Denn die Mitgliedschaft schützt auch im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Einbußen. Wählen Sie deshalb als Begleitmaßnahme eine gute, exakt auf Heilberufler-Bedürfnisse abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung und erfahren so den tatsächlich besten Schutz. Tipp 2: Das Absicherungskonzept genau prüfen Die Tätigkeiten von Heilberuflern sind heuzutage sehr ausdifferenziert. Verallgemeinernde Absicherungskonzepte und vereinheitlichte Beispielrechnungen decken Spezialisierungen nicht ab. Sie erfassen nur einen Teil der ausdifferenzierten Arbeitswelt. Deshalb benötigen Sie besondere Versicherungsbedingungen und auf Sie abgestimmte Leistungen. DAWR > Rechtstipp: Berufsunfähigkeit bei Apothekern und Ansprüche gegen das Versorgungswerk < Deutsches Anwaltsregister. Mit Hilfe von Datenauswertungen und Analysen kann für Sie die notwendige Absicherung optimal bestimmt werden und ermöglicht einen individuell zugeschnittenen Vertrag. Tipp 3: Regelmäßig den Absicherungsbedarf anpassen Auch mitten im Berufsleben sollte man alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zum Bedarf passt. Wer heiratet, Nachwuchs bekommt, ein Haus kauft oder den Schritt in die Selbstständigkeit geht, hat unmittelbar einen höheren Absicherungsbedarf.
Thüringer Mitglieder nutzen bitte die Meldung an die LAKT. Die Meldepflicht gegenüber der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung (STApV) ergibt sich aus § 41 der STApV-Satzung. Die Weiterleitung Ihrer Meldung gegenüber der SLAK an die STApV erfolgt automatisch. Eine separate Meldung gegenüber der STApV können Sie entweder formlos per E-Mail an Frau Merke () an die Mitgliederverwaltung der STApV senden oder das Änderungsformular nutzen. Geben Sie dort unter "Name und Anschrift der Arbeitsstätte" das Impfzentrum, ggf. Als angestellte(r) Mitarbeiter(in) im Impfzentrum verwenden Sie bitte den Status "Angestellte/r". Die STApV prüft anschließend, inwiefern zu Ihrem bisherigen Beitrag zum Versorgungswerk weitere Beitragszahlungen aus der Tätigkeit im Impfzentrum notwendig werden. Ihre Beitragspflicht wird u. a. durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze mit einem Beitrag in Höhe des Regelbeitrags begrenzt. Sie erhalten nach der Meldung, dass Sie in einem Impfzentrum tätig sind, von der STApV ein gesondertes Schreiben mit weiteren Informationen.
Unsere Aufgaben Die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Als gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen nimmt sie ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den beiden Freistaaten war. Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen einer Pflichtversicherung beitragsbezogene Versorgungsleistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ohne Kapitalbildung auf dem Umlageverfahren basiert, handelt es sich um ein sogenanntes kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Es wird aus dem Beitragsaufkommen und den Vermögenserträgen ein Deckungsstock gebildet, aus dem die Rentenleistungen finanziert werden. Zusätzlich fliessen in die Leistungsfinanzierung auch Umlageelemente ein, indem der laufende Zugang junger Mitglieder bei der Ermittlung der individuellen Rentenanwartschaften mit berücksichtigt wird. Mitglieder sind neben alle Pflichtmitgliedern der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen auch alle Pharmaziepraktikanten, die im Zuständigkeitsbereich pharmazeutisch tätig sind.