). Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Österreich, Schweden und Norwegen vertreten die Auffassung, es müsse auf die einzelnen Komponenten abgestellt werden. Demgegenüber legen die anderen Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die ECHA in ihren Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen die Vorschriften so aus, dass auf das Gesamterzeugnis abzustellen ist. Die Broschüre finden Sie im Anhang und auf der BDI-Website unter. REACH: 13 weitere Stoffe auf Kandidatenliste Der Prozess zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe geht weiter. 11. ATP der CLP-Verordnung. Im Juni 2012 hat die Europäische Chemikalienagentur 13 weitere Stoffe auf die Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren aufgenommen. Daraus ergeben sich weitere Informationspflichten für Unternehmen. Außerdem wurde in Vorbereitung zur Aufnahme auf die Liste zulassungspflichtiger Stoffe für zehn Stoffe eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 19. September läuft. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 18. Mai 2012 die REACH-Kandidatenliste um 13 Stoffe erweitert, die damit 84 Stoffe umfasst.
Dies umfasst Fragen zur Stoffidentität und der benötigten Daten. Das Vorgehen bei einer Vorregistrierung wird detailliert beschrieben, aber auch Themen, wie Datenteilung und Arten der Einreichung werden in diesem Teil des Leitfadens behandelt. Der nun vorliegende Teil B beschreibt detailliert den Umgang mit der Software-Anwendung IUCLID, sowie das Erstellen, Prüfen und abschließende Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der ECHA. In dem noch ausstehenden Teil C des Leitfadens soll auf die konkreten Anforderungen an die -Dossiers für Stoffe in den Mengenbereichen von 10-100 Tonnen pro Jahr eingegangen. Hilfen zur Umsetzung von REACH- und CLP-Verordnung Der BDI hat eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zur Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung vorgelegt. Im neuen Anhang IV wird eine Argumentationshilfe für behördliche Anfragen zur Abgrenzung von Erzeugnis und Teilerzeugnis nach Art. 33 und 7(2) der REACH-Verordnung gegeben. Künftig EU-Verordnung anstelle von Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Mit der Broschüre "Hilfen zur Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung", die der BDI – teils in Kooperation mit anderen Verbänden – ausgearbeitet hat, soll den betroffenen Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung der Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung angeboten werden.
CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01. 06. 2017 Verordnung (EU) 2016/918 ( 8. ATP)
CLP Marco Spinelli 2020-02-25T15:08:20+01:00 Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest. Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest. Es soll sicherstellen, dass die Gefahr von Stoffen und Gemischen durch klare Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) an Fachleute und Verbraucher übermittelt wird. Es gilt für E-Zigaretten, konzentrierte Aromen und E-Flüssigkeiten, auch solche, die frei von Nikotin sind. Clp verordnung 2018 youtube. KLASSIFIZIERUNG Die Klassifizierung von e-Liquids erfolgt auf Basis der qualitativen und quantitativen Formulierung des Produktes. Sie identifiziert die Klasse und den relativen Schweregrad der Gefahren jedes Stoffes oder Gemischs und Hersteller oder Importeure sind dafür verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Klassifizierung ist von entscheidender Bedeutung, um die Angaben zu kennzeichnen, die auf Etiketten und Verpackungen anzubringen sind: Gefahrenhinweise H, Sicherheitshinweise P-Empfehlungen und Standard-Piktogramme.
Die 13. ATP der CLP-Verordnung Am 5. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 zur Anpassung der Verordnung 1272/2008 (CLP), auch 13. ATP (ATP = A daptation to the T echnical P rogress) genannt, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Name "13. ATP" ist ein gebräuchlicher Benennungsstandard für die Aktualisierungen der CLP-Verordnung und hat keinen offiziellen Charakter. Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 wurde veröffentlicht, obwohl die zwölfte Version noch nicht veröffentlicht ist und nur als Entwurf vorliegt. Die 12. ATP wird die CLP-Kriterien an die 6. und 7. UN-GHS-Revisionen anpassen, ihre Veröffentlichung ist für das erste Trimester 2019 zu erwarten. Die 13. Neuheiten in der CLP-Verordnung Anfang 2018 - GeSi3. ATP aktualisiert Anhang VI der CLP-VO durch Hinzufügen von 16 neuen und Änderung von 18 Stoffen bzw. Einstufungen, die bereits im Anhang VI enthalten sind. Viele dieser Stoffe sind in der chemischen Industrie weit verbreitet, wie z. B. Natriumhypochlorit und Salicylsäure. Darüber hinaus führt die 13. ATP harmonisierte Werte für die akute Toxizität (ATE) für drei Stoffe ein: Colecalciferol (CAS 67-97-0), Pyrocatechol (CAS 120-80-9) und Pinoxaden (CAS 243973-20-8).
Andere Gefahrenklassen können aufgrund von »Fall-zu-Fall-Entscheidungen« zusätzlich berücksichtigt sein. Die Inverkehrbringer sind verpflichtet, die Einstufung weiterer Gefährdungseigenschaften in eigener Verantwortung zu ergänzen. Ebenso müssen die Inverkehrbringer bei den Einstufungen, die im Anhang VI mit einem Stern (*) als »Mindesteinstufung« gekennzeichnet sind, eine verschärfte Einstufung anwenden, wenn die dem Inverkehrbringer bekannten Prüfdaten aufgrund der aktuell gültigen Einstufungsregeln eine schärfere Einstufung ergeben. Clp verordnung 2018 schedule. Die CLP-Verordnung kennt im Gegensatz zur REACH-Verordnung keine Mengenschwellen. Während die REACH-Verordnung bereits bei der Herstellung von Stoffen ansetzt, gilt die CLP-Verordnung erst ab dem Inverkehrbringen (einschließlich Import in die EU). Eine jeweils aktuelle Übersicht über alle ATP's, die Korrekturen der CLP-Verordnung und aktuell diskutierte Neueinstufungen findet sich ebenfalls auf der Homepage des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks der Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie in der Loseblattsammlung Gefahrstoffrecht mit durchsuchbarer DVD.
Dort sei eine "sehr alte Richtlinie" mit der Umweltrechtsgrundlage in eine Verordnung mit der Binnenmarktrechtsgrundlage überführt worden. Für die Verpackungsrichtlinie sei dies noch einfacher, da diese bereits auf der Binnenmarktrechtsgrundlage basiere. Nachdem sich die letzte Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie 2018 auf die Mindestquoten für das Recycling beschränkte, arbeitet die EU-Kommission nach Angaben Pellegrinis jetzt verstärkt an den Bereichen Vermeidung und Wiederverwendung. Die Recyclingquoten für bestimmte Verpackungsmaterialien – Papier, Glas und Metall – seien zwar hoch, doch es gebe einen signifikanten Anstieg der Gesamtmenge an Verpackungen. Es sei eine Sache sicherzustellen, dass sie recycelt würden, eine andere, diesen negativen Trend zu verhindern. Die Kommission prüft auch mögliche Maßnahmen gegen Überverpackung über das EU-Verpackungsrecht und die neue Ökodesign-Verordnung. Clp verordnung 2012.html. Das Phänomen greife zumindest in bestimmten Bereichen wie dem Online-Handel um sich. Verpackungen seien zwar nötig, aber nicht im Verhältnis von 10:1 zu ihrem Inhalt, wie im E-Commerce-Sektor beobachtet worden sei, berichtete Pellegrini....