Das ist nach Entscheidungen des Bundessozialgerichtes allerdings nicht der Fall. Die Ausnahme: eine "generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen". Darunter verstehen die Gerichte allerdings eine weitgehende fast komplette Zahnlosigkeit. 06. 03. 2013
Spitzer Eckzahn vor Remodellation zum seitlichem Schneidezahn Jetzt abgeflachter Eckzahn mit Zahnform eines seitlichen Schneidezahnes nach Remodellation (Odontoplatik) Ein weiteres Patientenbeispiel finden Sie hier: Remodellation Therapie der Nichtanlage mit der Implantation Die Lücke des verlorenen rechten oberen Milcheckzahnes wurde zunächst mit einem Kompositanhänger versorgt. Der linke obere persistierende Milcheckzahn wurde für die spätere Implantatversorgung ebenfalls sofort extrahiert (gezogen), damit genug Zeit verbleibt, dass sich der Alveolarknochen vor der Implantation rechtzeitig stabilisieren kann. Zahnarztzentrum Medeco München Ars Dentalis: Nichtanlagen. Je weiter seitlicher die Versorgung mit Implantaten positioniert ist, desto geringer sind die eventuell damit verbundenen sichtbaren ästhetischen Nachteile. Aus diesem Grund und weil die oberen bleibenden Eckzähne schon in der Position der oberen Schneidezähne standen, wurde entschieden, dass die Eckzähne in ihrer Schneidezahnposition belassen bleiben. Ein kieferorthopädisches Zurückbewegen wäre angesichts der langen Eckzahnwurzeln ohnehin mit einem sehr viel höheren zeitlichen Aufwand und auch höherem Behandlungsrisiko verbunden gewesen.
Entsprechend schließen viele Versicherer eine spätere Versorgung des nicht angelegten Zahnes, sollte der Milchzahn irgendwann mal gezogen werden müssen, von Beginn an vom Versicherungsschutz aus. Es gibt allerdings auch einige wenige Versicherer, die eine spätere Versorgung des nicht angelegten Zahnes im Versicherungsschutz mit einschließen, soweit der darüber liegende Milchzahn zum Abschlusszeitpunkt noch vorhanden und vollkommen in Ordnung war. Auf jeden Fall sollte man sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kurz per Email unter an uns wenden und sich einen geeigneten Tarif empfehlen lassen, der die nicht angelegten Zähne mitversichert. Nichtanlage, Zahnimplantate und Invisalign® - Prof. Dr. Polzar (KKU). In diesem Einzelfall reicht die Empfehlung über den Online-Rechner ausnahmsweise nicht aus um den richtigen Tarif zu finden.
Es bestünde kein Anlass von der Entscheidung des BSG vom 13. 2004 abzuweichen, wobei das LSG NRW auf weitere Urteile in diesem Zusammenhang verweist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. 01. 2005 - L 11 KR 3880/04; LSG NRW, Urteil vom 11. 10. 2007 - L 16 KR 53/07). Darüber hinaus sieht das LSG NRW auch keine verfassungsrechtlichen Probleme. Vielmehr verweist es auf die Entscheidung des BSG vom 23. 05. 2007 (B 1 KR 27/07 B), wonach § 28 Abs. 9 SGB V und die darauf beruhenden Richtlinien verfassungsrechtlichen Anforderungen auch in den Fällen entsprechen, in denen die gesetzlich ausgeschlossene Art der Zahnersatzversorgung als einzig medizinisch sinnvolle Leistung in Betracht kommt. Das LSG NRW hat in dem vorliegenden Fall die Revision nicht zugelassen, wobei abzuwarten ist, ob die Nichtzulassung der Revision durch Beschwerde angefochten wird. Bewertung: Versicherte, bei denen Zähne genetisch nicht angelegt sind und die Kosten einer Implantatversorgung von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen möchten, werden sich mit ihrem Leistungsanspruch äußerst schwer tun, wenn sie die vom BSG im Jahr 2004 aufgestellten ("praktikablen") Kriterien nicht erfüllen.