Einzelne, noch nicht durch den GKV-Spitzenverband festgelegte Anforderungen, können von den Krankenkassen im Einzelfall mit den Leistungserbringern vereinbart werden. Eignungskriterienkatalog vom 25. 01. 2021
Prüfungen nach Satz 3 können nach erfolgter Aufnahme des Produkts auch auf der Grundlage von Stichproben vorgenommen werden. Ergeben sich bei den Prüfungen nach Satz 2 bis 4 Hinweise darauf, dass Vorschriften des Medizinprodukterechts nicht beachtet sind, sind unbeschadet sonstiger Konsequenzen die danach zuständigen Behörden hierüber zu informieren. Absatz 6: Legt der Hersteller unvollständige Antragsunterlagen vor, ist ihm eine angemessene Frist, die insgesamt sechs Monate nicht übersteigen darf, zur Nachreichung fehlender Unterlagen einzuräumen. Wenn nach Ablauf der Frist die für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, ist der Antrag abzulehnen. Ansonsten entscheidet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Ablauf Ihrer Präqualifizierung. Über die Entscheidung ist ein Bescheid zu erteilen. Die Aufnahme ist zu widerrufen, wenn die Anforderungen nach Absatz 4 nicht mehr erfüllt sind. Absatz 7: Das Verfahren zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6.
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln wurden am 09. 12. 2019 vom GKV-Spitzenverband zum 11. Mal fortgeschrieben und sind ab dem 01. 03. 2020 zu beachten. Nachstehende Änderung betrifft auch die Versorgungsbereiche 13A Hörhilfen: 1. Änderungen bei den räumlichen Anforderungen Wegfall der Anforderung "Akustisch und optisch abgegrenzter Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Sitzgelegenheit. In der Praxis bedeutet dies, dass Anpassräume ganz oder teilweise verglast sein dürfen. Sämtliche Änderungen sind auch in unserem Download-Bereich udn auf der Website des GKV nachzulesen. © PräQ Gesellschaft zur Präqualifizierung mbH