Regelwerk DGUV Regeln DGUV Regel 100-500 Nur online als PDF zum Download erhältlich. Ausgabedatum: 2008. 04 aktualisierte Fassung: 2022. 04 Herausgeber: DGUV Seitenzahl: 383 Sprache: Deutsch Webcode: p100500 Bisherige Nummer: BGR 500 Änderungen: Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert; siehe Kapitel 2. 24 bis 2. 39 Aktualisierte Fassung 5. März 2007; siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2. 6, 2. 12, 2. 33 und Ergänzung des Kapitels 2. 39; siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2. 13 und 2. 34; Aktualisierte Fassung März 2017 Kapitel 2. 32 und 2. 33 wurden zurückgezogen und das Kapitel 2. 36 überarbeitet Aktualisierte Fassung Februar 2021 Kapitel 2. 3 zurückgezogen; siehe DGUV Informationen 209-008 "Presseneinrichter" und DGUV Information 209-030 "Pressenprüfung" Aktualisierte Fassung April 2021 Kapitel 2. 9 wurde zurückgezogen; Aktualisierte Fassung Mai 2021 Kapitel 2. Bgr 500 wäscherei sport. 8 und 2. 21 wurden zurückgezogen Aktualisierte Fassung Februar 2022 Kapitel 2.
21 Betreiben von Maschinen der Papierherstellung Kapitel 2. 22 Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau Kapitel 2. 23 Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften, die zum 1. Januar 2005 außer Kraft gesetzt werden sollen Übersicht Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten) Kapitel 2. 24 Betreiben von kraftbetriebenen Schleif- und Bürstwerkzeugen Kapitel 2. 25 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren Kapitel 2. 26 Betreiben von Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern Kapitel 2. 27 Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe Kapitel 2. 28 Verarbeiten von Beschichtungsstoffen Kapitel 2. 29 Betreiben von Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern Kapitel 2. 30 Arbeiten an Gasleitungen Kapitel 2. 31 Betreiben von Sauerstoffanlagen Kapitel 2. Lebenshilfe Prignitz e.V. - Wäscheservice. 32 Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen Kapitel 2. 33 Betreiben von Silos Kapitel 2. 34 Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen Kapitel 2. 35 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern Kapitel 2.
36 Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen Kapitel 2. 37 Betreiben von Nahrungsmittelmaschinen Kapitel 2. 38 Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften, die seit 1. April 2006 außer Kraft gesetzt worden sind Übersicht Betreiben von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Kapitel 2. 39
Wir haben für Sie die wichtigsten technischen Regeln und Vorschriften, die bei der Errichtung von chemische Reinigungs- und Wäschereianlagen beachtet werden müssen, zusammengetragen.
Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben. Vorbemerkung Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung enthält für den Altbestand von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln die Regelung, dass für deren sicherheitstechnische Beurteilung die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Vorschriften heranzuziehen sind (siehe § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung). Bgr 500 wäscherei 2017. Damit bedarf es zur Geltung der in Alt-Unfallverhütungsvorschriften geregelten technischen Spezifikationen nicht mehr der Rechtsverbindlichkeit der Vorschriften selbst, sondern diese Vorschriften können als eigenständiges Recht zurückgezogen und außer Kraft gesetzt werden.