Zur Startseite von Zur Trefferliste der letzten Suche VollzBekBayFwG Text gilt ab: 01. 11. Erstattung feuerwehreinsatz formular bayern 2015. 2020 Gesamtvorschrift gilt bis: 31. 10. 2030 Nächstes Dokument (inaktiv) Anlagen Anlage 1: Muster für die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Anlage 2: Muster für die Satzung von Feuerwehrvereinen Anlage 3: Mindeststärke der Freiwilligen Feuerwehren Anlage 4: Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst Anlage 5: Merkblatt für Arbeitgeber Anlage 6: Muster für die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
§ 10 Erstattung von Verdienstausfall (1) 1 Feuerwehrleute, die beruflich selbständig sind, können Ersatz des ihnen entstandenen Verdienstausfalls bis zur Höhe des Stundenentgelts der Stufe 6 der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) fordern. 2 Für jeden Tag können höchstens zehn Stunden berücksichtigt werden. Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst (Bayern) - BayernPortal. 3 Angefangene Stunden sind mit dem vollen Stundensatz zu berechnen. (2) Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen. (3) Statt Verdienstausfall können beruflich selbständige Feuerwehrleute nachgewiesene Vertretungskosten bis zur Höhe des Ersatzanspruchs gemäß Abs. 1 geltend machen.
Zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot von mehr als 6 Wochen muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Arbeitgebern erstattet die zuständige Regierung die gezahlten Entschädigungen für ihre Angestellten, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zu gewähren ist (bei Tätigkeitsverboten: Verdienstausfall und Rentenbeiträge; bei Abgesonderten: Verdienstausfall, Rentenbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung). Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. BayFwG: Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden - Bürgerservice. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrages vorzubeugen, empfehlen wir: Verwendung eines aktuellen Browsers, nach Möglichkeit nicht der Internet Explorer den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster öffnen
Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden (1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Erstattung feuerwehreinsatz formular bayern 5. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten. (2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Anderen Feuerwehrdienstleistenden haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.
§ 11 Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender (1) 1 Die Entschädigung der Feuerwehrkommandanten bemisst sich nach den von der Feuerwehr im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen entsprechend der Anlage 1. 2 Sie beträgt mindestens für jedes Fahrzeug der Gruppe A monatlich 30, 30 € und für jedes Fahrzeug der Gruppe B monatlich 51, 00 €. [ Redaktioneller Hinweis: Gemäß Bek. v. 29. 8. 2019 (BayMBl. Nr. VollzBekBayFwG: Anlagen - Bürgerservice. 362) beträgt die Entschädigung – ab 1. 1. 2019 bis 31. 12. 2019 für Fahrzeuge der Gruppe A 31, 30 €, für Fahrzeuge der Gruppe B 52, 70 €. ] ab 1. 2020 bis 31. 2020 für Fahrzeuge der Gruppe A 32, 30 €, für Fahrzeuge der Gruppe B 54, 40 €. 2021 für Fahrzeuge der Gruppe A 32, 80 €, für Fahrzeuge der Gruppe B 55, 20 €. ] 3 Fahrzeuge, die in der Regel von Angehörigen einer Ständigen Wache besetzt werden, bleiben bei der Festsetzung der Entschädigung unberücksichtigt. 4 Die Gemeinden können bestimmen, dass die Entschädigung auch den Verdienstausfall abgilt; in diesem Fall ist sie über die Mindestsätze hinaus angemessen zu erhöhen.