Vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. 1991 – 1 BvR 419/81 und 213/83 -, juris, Rdn. 50 bis 52 = NJW 1991, 2005 (2007); OVG NRW, Beschluss vom 30. 9. 2011 – 19 A 1881/10 -; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., 2010, Rdn. 635 und 875, m. w. N. Sie gelten in gleicher Weise für sonstige, nicht berufsbezogene Prüfungen, zu denen die Jägerprüfung gehört. BVerwG, Beschluss vom 8. Jägerprüfung nrw prüfungsordnung fassung vom. 3. 1999 – 6 B 13. 99 -, juris, Rdn. 5 und 6. b. Einer Eingrenzung des sich daraus für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung ergebenden Beurteilungsspielraums bedarf es entgegen der Auffassung des Klägers nicht. Insbesondere kommt die von ihm angeführte analoge Anwendung des § 8 Abs. 3 JPO nicht in Betracht. Danach ist der schriftliche Teil der Prüfung bestanden, wenn entweder in jedem Sachgebiet mindestens 14 Fragen oder insgesamt mindestens 70 Fragen, darunter 14 Fragen aus dem Sachgebiet des § 3 Abs. 1 JPO, richtig und vollständig beantwortet sind. Der analogen Anwendung dieser Regelung auf die mündlich-praktische Prüfung steht schon das Fehlen einer Regelungslücke entgegen.
Vgl. auch Metzger, in: Lorz u. a., Jagdrecht, Fischereirecht, 4. Aufl., 2011, Art. 74 GG Rdn.
Einige Besucher der Seite haben mich darauf hingewiesen, dass kein Gästebuch enthält, und so kam es dass der Post zur Frage A-1 mehr oder weniger zum Gästebuch wurde. Aber mittlerweile ist der Missstand behoben – voilà – hier ist das Gästebuch! Gerne könnt Ihr Anregungen, Kritik und gerne auch Lob für hier als Kommentar hinterlegen! Hier einige alte Rückmeldungen die ich erhalten habe bevor es das Gästebuch gab: Oleg 23. April 2018 um 20:14 Ist hier zwar die falsche Kategorie, aber da es kein Gästebuch etc. gibt, möchte ich mich hier mal für die Mühe und Arbeit vom Admin Martin bedanken. Hatte heute die schriftliche Prüfung und erfolgreich bestanden. Wirklich Super, Danke für diese hilfreichen Seiten. Gruß Baumeister 23. April 2018 um 21:41 Vielen Dank für diese Seite! Heute die schriftliche Prüfung bestanden – dank!? Admin (Beitrag Autor) 24. April 2018 um 19:26 Vielen Dank! Es freut mich wenn die Seite Euch geholfen hat. Und Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Jägerprüfung - Nichtbestehen. Frank 29. April 2018 um 9:56 Vielen Dank hat mir echt was gebracht!!!!
Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer. Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), in manchen Bundesländern auch mit Pistole oder Revolver, sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Jägerprüfung nrw prüfungsordnung koop ol hb. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden. In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern je nach Bundesland entweder ausführlich oder im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung.
In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert. Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten. Die Gebühren Nach der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang erhebt die ausbildende Kreisjägerschaft eine Lehrgangsgebühr. Die Anmeldung zur Prüfung – in der Regel zwei Monate vor Prüfungsbeginn – hat bei der Unteren oder Oberen Jagdbehörde zu erfolgen, die eine Prüfungsgebühr erhebt. Jägerprüfung nrw prüfungsordnung der. Der Anmeldung muss für die Zulassung zur Prüfung ein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden. Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte: Schießprüfung schriftliche Prüfung mündlich / praktische Prüfung Die Jägerprüfung findet in der Regel einmal pro Jahr statt.
29. April 2018 um 14:34 Danke! Wilhelm 11. Juni 2018 um 13:48 Kann man diese Seite auch für die Jägerprüfung in Baden-Württemberg benutzen? Und ist dies auch hilfreich für die mündliche Prüfung oder wird dafür nicht alles abgedeckt? Danke schon einmal im Voraus. Prüfungstermine - Landesjagdverband. 17. Juni 2018 um 9:31 Hallo Wilhlem, leider nur teilweise, da die Landesjagdgesetze sich unterscheiden, und auch die Fragenkataloge nicht abslout gleich sind. Aber die Fragen z. B. zu Biologie oder Waffenkunde kannst Du natürlich zur Prüfungsvorbereitung nutzen – hier hat das Landesgesetz ja keinen Einfluss. Beste Grüße, Martin
Termine für die landesweit einheitliche, schriftliche Prüfung (jeweils 9:00 bis 11:30Uhr) 2022 - 4. Juli 2022 (Anmeldeschluss 6. Juni 2022) - 5. September 2022 (Anmeldeschluss 8. August 2022) - 7. November 2022 (Anmeldeschluss 10. Oktober 2022) Die Termine für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung werden individuell von der jeweiligen Prüfungskommission festgelegt. Die Details werden den Prüflingen nach dem Meldeschluss schriftlich mitgeteilt. Gebühren - Die Prüfungsgebühr beträgt 320 € für eine Vollprüfung, - 140 € für die Wiederholung der Schießprüfung, - 120 € für die Wiederholung der mündlich-praktischen Prüfung und - 60 € für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung. Hier gehts zur Anmeldung Bankverbindung IBAN DE34600501010002239271 BIC SOLADEST600 Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Gästebuch – Jägerprüfung NRW. Sie wird von der Prüfungsstelle im SEPA-Lastschriftverfahren termingerecht eingezogen. Downloads Gebührenordnung zur Jägerprüfungsordnung Einverständniserklärung Minderjährige Datenschutzhinweise Jägerprüfung Kontakt zur Prüfungsstelle Telefon: 0711 995899-80 E-Mail: jaegerpruefung(at)