Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden sie nur gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt. Nach Ablauf der neun Jahre ist bei weiterem Vorliegen der Erwerbsminderung grundsätzlich eine unbefristete Rente zu leisten. Eine unbefristete Rente kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Anspruch von der Arbeitsmarktlage abhängig ist. In diesen Fällen wird immer nur eine befristete Rente gewährt. EM-Rente verlängern???? | rheuma-online Erfahrungsaustausch. Quelle: Zuletzt bearbeitet: 10 Februar 2011 #3 Ich habe seit 12 Jahren chronischen Schwindel (nach einem Unfall), schwere Depressionen, Ängste, Panik, Rheuma usw. Warum ich immer nur 2 Jahre bekomme weiß ich nicht. Habe es aber schon von mehreren gehört, dass sie nicht die vollen 3 Jahre bekommen. #4 Geprüft wird sowieso alle zwei-drei, auch bei der unbefristeten Rente...! Mir war das neu.
Was ich meine ist eine Überprüfung, wenn man bereits die unbefristete Rente hat. Hallo alle zusammen, ich kann es noch gar nicht glauben: gestern Mittag bekam ich Post von der dachte ich es wird wohl die Einladung zur Begutachtung dann traute ich meinen Augen kaum: die volle Berentung auf Dauer!!! Ich hätte mit allem gerechnet nur damit nicht!!! Ohne Begutachtung und ohne Probleme ist kaum zu glauben und vielleicht die Entschädigung für das lange und schwierige Erstantragsverfahren. Erwerbsminderungsrente verlangen erfahrungen . Ich versuche jetzt erstmal mein Gefühlswirrwar in den Griff zu neben die Freude und die Erleichterung mischt sich auch Trauer über den Abschied (erstmal) vom kennt das bestimmt?! Liebe Grüße und vielen Dank für`s Daumendrücken Weiter >
#2 Hallo Krustentierchen, Habe heute ein schreiben für verlängerung von Erwerbsminderungsrente bekommen. Wie ist eure erfahrung ob eine Verlängerung erfolgreich ist. Die Erfahrungen dürften ziemlich "gemischt" sein je nach bisheriger Dauer der Berentung und das Lebensalter könnte auch eine gewisse Rolle spielen. Vielleicht magst du dazu noch ein paar Informationen geben, seit wann du schon EM-Rente beziehst und wie oft schon (für wie lange) verlängert wurde??? Habe das mal in einen besseren Bereich für deine Frage verlegt, hier sind eher User die auch schon damit zu tun hatten unterwegs. Weitere Erfahrungen findest du z. Erwerbsminderungsrente verlangen erfahrungen -. B. hier... oder hier... da erkennst du vielleicht schon, dass es wichtig sein könnte genauere Informationen von dir zu haben. Garantien gibt es nie, die erste Verlängerung geht in der Regel problemlos durch, später kann es durchaus erneute Gutachten und/oder die Aufforderung zur Reha geben, ehe die DRV dazu entscheiden möchte. Ich hatte keine Probleme, obwohl ich die EM-Rente erst am Gericht bewilligt bekam und (durch Rückwirkung) sehr bald die Verlängerung beantragen musste (schon nach 6 Monaten Rentenbezug).