Vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner, in welcher Sprache die Benutzerinformation geliefert werden soll. Freiheit bei der Erfüllung der erfüllbaren anwendbaren Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie wird eingegrenzt Die Maschinenrichtlinie verpflichtet auch den Hersteller von unvollständigen Maschinen zur Durchführung einer Risikobeurteilung. Ziel der Risikobeurteilung ist es, die für die Maschine bzw. unvollständige Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. (Un)vollständige Maschine - Haftungsrechtlicher Spagat. Der Hersteller der unvollständigen Maschine muss die für seine unvollständige Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zwar vollständig ermitteln, aber er muss sie nicht praktisch umsetzen. Die Maschinenrichtlinie überlässt die Aufgabenverteilung den Vertragspartnern. Schaffen Sie schon im Vorfeld Transparenz und vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner, wer welche der geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen realisieren muss. Zur Anwendung Konformität auslösender Normen verpflichtet werden Die Anwendung von Konformität auslösenden Normen ist freiwillig.
Fakt ist, es wird eine Maschine geliefert, die zum Zeitpunkt der Auslieferung unvollständig ist. Das allein definiert aber noch keine "unvollständige Maschine". Richtig wäre es, den Kunden die sicherheitsrelevanten und vertraglich festgelegten Teile installieren zu lassen und während der Inbetriebnahme Funktion und Vollständigkeit zu prüfen. Ist sowohl dies gewährleistet, als auch alle weiteren Anforderungen erfüllt, so kann der Maschinenhersteller mit gutem Gewissen seiner Verpflichtung nachkommen und die Konformitätserklärung unterzeichnen. Unvollständige Maschine – CE-Wissen – Kostenlose Informationen zu CE und Produktsicherheit. Aber nur dann. Ist dies nicht gewährleistet und der Maschinenhersteller unterzeichnet trotz alledem die Konformitätserklärung, liefert er eine unsichere, aber vollständige Maschine und sieht sich unter Umständen nicht nur den Verfolgungen der Aufsichtsbehörden ausgeliefert, sondern läuft Gefahr mit entsprechenden Strafen nach dem ProdSG und PHG belegt zu werden. Ein Eintrag in der RAPEX scheint dagegen gesichert. Das ist viel eher existenzbedrohend als einen Auftrag auch mal auszuschlagen.
Das ist zwar verständlich, denn ohne Aufträge kann kein Unternehmen fortbestehen. Was aber passiert im Schadensfall? Ereignet sich zum Beispiel ein schwerwiegender Unfall, der, im schlimmsten Falle, zum Tode eines Menschen führt, werden auf einmal ganz andere Fragen aufkommen. Wem obliegt die Verantwortung für die Auslegung der Sicherheitstechnik? Oder anders; wer haftet? Unvollständige maschine ce kennzeichnung film. Aber ganz von vorn. Die Interpretationsspielräume scheinen unendlich und so referieren hoch dotierte Berater mit Doktortitel, in epischer Länge und Breite, über die Thematik. Am Ende jedoch ist alles so einfach. Werfen wir einen Blick in die Maschinenrichtlinie und schauen, was eine Maschine ausmacht. Eine Maschine soll aus mehreren, miteinander verbundenen, Teilen bestehen, wovon mindestens eines beweglich ist. Dieses Teil bedarf eines Antriebes, jedoch nicht durch Muskelkraft von Mensch oder Tier. Des Weiteren sollen diese Teile für einen bestimmten Zweck zusammengeführt werden, also ein gemeinsames Ziel verfolgen. Stellen wir uns also eine Maschine vor, die Paletten transportieren soll.
Sehen auch Sie sich diesen oder ähnlichen Problemen gegenüber? Eine erste Hilfestellung kann unser kostenloses Whitepaper zur EG-Konformitätserklärung sein. Falls noch weitere Fragen unbeantwortet bleiben, bieten Wir qualifizierte Schulungen zum Thema Maschinensicherheit an. Themen: EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation
Mit freundlichen Grüßen Ulrich König DOKUSERVICE KÖNIG Langental 13, D-66440 Blieskastel Tel. : +49 (0) 68 42 – 9 58 02 28 Mobil: +49 (0) 176 – 62 92 46 41 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 in the Fragen und Antworten (Q&A) forum Sehr geehrter Herr König, in der Zwischenzeit habe ich weitere Information ergoogelt... Dort ist unter anderem folgender Hinweis zu finden... - - - Wenn es sich bei der Steuerung um eine Sicherheitssteuerung handelt, ist diese als Sicherheitsbauteil nach der Maschinenrichtlinie einzustufen. Dies gilt auch für eine Steuerung, die sowohl den Prozess wie auch die Sicherheit einer Maschine / Maschinenanlage steuert. Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF. Für eine solche Steuerung muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der Maschinenrichtlinie einhalten (siehe insbesondere Anhang I, Nr. 1. 2 der Maschinenrichtlinie) und damit z. auch eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und eine Betriebsanleitung mitliefern. Das sollte vor dem Kauf privatvertraglich abgesichert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.