Eine weitere Einschränkung ist, dass Sie das Gebäude entweder vom Betriebsvermögen in Ihr Privatvermögen oder umgekehrt überführen. Ein Wechsel lohnt sich, wenn das Gebäude nach Ablauf der Nutzungsdauer abgeschrieben ist. Das könnte Sie auch interessieren Denkmalgeschützte Häuser abschreiben und Steuervorteile genießen Eine Abschreibung eines Gebäudes lohnt sich vor allem, wenn dies unter Denkmalschutz steht. Denn dann sind die Steuervorteile besonders hoch. Grunderwerbsteuer denkmalgeschuetzte häuser. Sie können unter anderem Baumaßnahmen und Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dafür benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Denkmalbehörde, dass das Gebäude denkmalgeschützt ist. Achten Sie darauf, dass dort nicht vermerkt ist, dass das Finanzamt die steuerrechtliche Behandlung des Gebäudes selbst überprüft. Steht dies auf dem Dokument, ist das Finanzamt nicht an die Bescheinigung der Denkmalbehörde gebunden. Dann entscheiden die Beamten, ob eine Investition abgesetzt werden kann. Haben Sie ein denkmalgeschütztes Haus vermietet, können Sie die Kosten für die Sanierung über acht Jahre mit 9 Prozent absetzen.
Außerdem lassen sich neben den Restaurierungs- auch die Anschaffungskosten abschreiben. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann. Kosten müssen der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal dienen Der Fiskus hat allerdings genau geregelt, welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Grunderwerbsteuer denkmalgeschützte hauser. Die Kosten müssen "der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung" dienen, so der Wortlaut im Gesetz. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau einer Heizung oder neuer Fenster sowie Dach- und Fassadensanierungen. Nicht absetzbar sind Kosten für zum Beispiel neue Gebäudeteile, Garagen, Außenanlagen und Einrichtungsgegenstände. Voraussetzungen für den Steuervorteil Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Bei der Immobilie muss es sich um ein Denkmal handeln. Auskunft darüber kann Ihnen die zuständige Denkmalschutzbehörde geben. Sie müssen vor Beginn der Renovierung oder Restaurierung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen abstimmen und eine denkmalrechtliche Genehmigung einholen.
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit der Rechtsgültigkeit des Kaufvertrags; wer die Grunderwerbsteuer bezahlt wird im Kaufvertrag festgelegt. Bezahlt die im Kaufvertrag festgelegte Partei die Steuerschuld nicht fordert das Finanzamt andere Partei zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Nach dem Gesetz haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner für die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Das zuständige Finanzamt für die Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das gekaufte Grundstück befindet. Im Grunderwerbsteuergesetz werden bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Anteile an Grundstücken (Eigentumswohnungen) als Grundstücke bezeichnet. Denkmalschutz einer Immobilie: Was muss man wissen?. Für Anleger, die das Grundstück nicht selbst nutzen wollen und in einem anderen Finanzamtsbezirk ansässig sind ist die Zuständigkeit des Finanzamts wichtig. Berechnung Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist neben dem aktuell gültigen Steuersatz der Kaufpreis. Dabei werden vom Finanzamt verschiedene Kosten und Leistungen, aber auch Nutzungs- und Wohnrecht, die vom Verkäufer vorbehalten werden, berücksichtigt.