auf dem Sachverhalt beruht, den sie mir hier geschildert haben. Details die ich nicht kenne, können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Gerade in Unterhaltsangelegenheiten sollte eine sorgfältige Prüfung durch einen Fachanwalt erfolgen, da es sich um umfangreiche Fragen handelt. Noch ein Hinweis zum Verfahren: Um einen eventuellen Unterhaltsanspruch gegen die Ex-Frau durchzusetzen, muss das Sozialamt im Rahmen eines Unterhaltsprozesses ein Urteil erstreiten, aus dem es vollstrecken kann.
Einen solchen Nachweis sei der Mann jedoch schuldig geblieben. Das Ehepaar sei sich bei der Trennung einig gewesen, dass die Frau mit den Kindern bis zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist weiter dort wohnen solle. Dies sei wirtschaftlich auch vernünftig gewesen, um doppelte Mietkosten zu vermeiden. Nach Trennung: Ausgezogener Partner muss Mietzahlungen leisten Es sei nicht gerechtfertigt, dass die Frau die Mietkosten für die ehemals gemeinsame Wohnung alleine übernehme. Dass der Ex-Ehemann Kindes- und Trennungsunterhalt zahle, sei kein Gegenargument. Alkoholsucht kann Unterhalt entfallen lassen | Scheidung tut weh. Bei der Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtungen seien die Mietzahlungen nicht berücksichtigt worden. Allerdings könne die Ehefrau nicht die Zahlung der halben Miete verlangen. Sie habe nur Anspruch auf die hälftige Beteiligung an dem Teil der Miete von 715 Euro monatlich, der über die Miete hinausgehe, die sie für eine vergleichbare, aber kleinere Wohnung zahlen müsse.
Kann dies sein? Und muß ich diesen Mann überhaupt in meiner Wohnung dulden und mich quälen lassen? Bitte geben Sie mir einen wirklich guten Rat, was für mich eigentlich noch möglich ist. Vielen Dank.
Da kann sie doch nichts für, wenn er jetzt Hartz IV beantragen muss, oder im Zweifel das Haus verkaufen muss. Das glaube ich nicht, da muss es doch irgendwas geben.... #6 Hallo DieFee, Wie hoch ist denn das monatliche Einkommen der Mutter? Das Haus gehört zur Hälfte dem Vater? lg edy #7 Hallo, Juristerei und Rechtsstaatlichkeit hat nichts mit "irgendwie" und "irgendwas" zu tun. Fakt ist, dass wir das Trennungsjahr zwingend vorgeschrieben haben. Zeitiger geht es nur in ganz extremen Ausnahmefällen. Alkoholkrankheit ist keine dieser Ausnahmen. Und nur, weil er nicht so will wie die Mutter, das ist auch kein Grund. Das ist sein gutes Recht. Die Mutter muss schon die paar Monate noch abwarten. Allerdings scheint die Mutter das ja wesentlich gelassener zu sehen als die Tochter. Hannoveranerin muss Unterhalt für schlagenden Ex-Mann zahlen. Das sollte die Tochter respektieren, und zwar unabhängig von der Rechtslage. Unterhalt für die Zeit der Trennung muss sie zahlen, wenn er geltend gemacht wird UND sie genug Einkommen hat. Ob noch für eine gewisse Zeit nach der Scheidung, das können wir hier nicht abschätzen.