Die Teilnehmerplätze sind aufgrund der praktischen Übungen begrenzt.
In der Ausbildung habe ich nicht nur das nötige Fachwissen gelernt. Auch meine Haltung und die Art, wie ich auf Menschen zugehe hat sich dadurch verändert. Das hat mich auch persönlich weiterentwickelt. " Verbundsystem des organisierten Sports in Nordrhein-Westfalen Der Landessportbund, seine Sportverbände und Bünde verstehen sich in der Zukunft als Gesamtheit im Sinne eines Verbundsystems der Sportorganisation in Nordrhein-Westfalen. Die Partner im Verbundsystem bekennen sich zum Gedanken der Kooperation. Kundenversprechen | Standards | Bildungsverständnis Unser Qualitätsversprechen FAQ Ich möchte meine DOSB-Lizenz verlängern. Sachkundenachweis pferdehaltung onlinekurs. Wo kann ich das machen? Antwort: Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung Ihrer Lizenz bietet die Sportorganisation an, bei der Sie auch die Ausbildung absolviert haben...
Sie sind ansprechbar, wenn Vorkommnisse im Bereich der Pferdehaltung auffallen. Tierschutzvertrauenspersonen engagieren sich ehrenamtlich auf der verbandlichen Ebene
Hauptinhalt © Sächs. Gestütsverwaltung Für den gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdepension, Pferdevermietung, touristische Ausritte etc. ) ist nach dem Tierschutzgesetz §2 und §11 ein Sachkundenachweis sowie eine Genehmigung durch das Veterinäramt erforderlich. Wenn keine fundierte Ausbildung oder Studium in diesem Bereich absolviert wurden, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Sachkundelehrgang notwendig. Wer beabsichtigt, einen Fahrbetrieb zu betreiben oder/und Reitunterricht anzubieten, benötigt zusätzlich zu diesem Lehrgang eine C-Trainerlizenz. Diese kann durch Besuch eines Lehrgangs im Landgestüt Moritzburg erworben werden. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bietet regelmäßig im Herbst einen Sachkundelehrgang Pferdehaltung an. Pferdehaltung | Pferdesportverband Westfalen e. V.. An vier bis fünf Tagen (Modul I und II) wird Wissen rund um das Pferd aus den verschiedensten Bereichen theoretisch und praktisch durch Fachreferenten vermittelt. Zur Pferdehaltung nach TierSchG §2 ist die Teilnahme an Modul I notwendig und zur Pferdehaltung nach TierSchG §11 auch die zusätzliche Teilnahme an Modul II.