Auch die Angabe einer Steuernummer und fortlaufenden Rechnungsnummer ist hier nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Kleinbetragsrechnung gelten nicht für die Rechnung über Leistungen nach § 3c und 6a UStG sowie in Fällen im Baugewerbe, in denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (§ 13b UStG). 5. Besonderheiten beim Kleinunternehmer Kleinunternehmer können auf Basis der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. In der Rechnung eines Kleinunternehmers ( Muster Kleinunternehmerrechnung) wird daher weder ein anzuwendender Steuersatz noch eine Umsatzsteuer betragsmäßig ausgewiesen. Stattdessen ist jedoch ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erforderlich. 6. Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der leistende Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet. Unternehmer der Baubranche, die eine Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Gebäude und Grundstück erbringen, sind darüber hinaus verpflichtet, auch privaten Auftraggebern innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Der Satz kann auch anders formuliert werden, solange der Inhalt derselbe ist. "Gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer. " Rechnung schön schreiben: das Design der Rechnung – mit Musterrechnung Klar, damit Kunden von der Professionalität eures Unternehmens überzeugt werden, kann man auch etwas Mühe beim Rechnung erstellen in das Design einer Rechnung stecken. Euer Logo, die Farben eurer Website – all das kann (und sollte! ) auch auf der Rechnung wieder auftauchen. Hier ein Beispiel als Rechnungsvorlage: © debitoor Diese Musterrechnung dient der Inspiration. Wollt ihr es aber besonders einfach, könnt ihr auch kostenlose Onlineservices zur Rechnungserstellung nutzen.
Sofern dies zwischen den Beteiligten im Vorhinein vereinbart wurde, kann auch der Leistungsempfänger über die Warenlieferung oder die sonstige Leistung abrechnen. Man spricht dann von einer Gutschrift. Die Gutschrift wird erst mit Übermittlung an den leistenden Unternehmer wirksam und bleibt dies, so lange der leistende Unternehmer dem übermittelten Dokument nicht widerspricht (§ 14 Abs. 2 UStG). Rechnungen werden üblicherweise in Papierform ausgestellt und per Brief oder Standard-Fax an den Rechnungsempfänger übermittelt. Es ist aber auch eine Übermittlung auf elektronischem Weg möglich, sofern der Rechnungsempfänger dem zugestimmt hat. Wird diese auf elektronischem Weg übermittelt, muss die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. 3. Mindestinhalt einer Rechnung Der Mindestinhalt einer Rechnung ergibt sich in erster Linie aus den Regelungen in § 14 Abs. 4, 14a UStG. Hiernach müssen Rechnungen zumindest folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
B. hier in einem Paket mit 8 verschiedenen Musterrechnungen. Zum Bearbeiten der verschiedenen Muster und Vorlagen ist nur MS Word und/oder Excel erforderlich. Nachfolgend habe ich einige Musterrechnungen und Vorlagen zusammengestellt, die in der Praxis häufiger vorkommen: Honorarrechnung bei selbständiger Arbeit (Inland) Musterrechnung über eine Anzahlung (Inland) Muster einer Schlußrechnung mit Abrechnung erhaltener Anzahlungen Musterrechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung (EU) Musterrechnung zu einer Exportlieferung Muster einer Kleinbetragsrechnung Muster einer Kleinunternehmerrechnung
Das Entgelt muss nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt sein. Auch vereinbarte Minderungen des Entgeltes, wie Skonto oder Rabatte, müssen in der Rechnung angegeben sein. Ferner muss der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht enthalten sein. (Bild: © Torbz –) Jakob Ludwig ist studierter Volkswirt und arbeitet derzeit als freischaffender Autor und Berufsberater im Onlinebereich für verschiedene Marketingagenturen und Firmenportale. Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!
Schaffe Verbindlichkeiten. Die Kontodaten Achtung: Bankleitzahl und Kontonummer sind noch immer aktiv, aber langsam sollten Sie sich an BIC und IBAN gewöhnen. Mehr zu SEPA erfahren Sie in diesem Fachartikel. Eine ordungsgemäße Rechnung erstellen: Das fordert das Finanzamt Wer denkt, dass der Finanzbeamte jede Rechnung mit Argusaugen beäugelt, hat falsch geguckt. Dafür nimmt er sich keine Zeit. Auf den ersten Blick, mit dem ersten Scanning, muss die Rechnung eindeutig, klar leserlich und gut angeordnet einwandfrei zu lesen sein. Ordnung muss sein Deshalb sollte man auf einen sauberen Schreibstil achten und einen übersichtlichen Aufbau. Getreu dem "Ordnung muss sein"-Prinzip. Denn muss der Finanzbeamte eine Rechnung iprüfen, ist er nicht verpflichtet, eine Sauklaue zu entziffern. Er kann sie nach einer Sekunde als ungültig bewerten. Gegenteiliges muss er nicht beweisen, sondern die Beweislast liegt immer auf Schultern des Rechnungsstellers. Gründerrat: Zur Identifizierung des Kunden sollte die Steuernummer oder die USt-ID auf der Rechnung mit angegeben werden, das gilt auch für die eigene Steuernummer oder USt-ID.
Außerdem ist die Nutzung eines kostenpflichtigen Angebots nicht unbedingt notwendig, wenn Sie sich an alle Vorgaben halten und das Muster für Ihre Rechnung selbst erstellen. auxmoney Kredit für Selbstständige Gewünschte Kredithöhe Verwendung