VOB DIN 18366 Tapezierarbeiten Neueste Fassung Ausgabe 2016 Achtung diese Seiten darf nur für den Eigenbedarf verwendet werden! Auszug aus der VOB, für den Kunden wichtige Vertragsgrundlagen. (Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung) Nebenleistungen sind: Arbeiten die zur der Leistung gehören. Besondere Leistungen sind: Arbeiten die nicht zu der Leistung gehören. Abrechnung Auszug aus der VOB DIN 18366 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4. 1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATVDIN 18299, Abschnitt 4. 1, insbesondere: 4. 1. 1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3, 50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. 4. 2 Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Vob aufmaß maler mit. 3 Schutz von Bau- und Anlageteilen, z. von Einrichtungsgegenständen, Rohfußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Tapezierarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.
Vg Labrada 21 Für die heranzuziehen Flächen einer Leistung sind sämtliche Unterbrechungen >2, 5qm abzuziehen. Normale Wohnungstüren dementsprechend nicht. Und an alle Kollegen Privatkunde Keine vob 13 Hallo, Zimmertüren werden nach VOB mit in die Berchnung der Wandflächen mit einbezogen, sofern die Fläche unter 2, 5qm privaten Bereich können sie aber natürlich die Fläche rausrechnen. Als Beispiel können sie annehmen Zimmertür 860mm Türblattbreite 1985mm Türblatthöhe ist eine Normtür. Können sie mit ca 2qm Fläche rechnen kleidungsbreite. DIN 18366 Tapezierarbeiten - Homepage Malergeschäft Rupert Höpfl. Mfg Köhler 9 Keine Antwort mehr verpassen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Bedingungen zu Aufmaß und Abrechnung der Maler- und Lackierarbeiten nach DIN 18363 5. Abrechnung 5. 1 Allgemeines 5. 1. 1 Die Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der behandelten Flächen zugrunde zu legen. 5. 2 Leisten, Sockelfliesen und dergleichen bis 10 cm Höhe werden übermessen. 5. 3 Rückflächen von Nischen sowie Leibungen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihren Maßen gesondert berechnet. 5. 4 Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z. Vob aufmaß malek boutih. B. Öffnung mit angrenzender Nische, werden getrennt. 5. 5 Gesimse, Lisenen, Eckverbände, Umrahmungen und Faschen von Füllungen oder Öffnungen werden unabhängig davon, ob sie behandelt werden, beim Ermitteln der Fläche übermessen. 5. 6 Fenster, Türen, Trennwände, Bekleidungen und dergleichen werden je beschichtete Seite nach Fläche gerechnet; Verglasungen, Füllungen und dergleichen werden übermessen. 5.