Moderator: Verwaltung Bart Wux Mega Power User Beiträge: 1759 Registriert: Montag 24. November 2003, 20:50 Ausbildungslevel: Interessierter Laie Verbesserungsversuch 2. Examen Eine Freundin ist beim ersten Mal durch die schriftlichen Arbeiten gefallen, hat diese beim zweiten Mal mit einem Schnitt von befriedigend bestanden. Leider ist sie in der Mündlichen dann auf ein Ausreichend gerutscht. Jetzt würde sie natürlich gerne eine Notenverbesserung anstreben, allerdings liest sich § 19 Nds JAG diesbezüglich recht eindeutig. 1 Wer die Pflichtfachprüfung oder die zweite Staatsprüfung in Niedersachsen beim ersten Versuch bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote jeweils einmal wiederholen. Verbesserungsversuch 2 examen b2 c1 medizin. Also wer einmal durchgefallen ist, kann keinen Verbesserungsversucht starten, nehme ich an? "Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry? " Robert Underdunk Terwilliger Parabellum Urgestein Beiträge: 6850 Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49 Ausbildungslevel: RA Re: Verbesserungsversuch 2.
Ist halt der Ablauf. Ein Raum, in dem man eine Stunde allein in Ruhe sitzt, wär vielleicht besser, aber letztlich ist die Situation für alle gleich. Nunja, sie ist was sowas betrifft etxrem empfindlich. Ich persönlich kann wenn ich will die Welt um mich herum ausblenden, aber sie hat da Probleme mit. Daran kann man wieder gut sehen, wie viel der Vortrag letztlich für die Note ausmacht, obwohl er die wenigste Zeit in Anspruch nimmt. von Eagnai » Sonntag 17. März 2013, 10:04 Wenn sie einen befriedigenden Klausurschnitt hatte und in den Prüfungsgesprächen jeweils 9-10 Punkte, dann muss sie ja im Aktenvortrag wirklich 0 Punkte gemacht haben, um das Gesamt-Befriedigend trotzdem noch zu verpassen - das dürfte dann aber wirklich ein echter Ausnahmefall gewesen sein. von Bart Wux » Sonntag 17. März 2013, 11:08 Hab ich so gerechnet, der Vortrag muss komplett in die Hose gegangen sein, um da runter zu fallen. Der Notenverbesserungsversuch | Nds. Landesjustizportal. Aber wie ich sag, 8 Klausuren a 5 Stunden und vier Gespräche a 45 Minuten und es scheitert alles an diesen zehn Minuten?
- tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? - pers. Merkliste u. Suchverlauf ichwillnich Häufiger hier Beiträge: 68 Registriert: Montag 11. Februar 2013, 15:56 Ausbildungslevel: Au-was? Eagnai Beiträge: 4196 Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12 von Eagnai » Samstag 16. März 2013, 10:02 Naja, es ist nun einmal eine (eigentlich auch allgemein bekannte) Tatsache, dass man sich in der Mündlichen zwar meistens, aber eben nicht zwingend verbessert. Ein "Selbstläufer zur Notenverbesserung" ist die Mündliche eben auch nicht. von ichwillnich » Samstag 16. März 2013, 10:07 Stimmt wohl. Gemeinsames Prüfungsamt - Justiz-Portal. Aber wenn man diese Prüfung selbst noch vor sich hat (so wie ich), dann lässt einen das schon zusammenzucken. von Bart Wux » Sonntag 17. März 2013, 09:01 Sie sagte, sie habe in den Gesprächen so um die 9 bis 10 Punkte geholt. Der Aktenvortrag habe sie gekillt, sie sei wohl auch mit der Zeit nicht hingekommen. In Celle ist es ja so, dass man gestaffelt in einen Raum kommt, wo halt alle paar Minuten einer raus und rein kommt.
Ich habe mich bis heute davon nicht komplett erholt und es ist auch nicht wirklich klar, ob meine Hand einer solchen Belastung überhaupt nochmal gewachsen ist bzw. das ihr dann völlig den Rest geben würde... Ich habe mich in den letzten zwei Wochen angefangen zu bewerben und so 5, 6 Bewerbungen für den öD und die Justiz abgeschickt. Bis zu einer etwaigen Einstellung wollte ich nochmal als WissMit in einer Kanzlei arbeiten, in der ich auch vorher schon war. Das war auch alles geklärt. Jetzt ist das alles aber erstmal coronabedingt auf unbestimmte Zeit verschoben... Jetzt kommt in mir auf einmal der Gedanke auf nochmal zu schreiben, im Juni, einfach weil ich Zeit hätte nur noch 6 Wochen Lernzeit und habe bis jetzt wirklich gar nichts gemacht. Verbesserungsversuch 2 examen du permis de conduire. Inhaltlich würde ich es mir schon zutrauen.. hatte wirklich immer sehr solide konstante 9+ Noten, nur die mündliche im Zweiten war so eine Sauerei. Es nagt schon an mir, dass am Ende da jetzt eine Note steht die nicht zu meiner ganzen 8 jährigen Ausbildung passt.
Examen Beitrag von Parabellum » Donnerstag 14. März 2013, 20:53 Bart Wux hat geschrieben: Eine Freundin ist beim ersten Mal durch die schriftlichen Arbeiten gefallen, hat diese beim zweiten Mal mit einem Schnitt von befriedigend bestanden. Jetzt würde sie natürlich gerne eine Notenverbesserung anstreben, allerdings liest sich § 19 Nds JAG diesbezüglich recht eindeutig. Würd ich so sehen, falls das erste Mal kein Freischuß (§ 18 NJAG) war. Dann schon. "Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Reform: Wie sich das Jurastudium in NRW ändern soll. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke. " OJ1988 Trente Steele82 Beiträge: 6079 Registriert: Mittwoch 27. Januar 2010, 19:19 Ausbildungslevel: RRef von Trente Steele82 » Donnerstag 14. März 2013, 21:10 Freiversuch im Zweiten? "Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können. "
Kein Abschichten, neuer Pflichtfachstoff und mehr Hausarbeiten: 17 Jahre blieb das JAG NRW unverändert, nun soll es reformiert werden. Erste Details, was das fürs Jurastudium in NRW bedeutet, wurden nun bekannt. Die Aufregung war groß, als das Justizministerium (JM) Nordrhein-Westfalens (NRW) vor gut einer Woche Reformen für die Juristenausbildung im Land ankündigte. Seit 17 Jahren ist das Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW unangetastet, nun gibt es einen Gesetzentwurf (JAG-E) mit Reformvorschlägen, der LTO vorliegt. Aktuell sind (Berufs-)Verbände, Fachschaften, Studentenvereinigungen und weitere Branchenexperten aufgerufen, ihr Feedback dazu abzugeben. Zu wann und in welchem Umfang die Änderungen Gesetz werden könnten, ist derzeit noch nicht genau absehbar. Verbesserungsversuch 2 examen dele a2. Der Entwurf umfasst 82 Seiten, die jede Menge kleine bis große Veränderungen vom Grundstudium über Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium bis hin zu den beiden Examen vorsehen. Er geht auf eine Initiative des Landes zurück, die unabhängig von den Reformvorschlägen des "Koordinierungsausschusses zur Harmonisierung der Juristenausbildung" (KOA) ist, den die Justizministerkonferenz 2016 ins Leben gerufen hatte.
In einigen Punkten hält sich der Entwurf an die Empfehlungen des KOA, in anderen will er ausweislich der Entwurfsbegründung "landesspezifische Akzente" setzen. Die im Vergleich zum status quo größten Änderungsvorschläge betreffen das Jurastudium und das daran anschließende Erste Examen. Die dafür wesentlichen Reformvorhaben stellt LTO an dieser Stelle überblicksartig vor. Zu den übrigen Änderungen und wie es mit der Reform vorangeht, werden in den nächsten Tagen und Wochen weitere Artikel folgen. Kein Abschichten mehr, dafür Notenverbesserung unabhängig vom Freischuss Wird der Entwurf zum Gesetz, ist Niedersachsen bald das einzige verbleibende Bundesland, in dem Jurastudierende noch abschichten – also die Examensklausuren in zeitlich versetzten Blöcken separiert nach Rechtsgebiet ablegen – können. Der Entwurf für NRW sieht nämlich vor, § 12 JAG NRW, der das Abschichten bisher regelt, ersatzlos zu streichen. Dass das Abschichten nicht überall erlaubt ist, hatte eine intensive Debatte über Prüfungsungerechtigkeiten zwischen den Bundesländern ausgelöst.
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