Heute sei oft vom "mündigen Patienten" die Rede, dessen Rechte zuletzt immer mehr gestärkt wurden. "Ärzte wiederum werden zunehmend für Behandlungsfehler zur Verantwortung gezogen – und versuchen sich durch noch mehr Dokumentation und Patienteninformation, aber auch durch, Defensivmedizin' abzusichern", so Buchner. Die zunehmende digitale Vernetzung im Gesundheitsbereich eröffne neue Möglichkeiten, erfordere aber durch die Nutzung und Verknüpfung sensibler personenbezogener Daten auch besondere Schutzmaßnahmen. Einst das erste Institut seiner Art "Die Rechtsfragen rund um Medizin und Gesundheit haben sich in kurzer Zeit vervielfacht", sagt Professor Benedikt Buchner. Zusammen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierenden geht man im IGMR zahlreichen juristischen Problemen auf den Grund, die sich im ungeheuer vielschichtigen Gesundheitssystem immer wieder neu ergeben. MedRecht - Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.. "Weil es mittlerweile so viel Beratungsbedarf im Gesundheits- und Medizinrecht gibt, haben sich an vielen deutschen Universitäten Institute wie das IGMR gebildet", so Buchner.
Am ZERM werden zur Zeit in verschiedenen Arbeitsgruppen nationale und internationale Projekte bearbeitet. Im Rahmen des Forschungsprojektes "Ethik-Kodizes in der Medizin 19471997" (Projektleitung: Ulrich Trhler, Freiburg) werden in internationaler Zusammenarbeit Selbstverpflichtungen in den Heilberufen dokumentiert, analysiert und bewertet. Ausgehend von dem Nrnberger Kodex des Jahres 1947 sollen die in der medizinethischen Diskussion wenig erforschten Bereiche von rztlicher, pflegerischer und forschungsbezogener Ethik untersucht werden. Recht der medizin die. Hierbei geht es um die Frage nach den Ursprngen, den Folgen und der Reichweite ethischer Kodizes in der Medizin und im Gesundheitswesen. Fr die Zukunft sind am ZERM Forschungsprojekte geplant, welche die Verflechtung von klinischen und ethischen Problemen untersuchen, beispielsweise bei der Aufklrung und Einwilligung von Eltern zur Forschung an neugeborenen Kindern. Daneben soll fr rzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen sowie fr persnlich von medizinethischen Fragen Betroffene ein Beratungsangebot aufgebaut werden.
Mobile Apps sind keine Spielerei, sondern tangieren aufgrund vielfältiger Anwendungsbereiche eine Vielzahl von Rechtsbereichen wie zum Beispiel das Heilmittelwerberecht, das Medizinprodukterecht oder das Datenschutzrecht. Neben diesen technischen Neuerungen ist am 1. Medizinrecht – Wikipedia. Januar 2016 das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) in Kraft getreten. Zweck des E-Health-Gesetzes ist die Unterstützung der zügigen Einführung nutzbringender Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und die Etablierung der Telematikinfrastruktur (TI) mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen. Zudem bezweckt das Gesetz die Verbesserung der Strukturen der Gesellschaft für Telematik (gematik), die Erweiterung ihrer Kompetenzen und letztlich die Verbesserung der Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen sowie die Förderung telemedizinischer Leistungen. Ziel des E-Health-Gesetzes ist es, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen voranzutreiben und die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu viele Vorteile uns die Zukunft der Telemedizin auch bringen mag, so viele Probleme stellen sich derzeit noch in rechtlicher Hinsicht.
Dazu gehören etwa regelmäßige Veranstaltungen und Tagungen zu aktuellen Themen des Gesundheits- und Informationsrechts. "Und last but not least wird auch der wissenschaftliche Nachwuchs am Institut mit ausgebildet", ergänzt Buchner. Die Juristinnen und Juristen von morgen sind im Rahmen der Promotionsförderung an zahlreichen drittmittelgeförderten Projekten zu den zentralen Forschungsthemen des IGMR beteiligt. Zentrum fr Ethik und Recht in der Medizin: Forschung zu Ethik-Kodizes. Weitere Informationen: Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht
Überwiegend wird dies wohl bejaht werden. Zudem ist auch hier wieder besonders problematisch, wenn Telemediziner und Patient in unterschiedlichen Ländern sitzen. Recht der medizin van. Darüber hinaus sind in rechtlicher Hinsicht Zulassungs- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit interoperablen IT- und Medizintechniksystemen, Regelungsdefizite im Rahmen der Behandlung medizinischer Software (als Medizinprodukt), Abgrenzungsfragen zur Haftung für fehlerhafte Software oder Unsicherheiten bei der Einordnung von Wearables, Gesundheits-Apps und weiteren M-Health-Anwendungen (als Medizinprodukte). Blickt man auf die Entwicklung des rechtlichen Umfelds für telemedizinische Leistungen in Deutschland, so stellen sich hier komplexe Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den berufsrechtlichen Regelungen deutscher (Zahn-)Ärzte – insbesondere mit dem berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbot – oder Abgrenzungsfragen zur Haftung bei Beteiligung mehrerer Leistungserbringer an der (Fern-)Diagnose und (Fern-)Behandlung. In wirtschaftlicher Hinsicht fehlen Grundlagen zur Abrechnungs- und Erstattungsfähigkeit telemedizinischer Leistungen nach SGB V, EBM und GOÄ bzw. GOZ.