bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion. Vollmachtsdatenbank erfolgreich im Test. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist. Weiterführende Informationen zur Vollmachtsdatenbank Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt: Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014 Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup, Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis ist jedermann zugänglich. Der Abruf der im amtlichen Steuerberaterverzeichnis gespeicherten Daten ist unentgeltlich. Über das amtliche Steuerberaterverzeichnis können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Leitfaden: RAK München. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht Ihnen der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung. Hinweis: Das amtliche Steuerberaterverzeichnis basiert auf den Daten der Berufsregister, die von den örtlich zuständigen Steuerberaterkammern geführt werden (vgl. § 86b Abs. 1 Satz 3 StBerG).
mehr Sie interessieren sich für die VDB? Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Erfahren Sie hier mehr. mehr Sie möchten die VDB nutzen? Erfahren Sie hier mehr, was Sie tun müssen, um die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu nutzen. mehr
Untervollmachten möglich Neben den Vertretungsberechtigten können weitere Personen unterbevollmächtigt werden, wenn der Mandant der Vergabe von Untervollmachten zugestimmt hat. Das ist beispielsweise praktisch, wenn in der Kanzlei neue Mitarbeiter hinzukommen. Vollmachtsdatenbank » Steuerberaterkammer München Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die neuen Mitarbeiter erhalten die Abrufberechtigungen ebenfalls innerhalb weniger Tage. Bekanntgabevollmacht Wenn die Vollmachten eine Bekanntgabevollmacht enthalten, stehen diese Informationen automatisch den Finanzämtern zur Verfügung und werden entsprechend berücksichtigt. Eine gesonderte Bekanntmachung der Vollmacht gegenüber dem Finanzamt in Papierform ist nicht mehr notwendig. Abweichend davon können Sie in den Steuererklärungen weiterhin Zustellvollmachten angeben, die für die jeweilige Erklärung Vorrang vor der Bekanntgabevollmacht aus der Vollmachtsdatenbank haben. Vorausgefüllte Steuererklärung abrufen Um für Ihre Mandanten die von Dritten gemeldeten Steuerdaten in Erfahrung zu bringen, können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) bei der Finanzverwaltung abrufen.