Hier wird zum Beispiel näher bestimmt, dass Gegenstände, die durch Muskelkraft in Form von Hieben, Stichen, Würfen oder Stößen dazu geeignet sind, Verletzungen zu verursachen, als Waffen gelten. Auch Gegenstände, die zum Beispiel durch elektrische Impulse Verletzungen beifügen können, gelten demnach als Waffen. In den einzelnen Unterpunkten der jeweiligen Unterabschnitte sind darüber hinaus weitere Gegenstände und Stoffe zusammengefasst, die als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten. Weitere wichtige Vorgaben gemäß WaffG Anlage 1 Nähere Erläuterungen zu den im WaffG aufgeführten waffenrechtlichen Begriffen befinden sich im Abschnitt 2 der Anlage 1 WaffG. So wird beispielweise festgelegt, wann eine Waffe erworben, besessen, erlassen, verbracht oder geführt wird. Verbotene Waffen - Springmesser - Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Nähere Erläuterungen zum Waffengesetz sind in Anlage 1 zu finden. Zudem wird eindeutig bestimmt, wann es sich um einen Schuss handelt, eine Waffe als schussbereit gilt, Waffenhandel oder eine Waffenherstellung vorliegt. Auch ist festgehalten, welchen Personen in diesem Zusammenhang als Kinder und Jugendliche gelten.
Wie zuvor bereits erwähnt, definiert die ins WaffG integrierte Anlage 2 verbotene Waffen, waffenrechtliche Erlaubnisse (wie Waffenschein oder Waffenbesitzkarte) sowie Ausnahmen von diesen und vom Waffengesetzt im Allgemeinen näher. Dafür ist diese Anlage 2 zum WaffG in drei Abschnitte mit mehreren Unterabschnitten und Unterpunkten aufgeteilt.
Diese Behörden sind während der Dienstausübung von den Regelungen des Gesetzes und somit auch von den Bestimmungen im WaffG und der Anlage 2 ausgenommen. Ebenfalls andere Bestimmungen gelten für Bewachungsunternehmen, deren Angestellte sowie für die Waffenherstellung, den Waffenhandel und Schießstätten. So gilt für Bewachungsunternehmer neben dem Waffengesetz in Bezug auf den Umgang mit Waffen § 34a der Gewerbeordnung. Waffengesetz anlage 2 piece. ( 31 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 45 von 5) Loading...
Im WaffG dient die Anlage 1 also zur näheren Bestimmung der im Gesetz benannten Begriffe und Einstufungen. Die Anlage 1 an sich ist in drei Abschnitte mit jeweils mehreren Unterabschnitten mit eigenen Paragraphen unterteilt. Waffengesetz anlage 2.4. Die übergeordnete Einteilung sieht laut WaffG für die Anlage 1 wie folgt aus: Was sind freie Waffen? Das bestimmt nicht die Anlage 1, sondern Anlage 2 im WaffG. Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände Unterabschnitt 3: Munition und Geschosse Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe im Sinne dieses Gesetzes Abschnitt 3: Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie Die wichtigsten Bestimmungen aus dem WaffG in Anlage 1 Neben den einzelnen Paragraphen im Waffengesetz beinhalten die Anlagen zu diesem die wichtigsten Vorschriften und Erklärungen in Bezug auf Waffen in Deutschland. Die wohl bedeutendste Konkretisierung in diesem Zusammenhang ist die der Begriffsbestimmung von Waffen.
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht. § 2 WaffG - Einzelnorm. (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
Abschnitt 2 der Anlage 2 im WaffG Abschnitt 2 der Anlage geht näher auf die waffenrechtlichen Erlaubnisse ein. Hier wird bestimmt, was eine Erlaubnispflicht überhaupt ist, welche Waffen einer solchen unterliegen und wer beziehungsweise welche Gegenstände von dieser ausgenommen sind. Der Umgang, das heißt der Erwerb, Besitz, das Führen und die Nutzung von Waffen, die in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4 definiert sind, bedarf laut Anlage 2 WaffG in der Regel einer Erlaubnis. Welche Waffen von einer solchen Erlaubnis ausgenommen sind, beschreibt der Unterabschnitt 1 genauer. Einhandmesser - Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. So ist hier beispielsweise der erlaubnisfreie Erwerb und Besitz von Druckluft – und Federdruckwaffen festgehalten. Andere erlaubnisfreie Waffen sind in den Unterpunkten zu diesem Abschnitt festgehalten. Darüber hinaus ist auch erläutert, dass Inhaber einer Waffenbesitzkarte bestimmte Teile beziehungsweise bestimmtes Zubehör zu Waffen, die bereits eingetragen sind, erlaubnisfrei erwerben dürfen. Der Unterabschnitt 3 definiert zudem, welche Waffen ohne einen Bedürfnisnachweis erworben, besessen oder geführt werden dürfen.