Startseite Welt Erstellt: 26. 11. 2021, 15:19 Uhr Kommentare Teilen Kangals gelten offiziell nicht als "Kampfhunde". Eine Gemeinde im Zollernalbkreis diskutierte trotzdem darüber, die Rasse auf ihrer "schwarzen Liste" zu belassen. © Anka Agency International/Imago Hundebesitzer müssen in Deutschland Steuern entrichten. Den genauen Betrag bestimmen die Gemeinden. Im Zollernalbkreis wird aktuell über eine "schwarze Liste" diskutiert. Haigerloch - In Deutschland ist die Liste gefährlicher Hunderassen eigentlich klar durch die Polizeiverordnung definiert. Zwar dürfen solche Vierbeiner auch gehalten werden, die Besitzer zahlen aber deftigere Steuern. Die werden hierzulande von den Gemeinden festgelegt. Dabei gibt es auch Rassen, die nicht als gefährlich gelten, aber immer wieder negativ auffallen. Über eine solche hat jetzt eine Gemeinde in Baden-Württemberg diskutiert. BW24* erklärt hier, warum über eine Hunderasse in Baden-Württemberg eine Debatte entflammt ist. Die Gemeinde Haigerloch hatte eine weitere Hunderasse von der schwarzen Liste gestrichen, die einst von den Verantwortlichen ebenfalls als gefährlich eingestuft worden war.
Die Schwarze Liste invasiver Arten (auch Warnlisten) bezeichnet umgangssprachlich Projekte zu Neobiota in verschiedenen Ländern. Hintergrund [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die globalisierten Verkehrswege haben Folgen für die lokale Biodiversität vieler Regionen: Viele Arten werden durch menschlichen Einfluss (Transport über Flugzeuge, Schiffe etc. ) in Lebensräume eingebracht, in denen sie in unserem Erdzeitalter nicht heimisch waren. Manche Arten verbreiten sich auch aufgrund geänderter Klimabedingungen ohne direkte Hilfe des Menschen. Oft finden sie in den neu besiedelten Regionen zunächst wenig Fressfeinde bzw. Konkurrenten vor und können sich rasant ausbreiten. Die Terminologie bei dem Phänomen ist sehr uneinheitlich: Im englischen Sprachraum werden vornehmlich Begriffe wie invasive species o. ä. genutzt, die verschieden ausgelegt werden und nicht zwischen verschiedenen Tiergruppen oder Eigenschaften der Art differenzieren. Die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) unterscheidet in ihren Definitionen zwischen alien species und invasive alien species.
[2] Diese hat diese sogenannte Unionsliste zunächst 2016 mit 37 Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht; [3] als Schwarze Liste wird sie nicht bezeichnet. 2017 und 2019 veröffentlichte sie weitere Durchführungsverordnungen zur Aktualisierung und Erweiterung der Unionsliste auf damit insgesamt 66 Arten, die in Europa nicht beheimatet sind, hier die Artenvielfalt und Ökosysteme gefährden und gemeinsame Gegenmaßnahmen erfordern, deren Ein- und Ausbringen, Befördern, Halten, Vermehren und Freisetzen daher verboten ist und zu deren Erkennung und Kontrolle damit jeder Mitgliedstaat Maßnahmen zu ergreifen hat. [4] In der Liste finden sich beispielsweise die Nilgans (Alopochen aegyptiacus), der Marderhund (Nyctereutes procyonoides) oder die Bisamratte (Ondatra zibethicus). Schwarze Listen in Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] In Deutschland stellt die Schwarze Liste ein taxon- und länderübergreifendes Bewertungskonzept zu gebietsfremden Arten in Mitteleuropa dar. Seit 2010 gibt das Bundesamt für Naturschutz solche Listen heraus.
B. mit der Internetseite (inzwischen wurde Sie für deutsche Surfer gesperrt) "", zu deutsch (mieser Nachbar). Allerdings sind/waren die Eintragungen öffentlich und wurden auf Wunsch des "miesen Nachbarn" wieder gelöscht. Was würden Sie sagen und/oder empfinden, wenn Sie plötzlich mit Unwahrheiten auf solch einer Seite erscheinen würden? Hunderte oder sogar tausende diesen Eintrag lesen könnten? Sie aber keine Möglichkeit hätten, diesen Eintrag zu löschen. Ganz davon abgesehen, das das Datenschutzgesetz hiermit schon verletzt ist/wurde. Solch eine Negativliste führt u. Zergportal, ein Portal, das von sich selbst sagt: Zitat: ZERGportal ist das erfolgreichste Vermittlungsportal für Tiere in Not. Natürlich ist diese Schwarze Liste/Negativliste (bitte etwas nach unten scrollen) für Nichtmitglieder nicht einsehbar. Als Betroffener hätten sie kaum die Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen, denn woher sollen Sie auch wissen, das gerade Sie dort event. aufgeführt sind? Angenomen es wird eine Löschung sämtlicher Daten mit dem entsprechenden Eintrag in einer dieser Listen erreicht, bleiben die Daten/Eintragung weiterhin in anderen Listen erhalten, sie können weiterhin rundgemailt werden und als das "Schwarze Schaf" für ewig auf Schwarze Listen geführt wird.
#5 ich bekomme diese warnung seit in der früh von den verschiedensten leuten und bei einigen hat sich dieses "nette pärchen" auch schon um eine katze beworben, aber gott sei dank waren alle abgeber bereits gewarnt #6 Na zum Glück! Ich hoffe, diese Leute bekommen auch später von niemandem ein Tier... #7 tja, spätestens im frühjahr, wenn sie überall verschenkt werden, haben sie sicherlich eines.... :weinen1: #8 Das sehe ich leider auch so. Oder sie gehen auf einen Bauernhof. Solchen Leuten gehören überhaupt keine Tiere. Finde es aber gut, dass aufgrund der Bekanntmachung dieser Mail, schon einige denen kein Tier gegeben haben. #9 leider gibt und wird es solche menschen immer geben.