27. 11. 2012 1236 Mal gelesen Nicht nur Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten müssen einen Besuch der Steuerfahndung fürchten. Wenn die Beamten vor der Tür stehen, ist richtiges Verhalten geboten. Was jeder über die Durchsuchung durch die Steuerfahndung wissen sollte! Die Steuerfahndung deckt steuerliche Unrechtmäßigkeiten auf. Die Anlässe für die Aufnahme von Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung sind vielfältig und zahlreich. Sie können auf verwaltungsinterne Mechanismen wie Kontrollmitteilungen und Betriebsprüfungen ebenso zurückgehen, wie auf private Beziehungen. Auch wenn sich z. B. die Anzeigen eines Konkurrenten, des gekündigten Mitarbeiters, des geschiedenen Ehegatten oder des Miterben im Nachhinein als unbegründet erweisen, sind Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung zunächst verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen. Bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen steht die (unangekündigte) Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume dabei zumeist am Beginn der Ermittlungen. Mit den fünf wichtigsten Verhaltensregeln und weiteren Verhaltenstipps können Sie sich bereits im Vorhinein einen Handlungsplan zurechtlegen für den Fall, dass die Steuerfahndung plötzlich vor der Tür steht.
Im letztgenannten Fall geht es schlicht um die Ermittlung, welche Steuern in welcher Höhe zu entrichten sind. Zuständig dafür ist das jeweilige Finanzamt. Ist ein Steuerzahler mit der Steuerfestlegung nicht einverstanden, erhebt er bei seinem Finanzamt dagegen Einspruch oder Klage beim Finanzgericht. Diese Verfahren sind allein in der Abgabenordnung (AO) und in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt. STEUER-SKANDAL: Die Macht der Fahnder - FOCUS Online. Das Steuer straf verfahren hingegen kommt in Gang, um zu klären, ob der Steuerpflichtige zu bestrafen ist, weil er eine Steuerstraftat wie beispielsweise Steuerhinterziehung begangen hat. Es geht also nicht um Geld, sondern um Strafe. Es wird eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht besteht, ein Steuerpflichtiger könnte eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begangen haben. Das Verfahren dies zu ermitteln, richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Im Gegensatz zu allen anderen Straftaten werden die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren (zunächst) nicht von der Staatsanwaltschaft (StA) geleitet, sondern von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra, gelegentlich auch als StraBu abgekürzt), die daher auch als "Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung" bezeichnet wird.
Eine Steuerverkürzung mit Vorsatz (= Steuerhinterziehung) kann einem Steuerpflichtigen nur vorgeworfen werden, wenn er weiß, dass er etwas Verbotenes tut, und das auch will: Bei Abgabe der Steuererklärung weiß der Steuerpflichtige, dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht und so Steuern verkürzt. Er kennt den steuerlichen Anspruch des Staates und weiß, dass er etwas tut, was nach dem Gesetz eigentlich verboten ist. Er handelt wider besseres Wissen. Vorsätzlich handelt er allerdings auch dann, wenn er die Bezeichnung der Vorschrift, die Fundstelle oder den Wortlaut nicht kennt. Steuerprüfung: Wann das Finanzamt genauer hinschauen möchte - Betriebsausgabe.de (2022). Außerdem will er Steuern verkürzen oder nimmt es zumindest billigend in Kauf (nach dem Motto Na wenn schon! ). Bei einer Steuerverkürzung mit grober Fahrlässigkeit (= leichtfertige Steuerverkürzung) hat der Steuerpflichtige zwar unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, aber nicht gewusst, dass er so Steuern verkürzt. Man kann ihm jedoch vorwerfen, dass er es eigentlich hätte besser wissen müssen.
Bei grober Fahrlässigkeit handelt er besonders leichtsinnig oder besonders gleichgültig. Ungereimtheiten oder Zweifel, die sich ihm aufdrängen müssten, geht er nicht nach. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird von Fall zu Fall ganz individuell anhand der Kenntnisse und Fähigkeiten des Steuerzahlers beurteilt. Mit der Kompliziertheit des Steuerrechts kann sich niemand herausreden. Wer in einem Punkt über die steuerlichen Vorschriften nicht Bescheid weiß oder Zweifel hat, ist verpflichtet, sich zu informieren. Tut er das nicht, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen. Die Strafverfolgungsbehörden unterstellen eher bedingten Vorsatz als nur grobe Fahrlässigkeit, wenn Steuern verkürzt wurden. Damit gilt dann die steuerliche Verjährungsfrist von zehn Jahren und der schwarze Peter liegt bei Ihnen, nur leichtfertiges Handeln nachweisen zu müssen, wenn Ihre Steuersünden nach Ablauf von fünf Jahren aufgeflogen sind. Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung im Überblick Konsequenzen bei Steuerhinterziehung (Vorsatz) bei leichtfertiger Steuerverkürzung (grobe Fahrlässigkeit) Steuernachzahlung für die letzten 10 Jahre für die letzten 5 Jahre Zinsen Hinterziehungszinsen in Höhe von 0, 5% für jeden vollen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde (§§ 235, 238 AO).
Es muss nur die Möglichkeit bestehen. [17] Die Gefährdung muss also nicht naheliegend sein. [18] Je höher der Wahrscheinlichkeitsgrad ist, desto näher liegt vielmehr der Tatverdacht, der zu straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungen "gegen Unbekannt" führen muss (s. Rz. 36, 47). 50 Die Ermittlung unbekannter Stpfl. darf und muss beginnen, wenn Sachverhalte in Erscheinung getreten sind, bei denen aufgrund der Erfahrungen oder Erkenntnisse, zumeist aus anderen Ermittlungsverfahren oder aus Einzelfällen, angenommen werden kann, dass auch andere Stpfl., bei denen dieser Sachverhalt vorliegt, Steuerverkürzungen bewirkt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt haben. Die Gefahr für die gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung resultiert also aus der jeweiligen Sachverhaltsgestaltung. Anlass für die Aufdeckung "unbekannter Steuerfälle" i. S. d. Ermittlung unbekannter Stpfl. können z. B. Chiffre-Anzeigen sein. [19] Ein Auskunftsverweigerungsrecht des Presseorgans ist bei Chiffre-Anzeigen in keinem Fall gegeben.
Sie gelten als vorbestraft (§ 32 BundeszentralregisterG). Eine Eintragung ins Bundeszentralregister erfolgt nicht. Verjährung der Strafe Die Verfolgung als Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit verjährt nach fünf oder zehn Jahren ab Erhalt des zu niedrigen Steuerbescheids, wenn bis dahin nicht zum Beispiel eine Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat oder angeordnet wurde oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist. Die Verfolgung als Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit verjährt nach fünf oder zehn Jahren ab Erhalt des zu niedrigen Steuerbescheids, wenn bis dahin nicht zum Beispiel eine Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat oder angeordnet wurde oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.
Einige Verhaltenstipps helfen dabei, die Untersuchung so glimpflich wie möglich ablaufen zu lassen. Es gilt, de Ruhe zu bewahren und unnötigen Konfrontationen aus dem Weg zu gehen. Ein Betroffener ist nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen sofort zu äußern und darf von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist nicht sinnvoll, Verhandlungen mit den Steuerfahndern aufzunehmen, da sie nicht in die Entscheidung einbezogen werden. Einzig und allein das Veranlagungsfinanzamt entscheidet letztendlich über die Steuerhöhe und den weiteren Verlauf vom Steuerstrafverfahren. Betroffene haben das Recht, mit ihrem Anwalt zu sprechen. Der Verteidiger darf außerdem bei der Durchsuchung anwesend sein. Welche Folgen hat die Steuerfahndung? Die Steuerfahndung zieht, im Falle eines begründeten Anfangsverdachts nach der Steuerprüfung, ein Verfahren nach sich. Der Betroffene muss die Steuern nachzahlen und bekommt Hinterziehungszinsen ausgestellt. In schlimmeren Fällen kann sogar eine zusätzliche Geld - oder gar Freiheitsstrafe anfallen.